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Suchergebnis Urteilssuche (171 - 180 von 7812)

  1. 30 M 8117/04 - Keine Hinderung der Räumungsvollstreckung durch bloß vorgeschobene Besitzansprüche Dritter
    Teaser: ...Gerichte allerdings nicht mit....
    AG Charlottenburg
    20.12.2004
  2. 4 C 720/87 - Schönheitsreparaturen/Formularklausel; vertragsgemäßer Gebrauch/Korktapete; Formularklausel/Schönheitsreparaturen; unrenovierte Wohnung/Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung/Formularklausel; Endrenovierung/Formularklausel; Textiltapeten/vertragsgemäßer Gebrauch; Korktapeten/vertragsgemäßer Gebrauch; Tapeten (Textil u. Kork)/Vertragsgemäßer Gebrauch; vertragsgemäßer Gebrauch/Korktapeten; vertragsgemäßer Gebrauch/Textiltapeten; Dübellöcher/positive Vertragsverletzung
    Leitsatz: 1. Das Anbringen von Textil- oder Korktapeten liegt noch innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauches. 2. Folgende Formularklausel verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGBG und ist unwirksam: "Der Mieter hat alle während seiner Mietzeit erforderlichen Schönheitsreparaturen turnusmäßig auszuführen, ohne Rücksicht auf den Zustand der Mietsache bei Vertragsbeginn und ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Erforderlichkeit der Schönheitsreparaturen."
    AG Charlottenburg
    15.08.1988
  3. 4 C 765/84 - Komfortzuschlag; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Bad (Begriff); Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen; Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhungserklärung, Erläuterung; Betriebskostenzuschlag; Hauswartkosten; Reinigungsfirma
    Leitsatz: 1. Ein Bad mit einem Kohlebadeofen fällt unter die Mieterhöhungstatbestände des § 2 XII. BMG (ausdrückliche Aufgabe früherer Rechtsprechung). 2. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungsgemäß. 3. Kosten, die der Vermieter an eine Reinigungsfirma für die Zeit der Überbrückung bis zur Einstellung eines Hauswarts entrichtet, gehören zu den "Kosten für den Hauswart". 4. Der Nachweis gem. § 3 Abs. 1 XII. BMG zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages setzt eine nachvollziehbare Berechnung und Erläuterung nach Art, Umfang und Entstehungsgrund voraus.
    AG Charlottenburg
    18.04.1985
  4. 5 b C 22/98 - Provisionsanspruch bei dem Mieter bekannter rechtlicher und wirtschaftlicher Verknüpfung zwischen Eigentümer und Makler
    Leitsatz: 1. Kein Anspruch auf Maklerprovision, wenn Vermieter/Verwalter und Makler über eine Muttergesellschaft rechtlich miteinander verbunden sind. 2. Das gilt auch dann, wenn dies dem Mieter bei Vertragsschluß bekanntgegeben wurde.
    AG Charlottenburg
    23.06.1998
  5. 5b C 235/98 - Erhöhung einer Bruttomiete mit dem Berliner Nettomietspiegel 1998
    Der Fall: ...Gericht die ortsübliche Vergleichsmiete...
    AG Charlottenburg
    09.02.1999
  6. 5 C 345/88 - Berliner Mietspiegel/Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete/Berliner Mietspiegel; Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Begründungsmittel; Begründungsmittel/Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Zur Frage, wann der Berliner Mietspiegel für Altbauwohnungen nicht mehr die Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete markieren kann.
    AG Charlottenburg
    29.08.1988
  7. 5 C 477/85 - Modernisierung; Austausch/von Fenstern; Badezimmer/Isolierverglasung; Fenster/Austausch; Isolierverglasung; Kasten-Doppelfenster/Austausch gegen Kunststoffenster mit Isolierverglasung; Küche/Isolierverglasung; Kunststoffenster/mit Isolierverglasung; Wintermonate/Austausch von Fenstern
    Leitsatz: 1. Der Austausch von Kasten-Doppelfenstern durch Kunststoffrahmenfenster mit Isolierverglasung ist keine Wertverbesserung. 2. Der Austausch von Einfachfenstern gegen isolierverglaste Fenster stellt keine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 541 b BGB dar, soweit es sich um den beabsichtigten Austausch der Einfachfenster in der Küche und im Badezimmer handelt. 3. Der Austausch von Fenstern in den Wintermonaten ist unzumutbar.
    AG Charlottenburg
    04.11.1985
  8. 5 C 77/83 - Betriebskostenabrechnung; Aufzugskosten/Rückwirkung der Abrechnung; Beginn/der Frist des § 10 Abs. 2 WoBindG; Frist/des § 10 Abs. 2 WoBindG; Heizkosten/Rückwirkung der Abrechnung; Nebenkostenabrechnung/Rückwirkung; Rechtsentscheid/Anwendung des Rückwirkungsverbotes; Richterrecht/Anwendung des Rückwirkungsverbotes; Rückwirkungsverbot/für Rechtsentscheide; Warmwasserkosten/Rückwirkung der Abrechnung
    Leitsatz: Der Anwendung des Rechtsentscheids des OLG Hamm vom 17.8.1982 - 4 Re-Miet 2/82 -, nach dem der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten oder praktizierten Stichtag über die geleisteten Vorschüsse abrechnen muß, um nicht mit Nachzahlungsforderungen aus der Umlagenabrechnung ausgeschlossen zu werden, auf vor dem Rechtsentscheid erteilte Abrechnungen, widerspricht nicht dem Rückwirkungsverbot.
    AG Charlottenburg
    06.02.1984
  9. 6 C 191/81 - Unbefugte Gebrauchsüberlassung; Anmeldung/polizeiliche des Untermieters; Gebrauchsüberlassung/an Tochter; Kündigung/fristlose bei Überlassung an Tochter; Tochter des Mieters/zulässige Gebrauchsüberlassung; fristlose Kündigung/keine bei Aufnahme der Tochter mit Familie
    Leitsatz: Die Aufnahme einer Tochter und deren Familie für begrenzte Zeit (hier: etwa ein Jahr) stellt keine unerlaubte Gebrauchsüberlassung dar, solange kein selbständiger Haushalt geführt wird.
    AG Charlottenburg
    07.07.1981
  10. 6 C 343/88 - Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Verkehrslärm (Kaiserdamm); Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Vergleichswohnungen/ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete/Berliner Mietspiegel; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Gäste- WC/wohnwerterhöhendes Merkmal; Verfliesung/wohnwerterhöhendes Merkmal; Parkettböden/wohnwerterhöhendes Merkmal; Stuck/wohnwerterhöhendes Merkmal; Balkon/wohnwerterhöhendes Merkmal; Lärmbelästigung/wohnwertminderndes Merkmal; Kabelanschluß/wohnwerterhöhendes Merkmal; Gegensprechanlage/wohnwerterhöhendes Merkmal; Türöffnungsanlage/wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnumfeld/Verkehrslärm als wohnwertminderndes Merkmal; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: 1. Auch eine mittels Vergleichswohnungen begründete Mieterhöhung nach § 2 MHG (Vm. § 2 GVW ist auf ihre materielle Berechtigung hin anhand des Berliner Mietspiegels zu überprüfen. 2. Zur Berücksichtigung des erheblichen Straßenverkehrslärms auf dem Kaiserdamm bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
    AG Charlottenburg
    27.10.1988