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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 7812)
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12 C 235.84 - Erfüllungszeitpunkt bei Mietzinsüberweisung; Mietzinszahlung; Mietzinsrückstand; Banküberweisung; Zahlungseingang; Bankmitteilung; Wertstellung; KontogutschriftLeitsatz: Für die Beurteilung des Zeitpunktes eines Zahlungseinganges im Rahmen des § 554 Abs. 1 Ziff. 1 BGB kommt es darauf an, wann die Bank den Zahlungseingang dokumentiert, nicht dagegen darauf, zu welchem Zeitpunkt die Wertstellung erfolgt; zur Erfüllung des Mietzinsanspruchs reicht es aus, daß der Eingang der Überweisung des Mieters dokumentiert und die Zahlung dem Konto des Vermieters zugeordnet wurde.AG Charlottenburg29.06.1984
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RE-Miet 7/82 - Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage; Mieterhöhungsverlangen als ProzeßvoraussetzungLeitsatz: ...Gerichts. (Erlaß eines Rechtsentscheides...BayObLG09.07.1984
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9 C 294/84 - Teppichboden; Mietvertrag; Ausstattung der Wohnung; Wiederherstellungspflicht; Fußbodenbelag; VertragsabwicklungLeitsatz: Auch ein verklebter Fußbodenbelag ist vom Mieter bei seinem Auszug nur dann zu entfernen, wenn er ohne Einverständnis des Vermieters oder nur unter dem Vorbehalt, den Belag später zu entfernen, verlegt worden ist.AG Tempelhof-Kreuzberg11.07.1984
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4 REMiet 11/82 - Rechtsentscheid; Zulässigkeit; Mietüberhöhung; Sachverständigengutachten; Beweismittel; BeweiswürdigungLeitsatz: ...Gericht nunmehr zur Berechnung des...OLG Hamm11.07.1984
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6 C 262/84 - Wohnwertzuschlag; Abstufung/im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 XII. BMG; Berlin/Normenkontrollbefugnis der Gerichte; Ermächtigung/zur 1. MHV- XII. BMG; Grundgesetz/Geltung in Berlin; Nichtigkeit/von § 1 Abs. 2 1. MHV-XII. BMG; Rechnung tragen/im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 XII. BMG; Rechtsverordnung; Verordnung; Zweck/von § 5 Abs. 2 XII. BMGSchlagworte: ...Gerichte...AG Schöneberg16.07.1984
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13 C 236/84 - Mängelbeseitigungsklage - Stufenklage; Instandsetzungsklage; Stufenklage; Klage auf Instandsetzung; Auskunftsklage; Mängelbeseitigung - Klageantrag; Sachverständiger - Feststellung von Mängeln und deren UrsachenLeitsatz: Eine Instandsetzungsklage mit dem Ziel, den Vermieter zu verpflichten, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Feststellung des Mangels und Auffindung der Ursachen zu beauftragen und sodann die festgestellten Mängel zu beseitigen, ist als Stufenklage zulässig.AG Charlottenburg18.07.1984
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2 UH 1/84 - Nichteinhaltung von DIN-Vorschriften; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Regeln der Technik; Nichteinhaltung; DIN-Vorschriften; Zustand; zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Tauglichkeit zum vertragsmäßigen GebrauchLeitsatz: Zur Bedeutung von DIN-Vorschriften für die Feststellung von Mängeln der Mietsache; zu den Anforderungen an die Begründung der Vorlagefrage. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.)OLG Celle19.07.1984
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2 UH 2/84 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Überholung durch Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; KappungsgrenzeLeitsatz: ...Gerichts ergangen ist. Bei Ermittlung der...OLG Celle27.07.1984
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4 REMiet 3/84 - Rechtsentscheid; Zulässigkeit; Vorlagepflicht; Divergenz; Betriebskostennachforderung im öffentlich geförderten WohnungsbauLeitsatz: Eine Vorlagepflicht des Landgerichts besteht nicht, wenn das Landgericht einer Rechtsansicht des Bundesgerichtshofes folgen, aber von der eines Oberlandesgerichtes abweichen will. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.)OLG Hamm31.08.1984
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7 C 550/84 B - Betriebskostenerhöhung, Übersendung von Unterlagen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Betriebskostenerhöhung; Mieterhöhungserklärung; Betriebskostenunterlagen; Einsichtsrecht; Übersendungsrecht; Zumutbarkeit; Treue- und FürsorgepflichtLeitsatz: 1. Zu den Formanforderungen an eine Betriebskostenzuschlags Erklärung. 2. Bei geringfügigen Betriebskostenerhöhungen (hier: monatlich 4,04 DM) kann es einem Vermieter nicht zugemutet werden, für möglicherweise jeden Mieter eines großen Hauses Fotokopien zu fertigen; vielmehr sind insofern die Mieter verpflichtet, anstelle der Übersendung von Fotokopien den Weg der Einsichtnahme zu wählen.AG Charlottenburg10.09.1984