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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 7812)

  1. VIII ARZ 6/83 - Rückforderung preisrechtswidriger Leistungen; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Mietpreisbindung; Leistungen; preisrechtswidrig; Mietzins; nicht geschuldeter; Rückforderung; Rückforderungsanspruch; ungerechtfertigte Bereicherung; Zuständigkeit; gerichtete; Amtsgericht; anschließende Zuständigkeit
    Leitsatz: a) Die Herbeiführung eines Rechtsentscheids des Bundesgerichtshofs setzt nicht voraus, daß das Oberlandesgericht von einem Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes oder eines anderen Oberlandesgerichts abweicht. Auch Abweichungen von obergerichtlichen Beschwerdeentscheidungen, die im Rahmen eines Armenrechtsverfahrens ergangen sind, sind beachtlich. b) Prozessuale Rechtsfragen können Gegenstand eines Rechtsentscheids sein, wenn sie in einem engen inneren Sachzusammenhang mit einer Rechtsfrage des materiellen Wohnraummietrechts stehen. c) Die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 1 ZPO gilt auch für Klagen, mit denen der Anspruch eines Wohnraummieters gegen seinen Vermieter auf Erstattung mietpreisrechtlich nicht geschuldeter Leistungen geltend gemacht wird.
    BGH
    11.01.1984
  2. 8 C 590/83 - Verjährungsfrist bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete, Herabsetzung; Rückzahlungsanspruch; Leistung, mietpreisrechtlich unzulässige; Verjährung
    Leitsatz: Ergeht ein die Stichtagsmiete herabsetzender Preisstellenbescheid, so beginnt die Verjährung des daraus resultierenden Rückzahlungsanspruchs des Mieters aus § 30 I 1 I. BMG erst mit der Bekanntgabe des Preisstellenbescheides zu laufen (entgegen LG Berlin, GE 1983, 73).
    AG Charlottenburg
    13.01.1984
  3. 4 REMiet 7/83 - Kündigung wegen Abbruch des Gebäudes
    Leitsatz: 1. Eine auf § 564 b Abs. 2 BGB gestützte Kündigung - hier wegen geplanten Abbruches des Gebäudes -, die nur deshalb unwirksam ist, weil die vom Vermieter angegebenen und dem Mieter mitgeteilten Kündigungsgründe nach richterlicher Beurteilung kein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses ergeben, begründet keinen Schadensersatzanspruch das Mieters gegen den Vermieter, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt der Nichterfüllung des Vertrages gemäß § 326 Abs. 1 BGB noch unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung noch unter dem der unerlaubten Handlung gemäß §§ 82 Abs. 1, 823 Abs. 2 i. V. m. § 564 b BGB, solange keine Umstände dafür zutage treten, daß der Vermieter in unredlicher Weise von dem in § 564 b normierten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat (etwa durch wahrheitswidrige Angabe von nicht oder so nicht vorhandenen Kündigungsgründen). 2. § 564 b BGB ist kein Schutzgesetz i . S. des § 823 Abs. 2 BGB dahin, daß der Mieter vor den Nachteilen geschützt werden soll, die ihm dadurch entstehen, daß er einer unwirksamen Kündigung des Vermieters freiwillig Folge leistet und den Besitz an der bis dahin innegehaltenen Mietwohnung aufgibt.
    OLG Hamm
    31.01.1984
  4. 5 C 77/83 - Betriebskostenabrechnung; Aufzugskosten/Rückwirkung der Abrechnung; Beginn/der Frist des § 10 Abs. 2 WoBindG; Frist/des § 10 Abs. 2 WoBindG; Heizkosten/Rückwirkung der Abrechnung; Nebenkostenabrechnung/Rückwirkung; Rechtsentscheid/Anwendung des Rückwirkungsverbotes; Richterrecht/Anwendung des Rückwirkungsverbotes; Rückwirkungsverbot/für Rechtsentscheide; Warmwasserkosten/Rückwirkung der Abrechnung
    Leitsatz: Der Anwendung des Rechtsentscheids des OLG Hamm vom 17.8.1982 - 4 Re-Miet 2/82 -, nach dem der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten oder praktizierten Stichtag über die geleisteten Vorschüsse abrechnen muß, um nicht mit Nachzahlungsforderungen aus der Umlagenabrechnung ausgeschlossen zu werden, auf vor dem Rechtsentscheid erteilte Abrechnungen, widerspricht nicht dem Rückwirkungsverbot.
    AG Charlottenburg
    06.02.1984
  5. 15 C 472/83 - Ausschließlicher Gerichtsstand bei Bürgschaftsklage; Gerichtsstand; Bürge des Mieters
    Leitsatz: Die ausschließliche Gerichtszuständigkeit nach § 29 a ZPO ist auch für solche Klagen gegeben, die gegen den selbstschuldnerischen Bürgen einer Mietvertragspartei erhoben werden.
    AG Schöneberg
    14.02.1984
  6. 4 W -RE- 668/83 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen als Vermieterpflicht; Mietzuschlag
    Leitsatz: 1. Zu den Vorlagevoraussetzungen im Rechtsentscheidsverfahren. 2. Zur Frage, ob der Vermieter, der selbst die Schönheitsreparaturen zu tragen hat, im Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG einen entsprechenden Zuschlag zu der im Mietspiegel ausgewiesenen Netto-Miete fordern darf. (Nichtamtliche Leitsätze, Rechtsentscheid abgelehnt.)
    OLG Koblenz
    24.02.1984
  7. RE-Miet 3/84 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Betriebskostenumlage
    Leitsatz: Der Vermieter kann die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten mit der mietvertraglichen Regelung, daß für die "Betriebskosten gemäß § 27 II. Berechnungsverordnung" neben der Miete ein monatlicher Vorauszahlungebetrag von ... DM zu leisten ist, auf den Mieter umlegen, ohne diesem bei Vertragsabschluß den in der Anlage enthaltenen Betriebskostenkatalog erläutert oder durch Beifügung eines Abdrucks der Anlage zur Kenntnis gebracht zu haben.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    24.02.1984
  8. REMiet 3/84 - Betriebskostenvorauszahlung und Verweisung auf § 27 II BV; Preisform, Wohnraum; Betriebskosten; Nebenkosten; Mietvertrag, Bezug nochmal auf II. BV; Vorauszahlung; Betriebskosten...; Umlage; Erläuterung, ersetzende Bezugnahme
    Leitsatz: Der Vermieter kann die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten mit der mietvertraglichen Regelung, daß für die "Betriebskosten gemäß § 27 II. Berechnungsverordnung" neben der Miete ein monatlicher Vorauszahlungsbetrag von ... DM zu leisten ist, auf den Mieter umlegen, ohne diesem bei Vertragsabschluß den in der Anlage enthaltenen Betriebskostenkatalog erläutert oder durch Beifügung eines Abdrucks der Anlage zur Kenntnis gebracht zu haben.
    BayObLG
    26.02.1984
  9. 12 C 730/83 - Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs bei überzahlten Wertverbesserungszuschlägen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Rückforderungsbegehren; Preisstellenbescheid; Unanfechtbarkeit; Bestandskraft; aufschiebende Wirkung; Aussetzung des Verfahrens
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob § 18 Abs. 5 I. BMG auch auf das Rückforderungsbegehren des Mieters wegen überzahlter Wertverbesserungszuschläge anwendbar ist. 2. § 18 Abs. 5 I. BMG hindert das Zivilgericht nicht, aus Gründen der Prozeßökonomie das Verfahren gem. § 148 ZPO auszusetzen.
    AG Schöneberg
    06.03.1984
  10. 63 S 301/82 - Feststellungsklage zur Verjährungsunterbrechung; Verjährung des Rückforderungsanspruchs bei rückwirkender Herabsetzung der Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; rückwirkende Herabsetzung; Rückforderungsanspruch; Verjährungsfrist; Verjährungsunterbrechung; Feststellungsklage; Preisstellenbescheid; Bestandskraft
    Leitsatz: 1. Da der Antrag auf Mietherabsetzung bei der Preisstelle für Mieten die Verjährungsfrist des § 30 I 2 I. BMG nicht unterbricht, ist eine Feststellungsklage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung zulässig. 2. Das Feststellungsinteresse für einen zurückliegenden Zeitraum ist gegeben, da nach § 2 I Satz 1 I. BMG die Möglichkeit einer rückwirkenden Mietpreisherabsetzung besteht. 3. Für die Begründetheit der Feststellungsklage reicht es bereits aus, daß ein Anspruch auf Rückforderung zu viel entrichteten Mietzinses möglich und wahrscheinlich ist.
    LG Berlin
    16.03.1984