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Suchergebnis Urteilssuche (1091 - 1100 von 7967)
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V ZR 136/10 - Alsbaldige Zustellung; Verzögerungen im gerichtlichen Betrieb; Anfechtung der Verwalterbestellung; Zustellungsvertreter; Ersatzzustellungsvertreter; ErsatzzustellungsbevollmächtigungLeitsatz: .... Das Gericht muss alsbald darüber...BGH11.02.2011
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V ZR 140/10 - Umstellung einer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten Beschlussanfechtungsklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung; rückwirkende Fristwahrung; Prozesspartei; übrige WohnungseigentümerDer Fall: ...bei Gericht eingegangene, bereits...BGH21.01.2011
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IX ZB 153/09 - Obliegenheitsverletzung; Restschuldbefreiung; Pflicht des Schuldners zur Mitteilung der neuen Anschrift während der Wohlverhaltensphase; Wohnsitzbegriff; Wohnsitzgemeinde; Vereitelung von Auskunftsersuchen; AnschriftDer Fall: ...anzuzeigen und dem Gericht und dem Treuhänder...BGH08.06.2010
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XII ZR 42/98 - Schiedsvereinbarung im Mietvertrag bindet KäuferDer Fall: ...des ordentlichen Gerichtes unzulässig...BGH03.05.2000
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14 C 205/99 - Gewichtete Orientierungshilfe für Mietspiegel-SpanneneinordnungDer Fall: ...Gerichte, die auch mit den von der...AG Tempelhof-Kreuzberg20.08.1999
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5 C 118/92 - MietvorauszahlungsklauselDer Fall: ...Gericht dem Antrag der Mieterseite statt...AG Tiergarten18.05.1992
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4 RE-Miet 1/92 - Wohnraummietverhältnis mit nur einem Ehegatten; RäumungsklageDer Fall: .... Dabei ist das Gericht von folgenden...OLG Schleswig-Holstein17.11.1992
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9 O 6831/99 - Eintrittsklausel; Ausgleichsverbindlichkeit; DM-Eröffnungsbilanz; Übernahmeklausel in RestitutionsverträgenLeitsatz: 1. Zu Wesen und Wirkung einer Eintrittsklausel. 2. Voraussetzung für das wirksame Entstehen einer Ausgleichsverbindlichkeit nach § 25 DM-BilG ist deren ordnungsgemäße Feststellung im Rahmen der Feststellung der DM-Eröffnungsbilanz auf den 1.7.1990 durch Gesellschafterbeschluß der Treuhandanstalt AG. 3. Die DM-Eröffnungsbilanz auf den 1.7.1990 konnte nur durch die Treuhandanstalt AG als Gesellschafter wirksam festgestellt werden. 4. Die Ausgleichsverbindlichkeit nach § 25 DM-BilG entsteht unternehmens- und gesellschaftsbezogen im Rahmen der Aufstellung und Feststellung der DM-Eröffnungsbilanz. 5. Eine Ausgleichsverbindlichkeit kann nur nach ihrer wirksamen Entstehung und sodann nur durch eine ausdrückliche vertragliche Regelung im Rahmen der Restitution oder Veräußerung von Geschäftsanteilen auf einen insoweit persönlich für ihre Erfüllung haftenden Erwerber übertragen werden. 6. Die in Restitutionsverträgen enthaltene Übernahmeklausel in bezug auf "Forderungen und Verbindlichkeiten" durch den Restitutionsantragsteller und regelmäßig Anteilserwerber erstreckt sich mangels ausdrücklicher Klarstellung nicht auf Ausgleichsforderungen und Ausgleichsverbindlichkeiten nach dem DM-BilG.LG München II25.01.2001
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3 O 2673/93 - Maklerprovision; erforderliche GVO-GenehmigungUrteil: ...das Gericht in rechtsfortbildender...LG Regensburg24.03.1994
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1 BvQ 9/15 - BesteIIerprinzip bei der WohnungsvermittlungTeaser: ...Gericht mit Blick auf ganz sicher kommende...BVerfG13.05.2015