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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 7807)

  1. 13 C 72/83 - Bedienungs- und Wartungskosten als Heizkosten; Heizkostenabrechnung; Ölfeuerungsanlage; Warmwasserbereiter, zentraler; Bedienungskosten; Wartungskosten
    Leitsatz: 1. Bei einer halbautomatischen Ölfeuerungsanlage dürfen Bedienungskosten angesetzt werden. 2. Auch bei einem elektrischen Warmwasserbereiter ist eine Wartung zur Erhaltung der ständigen Betriebssicherheit angebracht; die Kosten dafür sind umlagefähig.
    AG Schöneberg
    18.04.1983
  2. 8 W RE Miet 99/83 - Zuständigkeit; Gerichtsstand; Erstattungsanspruch des Mieters; preisrechtswidrige Mietzahlungen; Rückzahlungsanspruch; Minderung
    Leitsatz: Die Frage, ob die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 1 ZPO auch für Klagen gilt, mit denen der Anspruch eines Wohnraummieters gegen seinen Vermieter auf Erstattung mietrechtlich, insbesondere mietpreisrechtlich nicht geschuldeter Leistungen (z. B. preisrechtswidriger Mietzahlungen) geltend gemacht wird, wird dem Bundesgerichtshof zum Erlaß eines Rechtsentscheides vorgelegt. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    25.04.1983
  3. 11 C 147/83 - Komfortzuschlag für das Ausstattungsmerkmal "Bad"; Warmwasserboiler; Komfortzuschlag; Mietermodernisierung; Warmwasserbereiter
    Leitsatz: 1. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß ein 25-Liter Warmwasserboiler seine Funktion als Warmwasserbereiter im Sinne von § 2 Abs. 3 12. BMG erfüllt. 2. Der Vermieter darf den Komfortzuschlag gemäß § 2 12. BMG für das Ausstattungsmerkmal Bad auch dann verlangen, wenn der Mieter ein vorhandenes Bad modernisiert hat.
    AG Neukölln
    26.04.1983
  4. 6 C 156/83 - Mietpreisstellenverfahren nach jahrelanger Zahlung der vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschläge; Aussetzung; Vorgreiflichkeit; Mietzinshöhe, Einigung; Mahnkosten
    Leitsatz: 1. Sind Modernisierungszuschläge stillschweigend vereinbart worden, so ist der Mieter verpflichtet, diese Zuschläge auch dann zu entrichten, wenn ein Preisstellenverfahren nach § 11 Abs. 6 AMVOB anhängig ist. 2. Zur Höhe von angemessenen Mahnkosten.
    AG Neukölln
    10.05.1983
  5. 6 C 156/83 - Mieteinigung durch jahrelange Zahlung der vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschläge; Vertragsänderung, stillschweigende Mietzinshöhe, Einigung
    Leitsatz: Modernisierungszuschläge können auch stillschweigend vereinbart werden.
    AG Neukölln
    10.05.1983
  6. 8 W RE Miet 1734/82 - Rechtsentscheidvorlage; grundsätzliche Bedeutung; preisgebundener Altbau; Mehrbelastungsklausel
    Leitsatz: Zur Frage, was unter dem Begriff der "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" im Sinne des Artikels III Abs. 1 Satz 1 3. Mietrechtsänderungsgesetz zu verstehen ist (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt).
    KG
    11.05.1983
  7. 9 C 137/83 - Kündigung/berechtigtes Interesse des Vermieters; Kündigung - wegen fehlender Wohnberechtigung des Mieters; berechtigtes Interesse des Vermieters - bei fehlender Wohnberechtigung des Mieters; Wohnberechtigung des Mieters - Fehlen kein Kündigungsgrund; Mietpreisfreigabe des Wohnraums - durch vorzeitige Ablösung öffentlicher Mittel; Ablösung öffentlicher Mittel - als Voraussetzung für Mietpreisfreigabe
    Leitsatz: Für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung einer Sozialwohnung genügt es nicht, daß der Mieter nicht im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines ist. Hat der Vermieter die öffentlichen Mittel vorzeitig abgelöst, wodurch eine vorzeitige Mietpreisfreigabe des Wohnraums gemäß § 16 WoBindG möglich ist, besteht ohnehin kein öffentliches Interesse an der Kündigung einer fehlbelegten Wohnung.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.06.1983
  8. 2 C 249/83 - Heizkostenabrechnung; Wartungspauschale
    Leitsatz: 1. Der auf Heizkostennachzahlung in Anspruch genommene Mieter bestreitet die Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung jedenfalls dann hinreichend substantiiert, wenn er auf die annähernde Verdoppelung der Heizkosten gegenüber der Vorperiode hinweist, ein kostengünstiges Betreiben der Anlage in Zweifel zieht und eine solche Verdoppelung weder in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von Löhnen und Preisen noch in der Abrechnung des Vermieters irgendeine erkennbare Rechtfertigung findet. 2. Zur Vereinbarung eines pauschalen Wartungsvertrages. 3. Eine Erhöhung des Heizkostenvorschusses setzt eine wirksame ordnungsgemäße Abrechnung der vergangenen Heizperiode voraus.
    AG Tiergarten
    10.06.1983
  9. 2 C 249/83 - Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung, Wartungspauschale
    Leitsatz: 1. Der auf Heizkostennachzahlung in Anspruch genommene Mieter bestreitet die Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung jedenfalls dann hinreichend substantiiert, wenn er auf die annäherende Verdoppelung der Heizkosten gegenüber der Vorperiode hinweist, ein kostengünstiges Betreiben der Anlage in Zweifel zieht und eine solche Verdoppelung weder in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von Löhnen und Preisen noch in der Abrechnung des Vermieters irgendeine erkennbare Rechtfertigung findet. 2. Zur Vereinbarung eines pauschalen Wartungsvertrages. 3. Eine Erhöhung des Heizkostenvorschusses setzt eine wirksame ordnungsgemäße Abrechnung der vergangenen Heizperiode voraus.
    AG Tiergarten
    10.06.1983
  10. 2 C 249/83 - Heizkostenabrechnung, Wartungspauschale
    Leitsatz: 1. Der auf Heizkostennachzahlung in Anspruch genommene Mieter bestreitet die Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung jedenfalls dann hinreichend substantiiert, wenn er auf die annäherende Verdoppelung der Heizkosten gegenüber der Vorperiode hinweist, ein kostengünstiges Betreiben der Anlage in Zweifel zieht und eine solche Verdoppelung weder in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von Löhnen und Preisen noch in der Abrechnung des Vermieters irgendeine erkennbare Rechtfertigung findet. 2. Zur Vereinbarung eines pauschalen Wartungsvertrages. 3. Eine Erhöhung des Heizkostenvorschusses setzt eine wirksame ordnungsgemäße Abrechnung der vergangenen Heizperiode voraus.
    AG Tiergarten
    10.06.1983