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Suchergebnis Urteilssuche (7701 - 7710 von 7893)
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BVerwG 11 C 12.00 - Grundsteuererlaß wg. strukturellen Leerstands; Einheitswert; Ertragsminderung; Hauptfeststellung; Jahresrohmiete; normaler Rohertrag; Wertfortschreibung; Wertverhältnisse; WohnungsüberangebotLeitsatz: Sind Wohnungen wegen des strukturell bedingten Überangebots in einer Gemeinde nicht vermietbar, rechtfertigen darauf beruhende Ertragsminderungen keinen Grundsteuererlaß nach § 33 GrStG.BVerwG04.04.2001
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BVerwG 8 C 12.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Vermögenswert; Apotheke; Entzug der Betriebsbefugnis; Ausreisefall; Rechtsnachfolger; ErbenLeitsatz: 1. Soweit der bisherige Inhaber eines nach der Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission zur Neuregelung des Apothekenwesens vom 22. Juni 1949 erloschenen Apothekenprivilegs die Apotheke als "Apotheke in Privatbesitz" weiterbetreiben konnte, war er nicht vollständig aus seinem Eigentum an dem Unternehmen verdrängt. Vielmehr stellte auch der fortgesetzte Apothekenbetrieb ein Unternehmen und damit einen Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG dar. 2. Beruhte der Entzug der Betriebsbefugnis für eine Apotheke in Privatbesitz auf der (illegalen) Übersiedlung des Apothekeninhabers in die Bundesrepublik, so liegt darin keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG. 3. Eine Apotheke in Privatbesitz konnte unter der Geltung der Apothekenverordnung von 1949 nicht vererbt werden. Die Erben des Apothekers sind daher nicht Rechtsnachfolger im Sinne des § 6 Abs. 1 a, § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG.BVerwG24.01.2001
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BVerwG 8 C 25.99 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Altlasten; EigentumsverzichtLeitsatz: 1. An dem erforderlichen wesentlichen Ursachenbeitrag der Niedrigmieten zur Überschuldung eines auch mit Grundpfandrechten aus der Zeit vor Gründung der DDR belasteten Grundstücks fehlt es jedenfalls dann nicht, wenn die Altlasten nur etwa ein Drittel des Grundstückswerts ausmachten und wenn der Eigentümer noch bis Anfang der 80er Jahre an dem Eigentum festgehalten hat. 2. Der Umstand, daß der ehemalige Eigentümer des Grundstücks gegenüber den staatlichen Stellen der DDR bei dem Eigentumsverzicht als Begründung "Alters- und gesundheitliche Gründe" angegeben hat, ist auch dann, wenn der Eigentümer tatsächlich schwer krank war, nicht ohne weiteres geeignet, die grundsätzlich bestehende Vermutung zu erschüttern, daß die dauerhafte Überschuldung eines Grundstücks, deren sich der Eigentümer bewußt war, bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv der Eigentumsaufgabe war.BVerwG02.02.2000
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BVerwG 7 C 28.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Bodenreformenteignung; Vermögensentziehung in rechtsstaatswidrigen StrafverfahrenLeitsatz: 1. Eine im Zuge der Bodenreform erfolgte Enteignung beruht auch dann im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG auf besatzungshoheitlicher Grundlage, wenn sie eine nach den Vorschriften des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 strafrechtlich verfolgte Person betraf. 2. Vermögenswerte, die bereits auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden waren, werden auch dann von dem Restitutionsausschluß gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG erfaßt, wenn später in einem im Sinne des § 1 Abs. 7 VermG rechtsstaatswidrigen Strafverfahren (hier: "Waldheim-Verfahren") als Nebenstrafe eine Vermögensentziehung ausgesprochen wurde.BVerwG28.09.1995
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BVerwG 7 C 47.93 - Restitutionsausschluss für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignung; Liste 1; Kriegsverbrecher; NaziaktivistenLeitsatz: Es gibt keine neuen Tatsachen, die dazu berechtigen würden, gemäß Art. 100 Abs. 1 GG eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG) herbeizuführen. Das Vermögensgesetz findet keine Anwendung auf die vom sog. demokratischen Magistrat von Groß-Berlin nach Maßgabe der "Liste 1" zum Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 beschlossenen Enteignungen von Vermögenswerten im sowjetischen Sektor von Berlin.BVerwG29.04.1994
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BVerwG 7 C 15.92 - Treuhandanstalt; Parteienvermögen; Vermögensverwaltung; GrundstücksverwaltungLeitsatz: Das Vermögen einer im März 1990 mit Mitteln der SED-Nachfolgepartei PDS gegründeten GmbH zur Vermögens- und Grundstücksverwaltung, die Vermögen der SED/PDS zur Verwaltung und Nutzung übernommen hat, unterliegt der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt.BVerwG11.03.1993
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BVerwG 8 C 92.86 - Wohnungsbindung; Erwerber; WohnberechtigungsscheinLeitsatz: Der rechtsgeschäftliche Erwerber einer vom Veräußerer ohne Übergabe einer Wohnberechtigungsbescheinigung vermieteten öffentlich geförderten Wohnung verstößt gegen die Wohnungsbindung, wenn er dem nichtwohnberechtigten Mieter die Wohnung weiterhin zum Gebrauch beläßt.BVerwG16.06.1989
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4 LA 217/12 - Häftlingshilfebescheinigung; Rücknahme; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; IM; Inoffizieller Mitarbeiter; MfS; Unwürdigkeitsgrund; Verstoß gegen den Grundsatz der Menschlichkeit; FreiwilligkeitLeitsatz: 1. Der die Rücknahme der Häftlingshilfebescheinigung rechtfertigende Verstoß gegen den Grundsatz der Menschlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG setzt in subjektiver Hinsicht ein zurechenbares, vorwerfbares Verhalten voraus; die Freiwilligkeit ist zu verneinen, wenn die Spitzeltätigkeit unter Zwang aufgenommen und fortgeführt worden ist, wobei die Zwangsanwendung auch in der Ausnutzung einer psychischen und sozialen Notlage liegen kann. 2. Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann nur dann ausgegangen werden, wenn er für den Betroffenen unerträglich war, d. h. wenn von ihm auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet oder verlangt werden konnte, sich der angetragenen Mitarbeit zu widersetzen oder zu entziehen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)OVG Lüneburg10.02.2014
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OVG 2 B 5.11 - Teltow-Seehof; Bindungswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung; Verjährungshemmung bis zur Bestandskraft des RestitutionsbescheidesLeitsatz: 1. Einer Wohnsiedlungsgenehmigung aus dem Jahre 1935 kam bis zum rechtskräftigen Abschluss des Restitutionsverfahrens Bindungswirkung dahin gehend zu, dass die Baugenehmigung für einen zu restituierenden Grundstückseigentümer nicht aus Gründen versagt werden durfte, die im Rahmen der Erteilung der Genehmigung geprüft worden waren. 2. Die Bindungswirkung beschränkt sich auf das, was Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren war, so dass Änderungen des Bauvorhabens davon nicht umfasst sind. Nur wenn die Identität des Vorhabens trotz der Änderung im Wesentlichen gewahrt bliebe, musste kein neuer Bauantrag anhängig gemacht werden. 3. Ein Grund, nach Eintritt der Bestandskraft des Restitutionsbescheides von einer Verjährungshemmung der sich aus der Bindungswirkung ergebenden Rechtsansprüche durch höhere Gewalt auszugehen, besteht nicht. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg14.11.2012
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OVG 5 B 68.96 - Zweckentfremdungsverbot weiter wirksam; sprunghafte Anhebung der Ausgleichsabgabe rechtmäßigLeitsatz: 1. Das Zweckentfremdungsverbot ist in Berlin nach wie vor wirksam. 2. Eine lange Zeit unverändert erhobene Ausgleichsabgabe von 2,80 DM/m2 kann auf 10 DM/m2 angehoben werden (Leitsätze der Redaktion).OVG Berlin19.02.1998