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Suchergebnis Urteilssuche (7601 - 7610 von 7812)

  1. 4 U 62/85 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Kündigungsandrohung; Abmahnung
    Leitsatz: ...angegangene Gericht nicht zu erkennen vermag...
    HansOLG Hamburg
    26.09.1985
  2. 8 RE-Miet 1661/85 - Sozialer Wohnungsbau; allgemein üblicher Zustand der Mieträume
    Leitsatz: Der im Sinne von § 541 b Abs. 1 2. Halbsatz BGB "allgemein übliche" Zustand gemieteter Räume und sonstiger Teile des Gebäudes ist weder allein anhand der im Sozialen Wohnungsbau für förderungsfähige Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung noch nach dem Zustand der bisher im Sozialen Wohnungsbau errichteten Wohnungen zu bestimmen. Er richtet sich vielmehr grundsätzlich nach dem Zustand der weit überwiegenden Mehrheit aller im Geltungsbereich des Gesetzes belegenen Mietwohnungen unter Einbeziehung der Altbauwohnungen und ist regelmäßig ohne Rücksicht auf Alter der Wohnung, Lage der Wohnung, lokale Besonderheiten und Gebäudestruktur zu ermitteln. Von einer weit überwiegenden Mehrheit ist auszugehen, wenn mindestens 90 % aller den Zustand aufweisen, den der Vermieter unter Berufung auf § 541 b Abs. 1 2. Halbsatz BGB als "allgemein üblich" ansieht.
    KG
    19.09.1985
  3. 6 C 360/85 - Balkon - Anbringung eines Rankgitters/Blumenkastens; Rolladen; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährung; vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache; Gebrauch der Mietsache; Balkon; Blumenkästen
    Leitsatz: Der Mieter darf auf seinem Balkon ein Rankgitter aus Holz anbringen, wenn dadurch der optische Gesamteindruck der entsprechenden Gebäudeseite nicht beeinträchtigt wird.
    AG Schöneberg
    19.08.1985
  4. 8 RE-Miet 874/85 - Anschluss an Breitbandkabelnetz; Duldung des Mieters
    Leitsatz: 1. Der Anschluß einer Mietwohnung an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost stellt bei dem derzeitigen Stand der Informations- und Kommunikationstechnik jedenfalls im Lande Berlin eine "Maßnahme zur Verbesserung der gemieteten Räume" im Sinne von § 541 b BGB dar. Das gilt auch dann, wenn in der Mietwohnung bereits durch den Anschluß an die vertraglich zur Verfügung gestellte Gemeinschaftsantenne 5 deutschsprachige (3 x West und 2 x Ost) Fernsehprogramme und sämtliche am Ort empfangbaren UKW-Hörfunkprogramme empfangen werden können. 2. Ob der Mieter den Anschluß an das Breitbandkabelnetz zu dulden hat, bedarf der Interessenabwägung im Einzelfall. Insoweit wird der Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt. 3. Eine "Umrüstung" auf den Rundfunkempfang durch Breitbandkabel der Deutschen Bundespost, d. h. die gleichzeitige Beseitigung des Anschlusses der Mietwohnung an die vertraglich zur Verfügung gestellte Gemeinschaftsantenne, braucht der Mieter nicht zu dulden, wenn und solange die Gemeinschaftsantenne ihm den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht, deren inhaltlich unveränderte, vollständige und zeitgleiche Einspeisung in das Breitbandkabelnetz nicht gesetzlich gewährleistet ist.
    KG
    27.06.1985
  5. 6 C 469/84 - Wohnwertzuschlag; Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandsetzungszuschlag; Mischeinheit; Wirtschaftseinheit; Grundmietenbestandteil; Preisstellenverfahren
    Leitsatz: ...vom Gericht bisher vertretenen...
    AG Schöneberg
    26.06.1985
  6. 8 C 91/85 - Töpfermäßige Ofenreinigung als Mieterpflicht; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Reinigung der Öfen, töpfermäßige; Abwälzung
    Leitsatz: Eine mietvertragliche Regelung, wonach die töpfermäßige Reinigung der Öfen vom Mieter zu tragen ist, wirksam; sie verstößt nicht gegen § 9 AGBG, sofern sie nicht in der Hausordnung, sondern an einer Stelle des Gesamtvertrages niedergelegt ist, an der der Mieter mit einer entsprechenden Klausel rechnen konnte.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    24.06.1985
  7. 8 C 91/85 - Ofenreinigung als Mieterpflicht; Instandhaltungspflicht; Formularmietvertrag; Reinigung der Öfen, töpfermäßige; Abwälzung
    Leitsatz: Eine mietvertragliche Regelung, wonach die töpfermäßige Reinigung der Öfen vom Mieter zu tragen ist, ist wirksam; sie verstößt nicht gegen § 9 AGBG, sofern sie nicht in der Hausordnung, sondern an einer Stelle des Gesamtvertrages niedergelegt ist, an der der Mieter mit einer entsprechenden Klausel rechnen konnte.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    24.06.1985
  8. 12 C 230/85 - Modernisierung/Kabelfernsehen; Modernisierung; Wertverbesserung; Modernisierungszuschlag; Gemeinschaftsantenne; Kabelfernsehen; Kostenmiete - Erhöhung wegen Anschlusses an das Kabelfernsehen
    Leitsatz: Durch den Anschluß der Gemeinschaftsantennenanlage an das Kabelfernsehen wird der Gebrauchswert der Wohnung nicht erhöht.
    AG Schöneberg
    18.06.1985
  9. 7 C 98/85 - Modernisierungszuschlag (Altbau); Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Duldung des Mieters - Modernisierungszuschlag
    Leitsatz: Ein Modernisierungszuschlag ist nur für solche Modernisierungen zu zahlen, die im Einverständnis mit dem Mieter oder aber aufgrund eines gerichtlichen Duldungstitels durchgeführt wurden.
    AG Schöneberg
    16.06.1985
  10. 14 C 136/85 - Komfortzuschlag für Bad; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Komfortzuschlag; Bad, Kohlebadeofen; Elektroboiler; Warmwasserbereiter; Wertverbesserungszuschlag
    Leitsatz: 1. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungsgemäß. 2. Die Ersetzung eines Kohlebadeofens durch einen Boiler und die Forderung eines Wertverbesserungszuschlages für den Einbau des Boilers schließt den Komfortzuschlag nach § 2 Abs. 2 XII. BMG nicht aus, da eine solche Baumaßnahme nicht die erstmalige Einrichtung eines Bades darstellt.
    AG Charlottenburg
    06.06.1985