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8 C 724/82 - Klage auf Räumung von Wohnraum bei fehlendem Mietverhältnis; Zuständigkeit, ausschließliche; Räumungsklage; Herausgabeklage; Mietvertrag, NichtzustandekommenLeitsatz: Eine ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 2 ZPO besteht nicht, wenn eine Klage auf Räumung von Wohnraum darauf gestützt wird, daß ein Mietvertrag nicht zustandegekommen sei.AG Charlottenburg18.02.1983
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8 C 791/84 - Instandhaltungszuschlag (Altbau), Wohnwertzuschlag; Grundmietenerhöhung - Geltendmachung bei Ausschlußgründen gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG; Grundmietenerhöhung - Darlegung der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung; Mieterhöhungserklärung - Darlegung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten; Instandhaltungszuschlag (Altbau); WohnwertzuschlagLeitsatz: Liegen Ausschlußgründe gem. § 3 Abs. 3 XII. BMG vor, muß bereits in der Mieterhöhungserklärung, mit der die Grundmietenerhöhung geltend gemacht wird, dargelegt werden, daß der Vermieter im vorangegangenen Kalenderjahr Kosten in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Pauschalansätze für Instandhaltung und Instandsetzung aufgewendet hat. § 1 Abs. 2 der 1. VO über Mieterhöhungen nach dem XII. BMG ist mangels wirksamer Ermächtigungsnorm rechtswidrig.AG Charlottenburg12.04.1985
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8 C 826/83 - Wohnwertzuschlag; Baualter; WohnungsgrößeLeitsatz: Die Erhebung eines Wohnwertzuschlages im preisgebundenen Altbau seit dem 1. Januar 1984 ist unzulässig, da die aufgrund des § 5 XII. BMG ergangene Verordnung in Widerspruch zur gesetzlichen Ermächtigung steht und damit nichtig ist.AG Charlottenburg22.01.1985
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210 C 77/09 - Mieterhöhung; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel; unzutreffendes Mietspiegelfeld; falsches Mietspiegelfeld; Stichtag; Veröffentlichung; Nachtstromspeicherheizung als Sammelheizung; Nachtstromspeicheröfen; Heizung vom Vormieter; Negativmerkmal; fehlender Platz für Waschmaschine in Bad oder Küche; bevorzugte City-LageLeitsatz: 1. Die Einordnung der Wohnung in ein unzutreffendes Mietspiegelfeld steht der formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht entgegen. 2. Für die Anwendbarkeit des Mietspiegels kommt es auf dessen Stichtag an, nicht auf die Veröffentlichung. 3. Nachtspeicheröfen sind Sammelheizungen i. S. d. Mietspiegels. 4. Für die Zuordnung einer vom Vormieter eingebauten Heizungsanlage, für die der Mieter an den Vormieter keine Zahlung geleistet hat, kommt es darauf an, wer bei Mietbeginn den wirtschaftlichen Nutzen an der Heizung für sich beansprucht hat. Auf die Eigentumslage kommt es nicht an. 5. Stellt der Mieter eine Spülmaschine in die Küche, kann er nicht geltend machen, eine Waschmaschine lasse sich nicht in der Küche oder im Bad aufstellen. 6. Bei der Niebuhrstraße handelt es sich wegen der Nähe zum attraktiven Teil des Kurfürstendamms und wegen der zahlreichen kleineren Läden und Cafés um eine bevorzugte Citylage. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Charlottenburg22.02.2010
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21a C 224/95 - Unwirksame Vereinbarung; Vertragsstrafe; Reuegeld; Geldzahlung; vorzeitige VertragsaufhebungUrteil: ...meinte das Gericht, diese Vereinbarung sei...AG Charlottenburg20.11.1995
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207 C 47/10 - Schönheitsreparaturen mit Farbdiktat „neutrales Gesamt-/Erscheinungsbild“; Auskunftsanspruch zur Anlage der KautionUrteil: ...bezieht sich das Gericht auf die...AG Charlottenburg23.04.2010
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73 C 98/10 - Wohngeldabrechnung bei Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraums; Vereinbarung über Abänderung von Verteilungsschlüssel erst ab grundbuchlichem Vollzug wirksam; Wohngeldumlage; EinzelabrechnungLeitsatz: 1. Ist als Umlagemaßstab für die Verteilung der gemeinschaftlichen Nutzen und Lasten das Verhältnis der Miteigentumsanteile vereinbart, bindet eine abweichende schuldrechtliche, aber im Grundbuch nicht vollzogene Änderung des Verteilungsschlüssels einen Wohnungserwerber nur, wenn der ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat. 2. Eine Vereinbarung, wonach das Verwalterhonorar von den Eigentümern „unmittelbar" zu zahlen sei, trifft keine Aussage zum Umlageschlüssel; es verbleibt insoweit beim vereinbarten Umlageschlüssel für die anderen Kosten der Gemeinschaft. 3. Bei Eigentümerwechsel ist grundsätzlich nur eine Einzelabrechnung aufzustellen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg21.09.2010
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220 C 94/10 - Formularmäßige Zustimmung des Mieters zur Umstellung auf Wärmecontracting; Durchschnittsverbrauch unzulässige SchätzungsgrundlageLeitsatz: 1. Sind die Verbrauchswerte nicht abgelesen worden, darf eine Schätzung nicht so erfolgen, dass der Anteil der Wohnfläche in das Verhältnis zum Durchschnittsverbrauch aller abgelesenen Wohnungen im Haus gesetzt wird. 2. Die Zustimmung des Mieters zur Umstellung auf Wärmecontracting kann auch formularmäßig schon bei Abschluss des Mietvertrages erteilt werden. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg02.12.2010
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205 C 83/09 - Tapezieren nur mit Zustimmung des Vermieters; SchönheitsreparaturenLeitsatz: 1. Eine Formularklausel „Unter Berücksichtigung des Zustandes bei Vertragsbeginn ist das Bekleben der Wände mit Tapeten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig." ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam und führt insgesamt zur Unwirksamkeit der Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen auf den Mieter. 2. Im Rahmen der sich daraus ergebenden Erhaltungsverpflichtung des Vermieters ist dieser nur verpflichtet, die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Anmietung befunden hat; weitergehende und zusätzliche kostenverursachende Gestaltungswünsche muss der Mieter auf eigene Rechnung verwirklichen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg02.09.2009
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216 C 111/10 - Abfotografieren der Abrechnungsbelege für den Mieter zumutbarDer Fall: ...Der Mieter war vom Gericht zur...AG Charlottenburg06.08.2010