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Suchergebnis Urteilssuche (7561 - 7570 von 7807)
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24 a C 60/99 - Keine Erhöhungsbeschränkung durch Kiez- MietspiegelLeitsatz: Im Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG ist die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel zu bestimmen; das Erhöhungsverlangen wird nicht durch gebietsspezifische Mietspiegel oder eine Milieuschutzsatzung beschränkt.AG Charlottenburg07.05.1999
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24 b C 38/99 - Ausscheiden von Gesellschaftern der vermietenden GbRLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist unwirksam, wenn nicht alle Gesellschafter Vermieter sind.AG Charlottenburg26.05.1999
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26 a C 57/97 - Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen; Beweislastumkehr bei Luxuswohnungen; keine Mietminderung bei vorbehaltloser ZahlungUrteil: ...Vergleichsmiete nötig, das die meisten Gerichte in...AG Charlottenburg24.06.1997
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27 C 262/00 - Anspruch auf DIN-normgerechte Größe des BriefkastensLeitsatz: Der Wohnungsmieter hat Anspruch auf einen normgerechten Briefkasten nach DIN 32617, die einen Einwurfschlitz von 325 mm Breite vorsieht.AG Charlottenburg16.05.2001
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2 C 657/96 - Erhebungszeitraum für VergleichsmietenDer Fall: ...nach § 2 MHG hatte das Gericht ein...AG Charlottenburg27.07.1998
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30 M 8117/04 - Keine Hinderung der Räumungsvollstreckung durch bloß vorgeschobene Besitzansprüche DritterTeaser: ...Gerichte allerdings nicht mit....AG Charlottenburg20.12.2004
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4 C 720/87 - Schönheitsreparaturen/Formularklausel; vertragsgemäßer Gebrauch/Korktapete; Formularklausel/Schönheitsreparaturen; unrenovierte Wohnung/Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung/Formularklausel; Endrenovierung/Formularklausel; Textiltapeten/vertragsgemäßer Gebrauch; Korktapeten/vertragsgemäßer Gebrauch; Tapeten (Textil u. Kork)/Vertragsgemäßer Gebrauch; vertragsgemäßer Gebrauch/Korktapeten; vertragsgemäßer Gebrauch/Textiltapeten; Dübellöcher/positive VertragsverletzungLeitsatz: 1. Das Anbringen von Textil- oder Korktapeten liegt noch innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauches. 2. Folgende Formularklausel verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGBG und ist unwirksam: "Der Mieter hat alle während seiner Mietzeit erforderlichen Schönheitsreparaturen turnusmäßig auszuführen, ohne Rücksicht auf den Zustand der Mietsache bei Vertragsbeginn und ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Erforderlichkeit der Schönheitsreparaturen."AG Charlottenburg15.08.1988
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4 C 765/84 - Komfortzuschlag; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Bad (Begriff); Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen; Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhungserklärung, Erläuterung; Betriebskostenzuschlag; Hauswartkosten; ReinigungsfirmaLeitsatz: 1. Ein Bad mit einem Kohlebadeofen fällt unter die Mieterhöhungstatbestände des § 2 XII. BMG (ausdrückliche Aufgabe früherer Rechtsprechung). 2. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungsgemäß. 3. Kosten, die der Vermieter an eine Reinigungsfirma für die Zeit der Überbrückung bis zur Einstellung eines Hauswarts entrichtet, gehören zu den "Kosten für den Hauswart". 4. Der Nachweis gem. § 3 Abs. 1 XII. BMG zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages setzt eine nachvollziehbare Berechnung und Erläuterung nach Art, Umfang und Entstehungsgrund voraus.AG Charlottenburg18.04.1985
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5 b C 22/98 - Provisionsanspruch bei dem Mieter bekannter rechtlicher und wirtschaftlicher Verknüpfung zwischen Eigentümer und MaklerLeitsatz: 1. Kein Anspruch auf Maklerprovision, wenn Vermieter/Verwalter und Makler über eine Muttergesellschaft rechtlich miteinander verbunden sind. 2. Das gilt auch dann, wenn dies dem Mieter bei Vertragsschluß bekanntgegeben wurde.AG Charlottenburg23.06.1998
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5b C 235/98 - Erhöhung einer Bruttomiete mit dem Berliner Nettomietspiegel 1998Der Fall: ...Gericht die ortsübliche Vergleichsmiete...AG Charlottenburg09.02.1999