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15 C 307/86 - Mietzinserhöhung wegen Erhöhung der Instandhaltungspauschale; Mietzinserhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen; Mietpreisbindung; Neubau; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; Instandhaltungspauschale; Erhöhung; Modernisierungskostenumlage; Genehmigung der WBK; Wirtschaftlichkeitsberechnung; ZusatzberechnungLeitsatz: 1. Eine auf die Erhöhung der Instandhaltungspauschalen gestützte Zusatzberechnung im preisgebundenen Neubau genügt den Erfordernissen nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz, wenn die zugrundeliegende Bestimmung (§ 28 II. BV) in Verbindung mit der Angabe des Schlüssels, der Gesamtwohnfläche des Mietshauses sowie des alten und neuen Ansatzes genannt ist, sofern dem Mieter irgendwann vor Abgabe einer solchen Mieterhöhungserklärung eine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgehändigt worden ist. 2. Zur Frage, ob bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen bei preisgebundenen Neubauwohnungen die "Genehmigung" der Bewilligungsstelle beizufügen ist.AG Tempelhof-Kreuzberg08.01.1988
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40 a C 2574/87 - Taubenkot; Balkon; Mietminderung; Fehler; MangelLeitsatz: Verunreinigungen des Balkons durch Taubenkot rechtfertigen eine Mietminderung.AG Hamburg06.01.1988
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5 RE-Miet 1/87 - Beschwerdewert; Rechtsmittelstreitwert; Mieterhöhung; Rechtsentscheidvorlage; Prozessuale VorfragenLeitsatz: 1. Zum Rechtsmittelstreitwert bei Ansprüchen auf Erhöhung des Mietzinses für Wohnraum nach § 2 MHG. 2. Zur Frage, inwieweit prozessuale Rechtsfragen zum Gegenstand eines Vor lagebeschlusses gemacht werden können (Rechtsentscheid abgelehnt).OLG Schleswig23.12.1987
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24 W 1221/87 - Wohnungseigentumsverfahren; Erledigungserklärung; AntragsrücknahmeLeitsatz: ...gegenüber dem Gericht (Rücknahme des Antrags...KG23.12.1987
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VIII ZR 4/87 - Mahnverfahren; Klageerweiterung; Rückwirkung; Verjährungsunterbrechung; ZustellungLeitsatz: a) Hat der Kläger im Mahnverfahren Klageerweiterungsschriftsätze eingereicht, die erst nach Abgabe der Mahnsache an das Streitgericht zugestellt worden sind, so kann die Zustellung nach § 270 Abs. 3 ZPO jedenfalls dann auf den Zeitpunkt des Einreichens dieser Schriftsätze verjährungsunterbrechend zurückwirken, wenn die Abgabe alsbald nach Erhebung des Widerspruchs erfolgt ist. b) Die Abgabe der Mahnsache ist grundsätzlich selbst noch nach längerer Zeit im Sinne von § 696 Abs. 3 ZPO als "alsbald" erfolgt anzusehen, wenn der Kl. den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens rechtzeitig gestellt und die nach Erhebung des Widerspruchs zu entrichtende zweite Hälfte der Gerichtsgebühr unverzüglich eingezahlt hat.BGH16.12.1987
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12 C 354/87 - . Formfehler der Mieterhöhungserklärung durch jahrelanges Schweigen des Mieters geheilt.; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Neubau; Mieterhöhungserklärung, Form; Betriebskostenabrechnung; Umlageabrechnung; Rügeobliegenheit des Mieters; Formfehler, Heilung; Begründung, NachholungLeitsatz: Zu den Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach § 10 WoBindG und den Anforderungen an Umlageabrechnungen.AG Schöneberg08.12.1987
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12 C 354/87 - . Formfehler der Mieterhöhungserklärung durch jahrelanges Schweigen des Mieters geheilt.; Mietpreisbindung; öffentlich geförderter Neubau; Mieterhöhungserklärung; Form; Betriebskostenabrechnung; Umlageabrechnung; Rügeobliegenheit des Mieters; FormfLeitsatz: 1. Zu den Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach § 10 WoBindG und den Anforderungen an Umlageabrechnungen. 2. Zur Mietminderung wegen schlechten Fernsehempfangs.AG Schöneberg08.12.1987
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61 S 125/87 - Überlegungsfrist des Vermieters vor Weitervermietung der MietsacheLeitsatz: Gibt der Mieter die Wohnung nach erfolgter Kündigung unter gleichzeitiger Benennung zumutbar Nachmietinteressenten mehr als drei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zurück, so steht dem Vermieter für die Weitervermietung der Wohnung grundsätzlich eine Überlegungsfrist von drei Monaten ab Rückgabe der Mietsache zu.LG Berlin16.11.1987
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24 W 5670/86 - Rechnungslegungspflicht des ausscheidenden VerwaltersLeitsatz: Im Falle des Verwalterwechsels beschränkt sich die außerordentliche Rech nungslegungspflicht des ausscheidenden Verwalters auf das laufende Ge schäftsjahr bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens.KG13.11.1987
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21 C 469/87 B - Rechtsschutzversicherung; Deckungsschutz für MängelansprücheLeitsatz: Zur Frage, welcher Zeitpunkt bei Mängeln der Mietsache maßgebend ist für den Eintritt des Versicherungsfalles einer Rechtsschutzversicherung.AG Charlottenburg13.11.1987