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Suchergebnis Urteilssuche (7461 - 7470 von 7807)
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3 C 487/87 - Feuchtigkeitsschäden; Mietzinsminderung; Gebrauch; vertragswidrige Beweislast des VermietersLeitsatz: 1. Dem Mieter steht ein Mietminderungsrecht nicht zu, wenn er Feuchtigkeitsschäden durch vertragswidrigen Gebrauch selbst herbeigeführt hat. 2. Bei Feuchtigkeitsschäden ist in einer wärmeren Jahreszeit eine geringere Mietminderung anzusetzen als in einer kälteren Jahreszeit.AG Schöneberg19.04.1988
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5 C 740/87 - Mietminderung/unansehnliche Fassade; Minderung/unansehnliche Fassade; Fassade/unansehnliche als MietminderungsgrundLeitsatz: Zur Frage, wann der unansehnliche Zustand der Fassade des Mietwohnhauses den Mieter zur Mietminderung berechtigt.AG Tempelhof-Kreuzberg19.04.1988
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102 C 244/87 - Mieterwechsel; Kosten einer Zwischenablesung; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängig; Heizperiode, Auszug vor Beginn; Zwischenablesung, Kosten; Betriebskostenvorschüsse, Abrechnung; GradtageLeitsatz: 1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat. 2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.AG Schöneberg14.04.1988
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102 C 244/87 - Mieterwechsel; Heizkostenaufteilung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Zwischenablesung; Kosten; Gradtagszahlen; Ermittlung der Heizkosten; Heizperiode, Auszug vor BeginnLeitsatz: 1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat. 2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.AG Schöneberg14.04.1988
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102 C 244/87 - Mieterwechsel; Heizkostenaufteilung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Zwischenablesung; Kosten; Gradtagszahlen; Ermittlung der Heizkosten; Heizperiode; Auszug vor BeginnLeitsatz: 1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat. 2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.AG Schöneberg14.04.1988
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7 C 663/87 - demnächst; Verzögerung der Zustellung wegen Unauffindbarkeit des Mieters; Zustellung des Mahnbescheideserfolgende Zustellung; Verjährungsunterbrechung; Meldevorschriften, Nichtbeachtung; Anschrift, Auszug ohne neue; Wegzug des MietersLeitsatz: Zur Verjährung von Ersatzansprüchen, wenn der ausgezogene Mieter - zunächst - unauffindbar ist.AG Schöneberg13.04.1988
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7 C 663/87 - demnächst; Verzögerung der Zustellung wegen Unauffindbarkeit des Mieters; Zustellung des Mahnbescheides; erfolgende Zustellung; Verjährungsunterbrechung; Meldevorschriften; Nichtbeachtung; Anschrift; Auszug ohne neue; Wegzug des MietersLeitsatz: Zur Verjährung von Ersatzansprüchen, wenn der ausgezogene Mieter - zunächst - unauffindbar ist.AG Schöneberg13.04.1988
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1 U 14/88 - VersorgungseinstellungLeitsatz: Ein öffentliches Versorgungsunternehmen muß bei Anwendung des Druckmittels der Einstellung der Versorgung alle zahlungsunwilligen Verbraucher gleich behandeln. Anderenfalls verwirkt es dieses Recht gegenüber allen seinen Tarifkunden. (Hamburger Hafenstraße)HansOLG Hamburg12.04.1988
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RE-Miet 1/88 - Konkurs; Aussonderungsanspruch; Mietkaution; Mietsicherheit; SicherheitLeitsatz: I. Im Konkurs des Vermieters von Wohnraum steht dem Mieter ein Aussonderungsanspruch in bezug auf eine Mietkaution zu, die der Vermieter auf Grund eines nach dem 1.1.1983 geschlossenen Mietvertrages erhalten hat, auch wenn er sie zunächst in sein Vermögen überführt und erst später zugunsten des Mieters ein Treuhandkonto errichtet. II. Im übrigen ergeht ein Rechtsentscheid nicht. (Anm. d. Red.: betrifft die im Vorlagebeschluß unter 2. und 3. gestellten Fragen, siehe Gründe. Dazu übermittelte das Bayerische Oberste Landesgericht folgenden Leitsatz: "Eine Vorlage zum Rechtsentscheid ist unzulässig, wenn die vorgelegte Rechtsfrage zwar im Rahmen eines Wohnraummietverhältnisses auftritt, aber in erster Linie Vorschriften des allgemeinen Mietrechts, des Schuldrechts oder des Allgemeinen Teils des BGB betrifft und es nicht auf Besonderheiten des Wohnraummietrechts ankommt.")BayObLG08.04.1988
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BReg. 2 Z 157/87 - Wohnungseigentum; Freistellung von Heizkosten; HeizkostenabrechnungLeitsatz: 1. Selbst wenn ein Wohnungseigentümer nachweislich die Heizkörper dauernd abgesperrt hält, kann er nicht verlangen, daß er von den "verbrauchsabhängigen" Kosten des Heizbetriebs gemäß den bei ihm abgelesenen Verdunstungswerten völlig freigestellt wird. 2. Ein Wohnungseigentümer, der die Heizkörper dauernd abgesperrt hält, kann nach § 242 BGB allenfalls verlangen, so gestellt zu werden wie derjenige Eigen tümer einer Wohnung gleicher Größe, bei dem die niedrigsten Verbrauchswerte festgestellt wurden.BayObLG07.04.1988