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  1. RE-Miet 3/94 - Rechtsentscheid; Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung; Untervermietungserlaubnisanspruch
    Leitsatz: Unterläßt es der Mieter von Wohnraum, vor der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, so verletzt er seine mietvertraglichen Pflichten. Diese Pflichtverletzung kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung gemäß § 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB begründen, auch wenn dem Mieter gemäß § 549 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zusteht. Das Bestehen eines solchen Anspruchs ist im Rahmen der Prüfung zu würdigen, ob im Einzelfall eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt und ob der Mieter schuldhaft gehandelt hat.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    26.04.1995
  2. 1 S 349/94 - Restitutionsbescheid; Rückübertragungsbescheid; sofortige Vollziehbarkeit; Sofortvollzug
    Leitsatz: Der die Rückgabe eines Grundstücks aussprechende Bescheid kann für sofort vollziehbar erklärt werden mit der Wirkung, daß das Eigentum nach Eintragung der Änderung ins Grundbuch übergeht.
    Sächsisches OVG
    08.12.1994
  3. 3 U 68/93 - Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufsvertragsumdeutung; Besitzüberlassung als entgeltlicher Nutzungsvertrag; Nutzungsvertrag; Moratorium; Besitzrechtübertragung; Gebäudeeigentum; Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen
    Leitsatz: 1. Keine Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages in einen Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrag. 2. Besitzüberlassung als entgeltlicher Nutzungsvertrag. 3. Moratorium nach Art. 233 § 2 a EGBGB als Grundlage zur Befugnis zur Übertragung des Besitzrechts. 4. Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen
    Brdbg. OLG
    07.09.1994
  4. 20 REMiet 1/92 - Kündigung von Wohnraum, Zustimmung des Betriebsrats, Werkwohnung
    Leitsatz: Die in § 75 Abs. 2 Nr. 2 B PersVG und in § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG geforderte Zustimmung des Personal- oder Betriebsrats zur Kündigung von Wohnräumen ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung nur bis zur rechtswirksamen Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.
    OLG Frankfurt/Main
    14.08.1992
  5. OVG 2 A 9.88 - Bebauungsplan; Planungsrecht; Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet; Abwägungsgebot
    Leitsatz: 1. Zum Abwägungsgebot bei der Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet. 2. Das (teilweise) Außerkrafttreten eines Bebauungsplanes wegen Funktionslosigkeit ist auch im Normenkontrollverfahren zu prüfen. 3. Zur Wirksamkeit und Überleitung des Berliner Planungsrechts in der Bauordnung von 1958 in Verbindung mit dem Baunutzungsplan von 1958/1961.
    OVG Berlin,
    31.03.1992
  6. 1 U 15/91 - Vormerkung für Rückübertragungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Veräußerungsverbot gegen Verfügungsberechtigten; Belastungsverbot für Unterlassungsanspruch gegen Verfügungsberechtigten; Verfügungsverbot über restitutionsbelastetes Grundstück; Machtmissbrauch durch Aufbau-Enteignung; Seilschaftshandeln
    Leitsatz: 1. Ein Rückübertragungsanspruch nach § 3 Abs. 1 VermG kann nicht im Wege der Eintragung einer Vormerkung gesichert werden. 2. Zur Sicherung des schuldrechtlichen Unterlassungsanspruchs aus § 3 Abs. 3 VermG ist der Erlaß eines gerichtlichen Veräußerungs- und Belastungsverbotes mit dinglicher Wirkung grundsätzlich zulässig. 3. Die ordnungsgemäße Anmeldung eines Rückübertragungsanspruches allein kann noch nicht den im Wege eines gerichtlichen Verfügungsverbotes sicherungsfähigen gesetzlichen Unterlassungsanspruch begründen; dafür bedarf es der Darlegung und Glaubhaftmachung des Rückübertragungsanspruches selbst und dessen Gefährdung. An Darlegung und Glaubhaftmachung sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. 4. Ein Anhaltspunkt dafür, daß eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz dennoch von dem Regelungsbereich des § 1 Abs. 2 und/oder Abs. 3 VermG erfaßt wird, liegt vor, wenn der Alteigentümer glaubhaft gemacht hat, vom Enteignungsverfahren keine Kenntnis erlangt zu haben; insofern scheidet die Möglichkeit einer Enteignung durch Machtmißbrauch nicht von vornherein aus. 5. Zum Seilschaftshandeln.
    BezG Gera
    19.11.1991
  7. RE-Miet 3/90 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Kündigung der Wohnung im Zweifamilienhaus
    Leitsatz: Das Kündigungsrecht des § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB setzt nicht voraus, daß der kündigende Vermieter bereits bei Abschluß des Miet-vertrages im Haus gewohnt hat hat (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25.5.1981 4 W -RE 277/81, OLGZ 1981, 455).
    BayObLG
    31.01.1991
  8. 20 REMiet 2/90 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Einzelfallentscheidung; Kündigung; Mietermehrheit; Zugang der Kündigungserklärung bei nur einem Mieter; Ehewohnung
    Leitsatz: Trotz des grundsätzlichen Erfordernisses der Einheitlichkeit der Kündigung gegenüber einer Mehrheit von Mietern kann es bei Vorliegen besonderer Umstände nach Treu und Glauben ausnahmsweise zulässig sein, daß die Auflösung eines mit Eheleuten geschlossenen Mietvertrages durch Kündigung des Vermieters schon dann wirksam ist, wenn die Kündigung nur dem in der Mietwohnung verbliebenen Mitmieter gegenüber erklärt worden und diesem zugegangen ist. Die Frage, ob und wann dies der Fall ist, richtet sich nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalles und ist da-her einem Rechtsentscheid nicht zugänglich. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    OLG Frankfurt
    13.12.1990
  9. RE-Miet 1/90 - Rechtsentscheid; Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung; Untervermietungserlaubnis
    Leitsatz: Hat der Mieter von Wohnraum vor der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten die Erlaubnis des Vermieters nicht eingeholt, so kann die vom Vermieter wegen der unerlaubten Gebrauchsüberlassung gemäß § 553 BGB erklärte Kündigung unwirksam sein, wenn der Mieter im Zeitpunkt der Kündigung gemäß § 549 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters hat (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. 12. 1981 - 4 U 130/81, NJW 1982, 1157).
    BayObLG
    26.10.1990
  10. RE-Miet 1/89 - Rechtsentscheid; Zeitmietvertrag; Fortsetzungsanspruch
    Leitsatz: Wurde ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Wohnungsmietvertrag durch einen Zeitmietvertrag ersetzt oder in einen solchen abgeändert, so ist der Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses durch § 564 c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, wenn allein der Abänderungsvertrag oder der Zeitmietvertrag für eine (Rest)Dauer von nicht mehr als fünf Jahren eingegangen sind.
    BayObLG
    12.10.1989