Urteil Eigentumswohnungsvermietung entgegen Teilungserklärung
Schlagworte
Eigentumswohnungsvermietung entgegen Teilungserklärung; Schadensersatzanspruch des Mieters für Rechtsmangel; Untervermietungsgewinn
Leitsatz
1. Werden Räume einer Wohnungseigentumsanlage entgegen der Teilungserklärung zum Betrieb einer Gaststätte vermietet, liegt kein Sachmangel, sondern ein Rechtsmangel vor.
2. Zum Anspruch des Mieters auf entgangenen Gewinn aus einer Untervermietung.
3. Steht fest, daß die vertraglich vereinbarte Nutzung auf Dauer nicht möglich ist, ist der Mieter zwar nicht zur Kündigung verpflichtet, aber im eigenen Interesse gehalten, die Räume anderweitig unterzuvermieten.
(Leitsätze der Redaktion)
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