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  1. 15 C 388/07 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007; Hochparterrewohnung; Wandfliesen in der Küche; fehlende Steckdose im Bad; fehlende Anschlussmöglichkeit für Waschmaschine; Rollladen in Hochparterrewohnung; Abstellraum; ungepflegte Müllstandsfläche; keine besonders ruhige Straße bei Kindergarten und Schulhort in der Nachbarschaft
    Leitsatz: 1. Eine im Hochparterre (halb Treppe) gelegene Wohnung steht einer Erdgeschosswohnung nicht gleich. 2. Wandfliesen in der Küche sind nur dann wohnwerterhöhend, wenn der gesamte Arbeitsbereich einschließlich der Spüle abgedeckt ist. 3. Das Fehlen eines gesonderten Waschmaschinenanschlusses ist ebenso wohnwertmindernd wie das Fehlen einer Steckdose im Bad und das Vorhandensein nur einer Steckdose im Wohnzimmer. 4. Rollläden in einer Hochparterrewohnung sind nicht wohnwerterhöhend. 5. Eine nicht verschließbare Abstellnische steht einem Abstellraum nicht gleich. 6. Eine ungepflegte und offene Müllstandsfläche im Umfeld der Wohnung ist wohnwertmindernd. 7. Ein etwa 25 m von der Wohnung entfernter Kindergarten und Schulhort steht der Einordnung der Straße als besonders ruhig entgegen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    05.02.2008
  2. 3 C 141/06 - Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis
    Leitsatz: Der Erwerber eines Grundstücks tritt nicht in Wohnraummietverträge ein, die Nachfolgegesellschaften der staatlichen Wohnungsverwaltung nach dem Ende der staatlichen Verwaltung im eigenen Namen abgeschlossen haben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    20.09.2006
  3. 5 C 223/98 - Kündigung für Botschaftsgebäude
    Leitsatz: 1. Der estnische Staat hat ein berechtigtes Interesse zur Kündigung von Wohnraummietverhältnissen , die während seiner Handlungsunfähigkeit von einem Pfleger für das ehemalige Botschaftsgebäude im Diplomatenviertel von Berlin abgeschlossen wurden. 2. Eine Formularklausel, die auf eine gesetzliche Regelung (hier § 568 BGB) ohne Erläuterung verweist, verstößt nicht deshalb gegen das Transparenzgebot.
    AG Tiergarten
    27.07.1998
  4. 93 HRB 34134 - Handelsregistereintragung; Treuhandverwaltung; Parteienvermögen der PDS; Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer mit der PDS verbundenen Gesellschaft
    Leitsatz: 1. Die Tatsache, daß das Vermögen einer Gesellschaft unter treuhänderischer Verwaltung steht, ist keine eintragungsfähige Tatsache. 2. Das Registergericht prüft selbständig die Rechtmäßigkeit eines hoheitlichen Aktes, wonach angeordnet worden ist, daß eine Gesellschaft unter Treuhandschaft gestellt werde. 3. Eine Gesellschaft kann auch dann eine der PDS verbundene juristische Person sein, wenn sie bereits am 7. Oktober 1989 existierte. 4. Eine bloß schuldrechtliche Beziehung durch einen Darlehensvertrag zur PDS reicht für die Annahme eines Verbundes nicht aus. 5. § 20 b PartG DDR enthält keine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers. Die Regelung über die Organvertretungsmacht des Geschäftsführers bleibt unberührt.
    AG Charlottenburg
    29.03.1993
  5. BVerwG 1 B 132.17 - Spätaussiedlerbescheinigung, Einreise, Antragszeitpunkt
    Leitsatz: Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) enthält keine Regelung, die die Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG davon abhängig macht, dass der Antrag zeitnah nach der Einreise gestellt worden ist. Das gilt insbesondere auch für Personen, die vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind, dabei in den Aufnahmebescheid einer volksdeutschen Bezugsperson einbezogen waren und vor der Einreise einen eigenen Aufnahmeantrag gestellt hatten, der nicht beschieden worden ist.
    BVerwG
    05.02.2018
  6. BVerwG 3 C 12.14 - Berufliche Rehabilitierung, Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach Studienabschluss, beruflicher Einsatz von Hochschulabsolventen in der DDR
    Leitsatz: 1. Ansprüche auf berufliche Rehabilitierung bestehen nicht nur bei Eingriffen in einen ausgeübten Beruf, sondern auch bei solchen in einen begonnenen Beruf ohne Aufnahme der Tätigkeit, sofern bereits eine hinreichend verfestigte Anwartschaft auf diese berufliche Tätigkeit erlangt worden ist. 2. Ob die Einsatzbeschlüsse der Kommissionen für die Absolventenvermittlung der DDR-Hochschulen zu einer solchen Verfestigung führten, bestimmt sich maßgeblich nach der tatsächlichen Handhabung des DDR-Rechts (hier: der Absolventenordnung); sie ist ausschließlich von den Tatsacheninstanzen aufzuklären.
    BVerwG
    28.05.2015
  7. BVerwG 9 C 15.14 - Grundsatz der Rechtssicherheit bei Heranziehung zu Anschlussbeiträgen, zeitliche Begrenzung der Heranziehung
    Leitsatz: 1. Landesrecht, das der Erhebung von Beiträgen, die einen einmaligen Ausgleich für die Erlangung eines Vorteils durch Anschluss an eine Einrichtung schaffen sollen, keine bestimmte zeitliche Höchstgrenze setzt, falls die maßgeblichen Satzungen - wie hier - zunächst nichtig waren und erst später durch rechtswirksame Satzungen ersetzt worden sind, verstößt gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.2. Der Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit wirkt sich jedoch erst auf die nach Ablauf einer zumutbaren Übergangsfrist erlassenen Bescheide aus. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    15.04.2015
  8. BVerwG 8 B 75.10 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Kaufpreisstundung; freie Verfügbarkeit; Wiederaufnahmegründe; neue Beweismittel
    Leitsatz: 1. Sowohl für die gesetzliche Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des Rechtsgeschäfts als auch die Widerlegung der Vermutung ist auf das Kausalgeschäft abzustellen. War der Kaufpreis gestundet, richtet sich die Verfügungsgewalt des Veräußerers nicht nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises, sondern nach dem Zeitpunkt des Verkaufs und der anschließenden Abwicklung. 2. Bei der Beurteilung, ob neue Beweismittel für eine Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens vorliegen, ist von den für den bestandskräftig gewordenen Bescheid maßgeblichen Rechtsgründen auszugehen und nicht unabhängig davon zu entscheiden, ob das neue Vorbringen den geltend gemachten Anspruch begründen kann. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    04.01.2011
  9. BVerwG 4 B 3.09 - Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Vermutungsregel; Verkaufsfläche
    Leitsatz: Die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauNVO gilt für die bauplanungsrechtliche Beurteilung großflächiger Einzelhandelsbetriebe im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 und 3 BauGB weder unmittelbar noch entsprechend. Ob eine Überschreitung von 1 200 m² Geschossfläche als Indiz dafür gewertet werden kann, dass schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind, bleibt offen.
    BVerwG
    12.02.2009
  10. BVerwG 8 C 18.07 - Behörde; Bestellung; privater Dritter; maßgebliche Rechtsgrundlage; Begründungselement; Vergütung; Auslagen; Kostentragung; Vorfinanzierung; Risikoausfall; gesetzliche Vertreter; unbekannte Eigentümer
    Leitsatz: 1. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i. V. m. § 16 Abs. 3 VwVfG räumt dem gesetzlichen Vertreter, der auf Antrag eines Dritten bestellt worden ist, keinen Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Vergütung und Erstattung seiner baren Auslagen gegen die Bestellungsbehörde ein. 2. Normzweck und Interessenlage gebieten keine analoge Anwendung von Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i. V. m. § 16 Abs. 3 VwVfG mit der Folge, dass der gesetzliche Vertreter einen Vergütungs- und Erstattungsanspruch gegen einen privaten Dritten geltend machen kann, der seine Bestellung beantragt hat.
    BVerwG
    02.07.2008