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Suchergebnis Urteilssuche (7311 - 7320 von 7812)
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24 W 4809/88 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Verwalterteilnahme; suspendierter VerwalterLeitsatz: 1. Ein zwar gewählter, aber durch gerichtliche Einstweilige Anordnung vom Verwalteramt suspendierter Verwalter ist in der Eigentümerversammlung ein unbeteiligter Dritter, der nicht - kraft Amts - an ihr teilnehmen darf. 2. Ein zwar gewählter, aber durch gerichtliche Einstweilige Anordnung vom Verwalteramt suspendierter Verwalter ist nicht befugt, irgendwelche Rechte eines Verwalters auszuüben. (Im Anschluß an Senat, Beschluß vom 6. Februar 1989 - 24 W 5451/88 -) 3. Im Wohnungseigentumsverfahren kann der Verwalter auch im Falle früherer Pflichtverletzungen nicht verpflichtet werden, künftige Eigentümerversammlungen entsprechend der Gesetzeslage durchzuführen. (Leitsätze der Redaktion)KG17.05.1989
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16 S 230/88 - Heizkostenverteiler; Verdunster; Verdunstungsmessung; Gesundheitsbeeinträchtigung; Umweltrisiken; giftige MeßflüssigkeitLeitsatz: Daß die in den sog. Verdunster-Geräten enthaltene Flüssigkeit giftig ist, hindert den Vermieter nicht, Heizkostenverteiler nach dem Prinzip der Verdunstungsmessung zu installieren.LG Hamburg16.05.1989
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BReg. 2 Z 23/88 - Wohnungseigentum; Verkündung der Gerichtsentscheidung; gerichtliche Ladungsfrist; Bestimmung des Ergebnisses der Eigentümerversammlung; Beschlussfähigkeit; EventualeinberufungLeitsatz: ...Gericht in der Regel den Anspruch auf...BayObLG10.05.1989
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11 S 424/88 - Beweismittel; Mietspiegel; Mietenspiegel; Sachverständigengutachten; MieterhöhungLeitsatz: Auch ein zwei Jahre alter Mietspiegel ist bis zum Zeitpunkt seiner Neuerstellung einem Sachverständigengutachten als Beweismittel vorzuziehen.LG Hamburg05.05.1989
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30 REMiet 1/89 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; WohnraummietverhältnisLeitsatz: Rechtsfragen aus dem allgemeinen Schuldrecht, die sich in gleicher Weise auch für andere Schuldverhältnisse stellen, ohne daß dabei ein besonderer wohnraummietrechtlicher Aspekt ersichtlich wird, sind eines Rechtsentscheides nicht zugänglich. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)OLG Hamm28.04.1989
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70 II 201/88 WEG - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Antrag auf Verpflichtung des Verwalters zur Einberufung; RechtsschutzbedürfnisLeitsatz: Dem gerichtlichen Antrag auf Verpflichtung des Verwalters zur Einberufung einer Eigentümerversammlung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn nicht vorher der Verwaltungsbeiratsvorsitzende oder sein Vertreter trotz entsprechender Aufforderung untätig geblieben sind. (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau27.04.1989
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5 C 388/88 - Mieterhöhung/Flächenangaben; Wohnfläche/Angabe unrichtiger in Mieterhöhungsverlangen; Mieterhöhungsverlangen/Angabe der Wohnfläche; Flächenangaben/unrichtige in MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Unzutreffende Flächenangabe macht Mieterhöhungsverlangen nicht unwirksam.AG Tempelhof-Kreuzberg26.04.1989
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64 T 29/89 - Gebührenstreitwert; Beweissicherungsverfahren; MängelbeseitigungsanspruchLeitsatz: 1. Der Streitwert für das Beweissicherungsverfahren richtet sich nach dem ob-jektiven Interesse des Antragstellers an der Sicherung des Beweismittels. 2. Bei einem Beweissicherungsverfahren zur Feststellung von Mängeln (Baumängel oder Mängel der Mietsache) ist der Streitwert in der Regel identisch mit dem Wert der Mängelbeseitigungsansprüche, deren Durchsetzung das Beweissicherungsverfahren dienen soll.LG Berlin25.04.1989
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64 S 245/88 - Ersatzzustellung; Wohnungsaufgabe; Rechtsschutzbedürfnis für Räumungsklage; KostenentscheidungLeitsatz: 1. Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung nicht angetroffen, so kann die Zustellung auch dadurch erfolgen, daß das zu übergebende Schriftstück an dem Wohnort bei der zuständigen Postanstalt niedergelegt wird und eine schriftliche Mitteilung über die Niederlegung unter der Anschrift des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abgegeben wird. 2. Diese Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der zuständigen Postanstalt setzt aber voraus, daß der Adressat des zuzustellenden Schriftstücks die Wohnung, in der der Zustellungsversuch unternommen wurde, tatsächlich innehat, d.h. dort lebte und insbesondere auch schlief. 3. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn der Adressat bereits vorher den räumlichen Mittelpunkt seines Lebens an einen anderen Aufenthaltsort verlegt hatte. 4. Der Wille des Adressaten, die bisherige Wohnung aufzugeben, muß für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar sein. Für die Aufgabe spricht, daß der Adressat seine persönliche Habe in die neue Wohnung mitge nommen hat und in dieser auch später verblieben ist. Der Aufgabeabsicht steht nicht entgegen, daß der Adressat weiterhin im Besitz eines Schlüssels zu seiner früheren Wohnung ist und das Türschild mit dem gemeinsamen Ehenamen nicht entfernt hat. 5. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Räumungsklage gegen einen von mehreren Mitmietern fehlt immer dann, wenn der Mitmieter den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und der Vermieter hiervon Kenntnis erhalten hat. 6. Nach dem Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung darf auch die Kostenentscheidung gegen eine am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligte Partei geändert werden.LG Berlin25.04.1989
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- 64 S 147/88 - Zuständigkeit für RäumungsfristverlängerungLeitsatz: Über die Verlängerung einer Räumungsfrist aus einem Prozess-vergleich entscheidet das AG.LG Berlin24.04.1989