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Suchergebnis Urteilssuche (7271 - 7280 von 7807)

  1. 233 C 4110888 - Mietvertrag, unbefristeter; Eigenbedarf, absehbarer; absehbarer - bei Mietvertragsabschluß
    Leitsatz: Der bei Vereinbarung des Mietvertrages auf unbestimmte Zeit absehbare Eigenbedarf ist innerhalb von fünf Jahren vom Vermieter offenzulegen, bevor der Vertrag vom Mieter unterzeichnet wird.
    AG München
    27.07.1989
  2. BReg. 2 Z 68/89 - Wohnungseigentum; mündliche Verhandlung; Baumängelbeseitigung als ordnungsgemäße Verwaltung; Wärmedämmung als Instandsetzungsmaßnahme; Einholung von Konkurrenzangeboten; Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung unter einer Dachterrasse als Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: 1. Die mündliche Verhandlung im Wohnungseigentumsverfahren ist öffentlich. 2. Die Beseitigung von anfänglichen Baumängeln fällt unter den Begriff der Instandsetzung und ist deshalb eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung. 3. Anbringung einer bisher nicht vorhandenen Wärmedämmung als Instandsetzungsmaßnahme. 4. Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Vergabe größerer Instandsetzungsarbeiten Konkurrenzangebote einzuholen. 5. Die Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung unter einer Dachterrasse sind notwendig gemeinschaftliches Eigentum.
    BayObLG
    27.07.1989
  3. 11 C 202/89 - Kündigungsabwehr/Anwaltskosten; Positive Vertragsverletzung; Anwalt/Kosten bei Kündigungsabwehr; Anwaltskosten/für Kündigungsabwehr; Kündigung/unberechtigte (Anwaltskosten); Mieterberatung/Anwaltskosten; Mitverschulden des Mieters/Kündigungsabwehr; Rechtsanwalt/Kosten für Kündigungsabwehr; Kündigung/unberechtigte als positive Vertragsverletzung; Schadensersatz, Anwaltskosten
    Leitsatz: Die zur Abwehr einer unberechtigten Kündigung anfallenden Anwaltskosten kann der Mieter dann vom Vermieter unter dem Gesichtspunkt einer positiven Forderungsverletzung zurückverlangen, wenn die Einschaltung des Anwalts objektiv geboten war.
    AG Schöneberg
    26.07.1989
  4. RE-Miet 5/88 - Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Klageabweisung; Räumungsklagabweisung; Mitmieterräumung; Rückgabe durch Zwangsräumung
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid ergeht nicht, wenn die vorgelegte Rechtsfrage für die Entscheidung des Berufungsrechtsstreits unerheblich ist (Anschluß an Bay-ObLGZ 1987, 36). In der Regel ist es unerheblich, ob eine Räumungsklage nach geschehener Räumung als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen ist. 2. Führt der Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung durch und weist den Ver mieter in den Besitz der Mieträume ein, so ist dadurch der Rückgabeanspruch des Vermieters auch gegen einen Mitmieter erfüllt, der die Mieträume nicht mehr in Mitbesitz hat. (Negativer Rechtsentscheid)
    BayObLG
    26.07.1989
  5. 11 C 849/88 - Bad ist allgemein üblich; Modernisierungsmaßnahme; Wertverbesserungsmaßnahme; Zustand, allgemein üblicher; Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache; Duldungspflicht des Mieters; Erhöhung des Mietzinses, Zumutbarkeit; Badeinbau
    Leitsatz: Der Einbau eines Bades versetzt eine Wohnung nur in einen Zustand, wie er allgemein üblich ist (§ 541 b Abs. 1 2. Halbsatz BGB).
    AG Schöneberg
    25.07.1989
  6. 70 II 49/89 WEG - Wohnungseigentum; Breitbandkabelanschluss; bauliche Veränderung
    Leitsatz: Die Änderung der funktionsfähigen Gemeinschaftsantennenanlage in eine Anlage zum Breitbandkabelanschluß geht über eine bloße Instandhaltung oder Instandsetzung der Empfangsanlage hinaus. Sie stellt eine bauliche Veränderung dar, die von allen Wohnungseigentümern vereinbart werden muß. Ein bloßer Mehrheitsbeschluß reicht nicht aus.
    AG Wedding
    24.07.1989
  7. 4 C 184/89 - Fristlose Kündigung/Verwirkung; Abmahnung/bei Gebrauchsüberlassung an Dritte; Kündigung/fristlose bei Gebrauchsüberlassung; Verwirkung der Kündigungsrechts/Zeitablauf; fristlose Kündigung/Verwirkung infolge Zeitablauf; Zeitablauf/Verwirkung des Kündigungsrechts; Abmahnung/Voraussetzung für Kündigung wegen vertragswichtigen Gebrauchs; vertragswichtiger Gebrauch/der Kündigungsbefugnis
    Leitsatz: Ein Kündigungsgrund gem. § 553 BGB liegt dann nicht mehr vor, wenn der Vermieter seit Kenntnis von der unbefugten Gebrauchsüberlassung bis zur ersten Abmahnung eine Frist von mehr als 5 Monaten verstreichen läßt.
    AG Tiergarten
    20.07.1989
  8. 143 C 25616/88 - Ablösevereinbarung; Abstandszahlung; Abstandsvereinbarung; Teilnichtigkeit
    Leitsatz: Die Abstandsvereinbarung zwischen weichendem und nachfolgendem Wohnraummieter ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Wird eine Ablösevereinbarung getroffen, so ist diese insoweit nichtig, als die Ablösesumme den Wert der übernommenen Gegenstände übersteigt.
    AG München
    19.07.1989
  9. 64 T 72/89 - Prozessvertretung; Prozessvollmacht; Hausverwaltung; Hausverwaltervollmacht
    Leitsatz: Eine Hausverwaltung darf den Vermieter vor dem AG vertreten.
    LG Berlin
    18.07.1989
  10. BReg. 2 Z 66/89 - Wohnungseigentum; Jahresabrechnung erinschließlich Einzelabrechnungen; Ausweisung der Instandhaltungsrücklage; Ergänzung der unvollständigen Jahresabrechnung; Verwalterentlastung
    Leitsatz: 1. Ein ordnungsmäßiger (vollständiger) Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung muß die Jahresgesamtabrechnung einschließlich Einzelabrechnungen zum Gegenstand haben und den Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, ausweisen. 2. Fehlt einer dieser Bestandteile, so ist der Eigentümerbeschluß im übrigen nicht für ungültig zu erklären, jedoch kann jeder Wohnungseigentümer eine entsprechende Ergänzung verlangen. Eine vorher beschlossene Entlastung des Verwalters ist für ungültig zu erklären.
    BayObLG
    18.07.1989