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Suchergebnis Urteilssuche (7261 - 7270 von 7807)

  1. 12 C 44/06 - Meßdifferenzen bei Wasserzählern; keine Mietminderung bei nächtlicher Ruhestörung durch Restaurantbesucher; pauschaler Verwaltungsanteil der Hauswartkosten
    Leitsatz: 1. Nächtliche Ruhestörungen durch Besucher eines Restaurants oder einer Veranstaltung berechtigten in der innerstädtischen Lage in Berlin nicht zur Minderung. 2. Überschreitet der auf die einzelnen Mieter nach dem Meßwert der Einzelzähler entfallende Wasserpreis den tatsächlichen Wasserpreis um mehr als 20 %, sind die Wasser- und Abwasserkosten entsprechend zu kürzen. 3. Die Verwaltungstätigkeit des eingesetzten Hauswarts ist bei einer Wohnanlage mit 277 Wohneinheiten mit 20 % anzusetzen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    04.05.2006
  2. 12 C 86/07 - Geleaster Kaltwasserzähler
    Teaser: ...Immer mehr Berliner Gerichte...
    AG Köpenick
    07.06.2007
  3. 15 C 216/05 - Schriftform bei Vermietung durch Geschäftsführerin der GbR; Mietvertrag; Vertretungszusatz; Kündigungsfrist
    Leitsatz: 1. Die Schriftform eines längerfristigen Mietvertrages ist gewahrt, wenn als Vermieterin eine GbR angegeben ist, vertreten durch eine GmbH als alleinige Geschäftsführerin. 2. Das Fehlen eines Vertretungszusatzes bei der Unterzeichnung für die GmbH ist unschädlich.
    AG Köpenick
    05.04.2006
  4. 17 C 185/07 - Heizkostenabrechnung bei Kaltverdunstungsvorgabe in Leerwohnungen; Nullverbrauch bei Frostschutzbeheizung; Meßungenauigkeiten bei Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Soweit in leerstehenden Wohnungen wegen "Überfüllung" der Verdunstungsröhrchen mit einer "Kaltverdunstungsvorgabe" Nullverbräuche gemessen worden sind, obwohl eine Frostschutzbeheizung stattfand, handelt es sich um eine von den Mietern der übrigen Wohnungen in Kauf zu nehmende Meßungenauigkeit. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    21.08.2007
  5. 17 C 88/00 - Zulässige Schweinehaltung in der Mietwohnung; Tierhaltung
    Leitsatz: Der Mieter ist berechtigt, ein Schwein in der Mietwohnung zu halten, wenn es seit zwei Monaten im Treppenhaus nicht mehr nach Schwein stinkt.
    AG Köpenick
    13.07.2000
  6. 30 M 8008/05 - Keine Überprüfung der Unpfändbarkeit durch Gerichtsvollzieher; Vermieterpfandrecht und Räumung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter darf bei der Räumungsvollstreckung sein Pfandrecht an der gesamten Habe des Schuldners geltend machen mit der Folge, daß der Gerichtsvollzieher kein Speditionsunternehmen beauftragen und dafür keinen Kostenvorschuß verlangen kann. 2. Der Gerichtsvollzieher ist jedoch verpflichtet, die zu räumende Wohnung nach persönlichen Unterlagen des Schuldners zu durchsuchen und dafür auch Hilfskräfte hinzuzuziehen, für die Vorschuß verlangt werden kann. 3. Die Hinzuziehung von Hilfskräften scheidet aus, wenn der Räumungsauftrag sich auf eine leere Wohnung bezieht. Ist entgegen den Angaben des Vermieters die Wohnung nicht leer, muß die Zwangsvollstreckung eingestellt werden.
    AG Köpenick
    24.05.2005
  7. 32 M 8003/08 - Berliner Räumung ohne Kostenvorschuß für Abtransport der Möbel; Zwangsvollstreckung; Gerichtsvollzieher; Vorschuß unter Vorbehalt
    Leitsatz: 1. Der Gläubiger kann den Auftrag zur Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er sich auf ein Vermieterpfandrecht an den beweglichen, in der Wohnung befindlichen Gegenständen beruft. 2. Der Gerichtsvollzieher ist zu dieser Vollstreckung des Räumungstitels auch dann verpflichtet, wenn der dazu erforderliche Kostenvorschuß unter Vorbehalt gezahlt wird. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    25.01.2008
  8. 32 M 8009/05 - Keine Räumungskosten bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts
    Leitsatz: Macht der Gläubiger an den Sachen des Räumungsschuldners sein Vermieterpfandrecht geltend, darf der Gerichtsvollzieher für die Räumung nur einen Vorschuß verlangen, der die Kosten für ein Transportunternehmen nicht enthält (hier: statt 4.000 Euro 400 Euro).
    AG Köpenick
    14.02.2005
  9. 32 M 8139/04 - Auftrag zur Teilräumung vom Gerichtsvollzieher zu beachten
    Leitsatz: 1. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Räumungsauftrag nicht berechtigt, ein Transportunternehmen hinzuzuziehen, wenn der Gläubiger an sämtlichen Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend macht und in der Wohnung lagernden Müll selbst entfernen will. 2. Der Gerichtsvollzieher kann bei der Teilräumung eine Hilfskraft hinzuziehen (und darf Kostenvorschuß verlangen) für die Durchsicht der Räumlichkeiten nach persönlichen Gegenständen des Schuldners (Papiere, Zeugnisse, Fotos).
    AG Köpenick
    15.03.2005
  10. 3 C 227/08 - Versäumnisurteil auf Räumung vor Ablauf der Schonfrist
    Leitsatz: ...Voraussetzungen der §§ 331, 333 ZPO ist ein Gericht...
    AG Köpenick
    02.09.2008