« zurück zur Suche

Urteil Berliner Räumung ohne Kostenvorschuß für Abtransport der Möbel


Schlagworte

Berliner Räumung ohne Kostenvorschuß für Abtransport der Möbel; Zwangsvollstreckung; Gerichtsvollzieher; Vorschuß unter Vorbehalt

Leitsätze

1. Der Gläubiger kann den Auftrag zur Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er sich auf ein Vermieterpfandrecht an den beweglichen, in der Wohnung befindlichen Gegenständen beruft.

2. Der Gerichtsvollzieher ist zu dieser Vollstreckung des Räumungstitels auch dann verpflichtet, wenn der dazu erforderliche Kostenvorschuß unter Vorbehalt gezahlt wird.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.