« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (6341 - 6350 von 7915)

  1. I-10 WF 18/08 - Vergütungsforderung, Vergütungsanspruch, Prozesskostenhilfe, Anspruch gegen Staatskasse
    Leitsatz: 1. Unter den Voraussetzungen des § 49b Abs. 4 BRAO kann auch eine Vergütungsforderung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse wirksam abgetreten werden. 2. Bei der Geltendmachung des durch den beigeordneten Rechtsanwalt abgetretenen Vergütungsanspruchs gegenüber der Staatskasse sind die Voraussetzungen der §§ 409, 410 BGB zu beachten.
    OLG Düsseldorf
    21.08.2008
  2. 12 U 40/07 - Schätzung von Wasserkosten bei nicht geeichten Wasserzählern; Instandhaltungs- und Eichpflicht des Mieters bei selbsteingebautem Wasserzähler; Kenntnis des Vermieters von abgelaufener Eichfrist
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter einen Wasserzähler selbst eingebaut, ist er für die Instandhaltung und damit auch die Eichung verantwortlich. 2. Ist die Eichfrist abgelaufen, kann der Verbrauch nach den unstreitigen Verbrauchsdaten der Vergangenheit geschätzt werden. 3. Das gilt nicht, wenn dem Vermieter der Ablauf der Eichfrist längst bekannt ist und er untätig bleibt. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    21.02.2008
  3. 14 U 43/06 - Nachbarliches Zusammenleben mit Pflegebedürftigen; vom Nachbarn hinzunehmende Beeinträchtigungen; nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch; kein Aufwendungsersatz des Nachbarn für Anzeigen von Verkehrsverstößen der Anlieferer; Beeinträchtigungen durch Licht vom Nachbargrundstück; Pflegeheim; Nachbarschutz; Immissionen; Störungen
    Leitsatz: 1. Im nachbarlichen Zusammenleben mit Pflegebedürftigen ist ein erhöhtes Maß von Toleranzbereitschaft zu fordern. Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zuzumuten ist. 2. Der Betreiber eines Pflegeheims hat als mittelbarer Störer zur Verhinderung von durch Anlieferverkehr ausgehenden Belästigungen (hier: unzulässiges Halten von Lieferwagen mit laufendem Motor) die ihm billigerweise zumutbaren Maßnahmen zu treffen. Das Maß des ihm Zumutbaren ergibt sich aus einer Gewichtung der von den Lieferanten verursachten Beeinträchtigungen der Nachbarn einerseits und der zu ihrer Abstellung erforderlichen Maßnahmen andererseits. 3. Einem sich nachts durch eine auf dem Gelände eines Pflegeheims vorhandene Lichtquelle gestört fühlenden Nachbarn ist zuzumuten, der Störung durch Schließen vorhandener Klappläden selbst abzuhelfen. 4. Die Notwendigkeit, sich vor unerwünschten Einblicken durch die Verwendung durch Sichtschutz zu schützen, stellt keine unzumutbare Beschränkung der Nutzung von in innerstädtischen Gebieten mit geschlossener Bebauung gelegenen Gebäuden und Gärten dar und rechtfertigt keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. 5. Einem Rechtsanwalt, der Verkehrsordnungsverstöße von Anlieferern eines benachbarten Pflegeheims zur Anzeige bringt, stehen hierfür gegen den Heimbetreiber keine Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu.
    OLG Karlsruhe
    30.03.2007
  4. 12 U 80/06 - Rückbauarbeiten; Schadensersatz; Erfüllungsverweigerung
    Leitsatz: Eine Fristsetzung des Vermieters an den Mieter zur Ausführung bei Beendigung des Vertrages geschuldeter Rückbauarbeiten ist - als Voraussetzung der Entstehung eines Schadensersatzanspruchs - jedenfalls dann entbehrlich, wenn der Mieter die Durchführung der Rückbauarbeiten ernsthaft und endgültig verweigert. Eine derartige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Mieter nach Erhalt einer Aufforderung, einen konkret beschriebenen vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, gleichwohl erklärt, er habe seine Rückbauverpflichtung ordnungsgemäß erfüllt, und weitere Ansprüche des Vermieters würden nicht bestehen.
    KG
    28.12.2006
  5. I-10 U 115/06 - Einheitlicher Mietvertrag über Wohnung und Garage; Betriebskostenabrechnung durch Dritte; außergerichtliche Anwaltskosten; Schadensminderungspflicht; Gerichtsstand
    Leitsatz: 1. Zur Annahme eines einheitlichen Mietvertrages über Wohnung und Garage. 2. Zur Berechtigung des Mieters zur außergerichtlichen Rechtsverteidigung, gegenüber einer Nebenkostenabrechnung einen Rechtsanwalt einzuschalten. 3. Der Vermieter hat einen Fehler des Abrechnungsunternehmens bei der Erstellung der Jahresabrechnung nach § 78 BGB zu vertreten. 4. Zur Frage, ob der Mieter gegen seine Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) verstößt, wenn er sich zur Überprüfung der Abrechnung nicht zunächst an eine Institution wie den Mieterbund oder die Verbraucherzentrale wendet. 5. Die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG beläuft sich auf 20 % der Gebühren und nur maximal 20 €. 6. Für den Ansatz einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG in der Gesetzesfassung vom 5. Mai 2004 (nunmehr: Nr. 2300) ist davon auszugehen, daß die Schwellengebühr von 1,3 die Regelgebühr darstellt.
    OLG Düsseldorf
    07.12.2006
  6. 12 U 118/05 - Genaue Angabe über Ort und Ausmaß des Schimmelbefalls in Mieträumen; Schimmelpilz an Möbeln; behaupteter Feuchtigkeitseinbruch; keine Heizpflicht in Vorräumen; Heiztemperatur nach der Arbeitsstättenverordnung
    Leitsatz: 1. Stellt ein vom Mieter beauftragtes Speziallabor für angewandte Mikrobiologie Schimmelpilze an Einbaumöbeln des Mieters fest, so rechtfertigt dies allein keine Mietminderung. 2. Ein behaupteter Feuchtigkeitseinbruch in die Mieträume (Souterrain) kann ohne nachprüfbare Angaben zum räumlichen Umfang und der Intensität keinen Mietmangel rechtfertigen, weil sich daraus nicht der entscheidungserhebliche Grad einer möglichen Beeinträchtigung ableiten läßt; insoweit ist eine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung nicht geboten ("Ausforschung"). 3. Der Vortrag, es sei Schimmel an der Rückseite von Einbaumöbeln aufgetreten, belegt keinen unmittelbaren Mangel der Mietsache, solange die hierfür möglicherweise ursächliche Feuchtigkeit des Raumes als ,,Ursprungsmangel" nicht hinreichend dargelegt ist. 4. Das Vorbringen, eine Kenntnis des Gesundheitsamtes von einem Schimmelpilzbefall auf der Rück- und Unterseite von Einbaumöbeln des Mieters infolge von Feuchtigkeitsschäden der Mieträume hätte zu "unmittelbaren Maßnahmen" geführt, rechtfertigt keine Minderung; erforderlich ist eine die tatsächliche Nutzung beeinträchtigende Maßnahme der Behörde. 5. Ist in einem Geschäftsraummietvertrag ein Raum als "Vorraum" gemietet, ist der Vermieter nicht zu einer ausreichenden Beheizung verpflichtet, damit der Mieter gegenüber seinen Arbeitnehmern die nach der Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenen Raumtemperaturen einhalten kann. (Leitsatz 5 durch die Redaktion)
    KG
    25.09.2006
  7. 12 U 182/04 - Prozeßkostenhilfe für Religionsgemeinschaft mit behaupteter Gemeinnützigkeit als Verein
    Leitsatz: Ein eingetragener Verein, dessen wesentlicher Vereinszweck in der "Bildung einer Religionsgesellschaft" zur Pflege und Förderung seiner religiösen Anliegen und Ziele, auch durch Betreiben von Gebetsstätten, besteht, hat zur Finanzierung der Rechtsverteidigung gegen eine Klage seines Vermieters sein Vermögen einzusetzen. Die behauptete Gemeinnützigkeit eines beklagten Vereins begründet noch kein "allgemeines Interesse" an der Rechtsverteidigung (§ 116 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) gegen die Klage des Vermieters.
    KG
    23.03.2006
  8. 4 U 16/05 - Arglistiges Verschweigen durch fehlende Offenbarung
    Leitsatz: Arglistiges Verschweigen eines Architekten durch fehlende Offenbarung gegenüber Auftraggeber, dass Bauüberwachung teilweise nicht erfolgte.
    KG
    08.12.2005
  9. 16 U 232/04 - Bei erneutem Leistungsverlangen neue Nachfrist erforderlich
    Leitsatz: Verlangt der Gläubiger nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist zur Erfüllung (§ 281 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB) weiterhin die Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht, so führt das zum Untergang seiner nach Fristablauf entstandenen Rechte auf Rücktritt und Schadensausgleich. Leistet der Schuldner auf das neue Erfüllungsverlangen nicht, so muß der Gläubiger die tatsächlichen Voraussetzungen für die Begründung eines neuen Schadensersatzanspruchs grundsätzlich durch eine neue fristgebundene Aufforderung zur Leistung schaffen.
    OLG Celle
    17.05.2005
  10. 24 U 237/01 - Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnungen nur bei Wohnraummiete
    Leitsatz: 1. Werden Wohnräume vermietet, die mit Sozialbindung weitervermietet werden sollen, so liegt ein Gewerberaummietvertrag vor, auf den die Vorschriften der Neubaumietenverordnung nicht anzuwenden sind. 2. Zur Verwirkung von Nebenkostenansprüchen.
    OLG Düsseldorf
    08.10.2002