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Suchergebnis Urteilssuche (6331 - 6340 von 7915)
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2 U 21/17 - Rückforderung gezahlter Trinkwasser-Anschlussbeiträge und Zahlung entstandener Anwaltskosten aufgrund rechtswidriger HeranziehungsbescheideLeitsatz: Die Anwendung des fortgeltenden Staatshaftungsgesetzes der DDR ist ausgeschlossen, wenn es sich nicht um einen Einzelfall rechtswidrigen Verwaltungshandelns, sondern um legislatives Unrecht handelt oder zumindest eher die Sphäre legislativen Handelns berührt ist. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg17.04.2018
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8 U 216/16 - Abgrenzung Wohn-/GeschäftsraummietverhältnisLeitsatz: Wohnraummietrecht kann nicht angenommen werden, wenn der Mietvertrag mit einer GmbH als Vertragszweck die Überlassung der Wohnung an einen Mitarbeiter vorsieht. (Leitsatz der Redaktion)KG17.07.2017
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2 Ws (Reh) 31/14 - Kinderheim: Kombinat der Sonderheime; Freiheitsentziehung; Leben unter haftähnlichen Bedingungen; Unterbringungsbedingungen im Heim; grobes Missverhältnis zwischen Einweisungsanlass und Folgen der Einweisung; sachfremde ZweckeLeitsatz: 1. Ziel von Unterbringungen in Kinderheimen in der DDR war es, die Persönlichkeit der Kinder zu zerstören und sie durch brutale Unterdrückung und Misshandlung zu willenlosen Befehlsempfängern zu machen. Dies geschah durch systematische Entrechtung, planmäßige Begehung von Straftaten und Erniedrigung. Unter den Verhältnissen in den Heimen hatten alle Kinder zu leiden. Die zahllosen Übergriffe gegen die Kinder gehen nicht auf persönliches Fehlverhalten einzelner Erzieher zurück, sondern hatten System. 2. War die Unterbringung in einem DDR-Kinderheim geprägt vom Entzug jeglicher Privatsphäre, von dem vollständigen Entzug der Möglichkeit zu kindlichem Spiel, von Prügel- und Arreststrafen für kindgerechtes Verhalten, systematischer Bestrafung adäquater psychischer Reaktionen des Kindes auf die unhaltbaren Umstände, Abrichtung zu unbedingtem Gehorsam, konsequenter Maßregelung selbständigen Denkens, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka ohne medizinische Indikation, und waren diese Zustände der Jugendhilfe bekannt, steht die Einweisung in einem groben Missverhältnis zu dem zugrunde liegenden Anlass. (Leitsätze der Redaktion)OLG Naumburg09.12.2014
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9 W 139-142/13 - Nichtabhilfeverfahren, NotarkostensachenLeitsatz: 1. Weist das Nichtabhilfeverfahren gemäß § 68 Abs. 1 FamFG (hier im gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen) schwere Mängel auf, beispielsweise grobe Verfahrensmängel wie die Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen Beschwerdevorbringens, so kann das Beschwerdegericht die Sache - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - unter Aufhebung der getroffenen Nichtabhilfeentscheidung an das Erstgericht zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgeben. 2. Mit der Beschwerde vorgebrachte neue Tatsachen und Beweismittel sind nach dem eindeutigen Wortlaut des § 65 Abs. 3 FamFG stets auch dann bereits im Abhilfeverfahren zu berücksichtigen, wenn dem Notar im Verfahren erster Instanz erfolglos aufgegeben wurde, zu einem entscheidungserheblichen Umstand unter Beweisantritt vorzutragen. 3. Eine zur Entscheidung notwendige, umfangreiche oder aufwändige Beweiserhebung im Sinne von § 69 Abs. 1 Satz 3 FamFG kann bereits vorliegen, wenn der Geschäftsführer der Antragstellerin, eine weitere Person sowie der Notar persönlich zu hören sind.KG28.11.2014
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3 U 32/12 - Baulichkeiten auf fremdem Grundstück; Grenzen der Duldungspflicht und der Rechtskraft früherer Entscheidungen; Überbau; Beseitigungsanspruch; Terrasse auf NachbargrundstückLeitsatz: 1. Die im Vorprozess lediglich als Vorfrage beantwortete Frage, die auch im Nachfolgeprozess nur eine Vorfrage darstellt, nimmt regelmäßig nicht an der Bindungswirkung teil. 2. Keine Duldungspflicht aus § 912 Abs. 1 BGB besteht, wenn es an einem nachträglichen Überbau im Sinne dieser Vorschrift fehlt. Entscheidend ist, ob sich eine Beseitigung des „Überbaues" nicht auf diesen beschränken lässt, sondern die Gebäudeeinheit beeinträchtigt und auf diese Weise zwangsläufig zu einem Wertverlust der innerhalb der Grundstücksgrenzen befindlichen Gebäudeteile führt.OLG Rostock28.12.2013
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13 UF 209/12 - Wohnungszuweisung; Ehewohnung; ScheidungLeitsatz: Durch übereinstimmende Mitteilung an den Vermieter kann eine Wohnungsüberlassung nur dann herbeigeführt werden, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht. (Leitsatz der Redaktion)KG05.02.2013
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8 U 87/11 - Vertraglicher Ausschluss der Minderung durch Formularvertrag; lose Dachsteine; permanenter Mietmangel; gefahrbringender ZustandLeitsatz: Eine Regelung im Formularmietvertrag, wonach die Rückforderung gezahlter Miete trotz Mängeln durch ein Minderungsverbot ausgeschlossen wird, ist unwirksam. Ein - lediglich - gefahrbringender Zustand kann dann einen gegenwärtigen Mangel darstellen, wenn eine aktuelle konkrete Gefahr eingetreten ist. (Leitsätze der Redaktion)KG17.09.2012
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14 Wx 30/11 - Veräußerungszustimmung bei MiterbenLeitsatz: Die Übertragung eines Wohneigentums von der Erbengemeinschaft auf sämtliche Miterben zu Bruchteilen unterliegt nicht dem von den Wohnungseigentümern für den Fall der „Veräußerung" vereinbarten Erfordernis der Zustimmung des Verwalters.OLG Karlsruhe25.06.2012
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I-10 U 156/10 - Verwirkung des Zahlungsanspruchs auf rückständige Miete; vorbehaltlose Rückzahlung der Kaution als Verzicht des Vermieters auf weitergehende Ansprüche; ErlassvertragLeitsatz: 1. Bei der Prüfung der Frage, ob in der vorbehaltlosen Kautionsrückzahlung ein Verzicht des Vermieters auf weitergehende Forderungen liegt oder ob hierin ggf. das Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages zu sehen ist, ist große Zurückhaltung geboten. 2. Zur Frage der Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung rückständiger Miete.OLG Düsseldorf17.03.2011
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7 U 120/08 - Keine Minderung des Werklohns bei geringfügigen Mängeln; Bemessung der Minderung nach Beseitigungskosten einschließlich Mehrwertsteuer; unzulässige Feststellungsklage bei vermuteten Schäden; Mängel am Bodenbelag; Vorsteuerabzugsberechtigung; unzureichende Wärmedämmung; hohe Heizkosten; Schadensfeststellung in der Zukunft; Ebenheitsabweichung des Bodens; Mehrwertsteuer; DachgeschossausbauLeitsatz: 1. Geringfügige, kaum wahrnehmbare Mängel am Bodenbelag eines Wohnhauses rechtfertigen keine Minderung des Werklohns. 2. Wird die Minderung nach dem Geldbetrag berechnet, der aufzuwenden ist, um den Mangel zu beseitigen, ist die zu zahlende Vergütung der Schätzung zugrunde zu legen, die die Mehrwertsteuer jedenfalls dann umfasst, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. 3. Lässt sich der Schaden an einem Bauwerk (hier: hohe Heizkosten infolge einer unzureichenden Wärmedämmung) nicht sofort ermitteln, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage nur dann, wenn mit einer Schadensfeststellung in der Zukunft gerechnet werden kann.KG15.09.2009