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4 REMiet 2/84 - Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens; TeilpauschalmieteLeitsatz: Als Wohnraum-Mietzins, der - nur - unter den Voraussetzungen des § 2 MHRG erhöht verlangt werden kann, ist nicht lediglich ein Mietzins zu verstehen, der als Grund- oder Nettomiete unter Ausklammerung aller - getrennt ausgewiesener - Nebenkosten, insbesondere der in § 4 MHG behandelten Betriebskosten i. S. von § 27 der 2. BerechnungsVO, errechnet ist. Ebenso fällt darunter ein Mietzins, der als sog. Inklusiv-, Pauschal- oder Gesamtmiete unter Einschluß aller denkbaren - folgerichtig nicht gesondert ausgewiesenen - Neben-/Betriebskosten vereinbart ist oder der nur einen Teil solcher Nebenkosten ausgeklammert läßt (Teilpauschalmiete). Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG hängt deshalb nicht davon ab, daß im Falle einer Inklusiv-, Pauschal- oder Gesamtmiete oder einer Teilpauschalmiete der Vermieter den als Grund- oder Nettomiete von allen Nebenkosten bereinigten Mietanteil rechnerisch ermittelt und sein auf § 2 MHG gestütztes Erhöhungsverlangen auf den so errechneten Netto-Mietanteil ausrichtet und begrenzt; der Vermieter muß sich wegen des rechnerisch auszuklammernden auf Neben-/Betriebskosten entfallenden Anteils der vereinbarten Pauschal- oder Teilpauschalmiete demgemäß nicht auf das Erhöhungsverfahren des § 4 MHG verweisen lassen. Der Senat sieht keinen Anlaß, insoweit von den Rechtsentscheiden des OLG Zweibrücken vom 21. April 1981 - 3 W 29/81 - und des OLG Stuttgart vom 13. Februar 1983 - 8 REMiet 2/83 - abzuweichen.OLG Hamm04.04.1984
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9 ReMiet 2/82 - Gutachten zur Ermittlung der ortsüblichen MieteLeitsatz: Ein Gutachten im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG, in dem zur Ermittlung der ortsüblichen Miete keine konkreten Vergleichsobjekte angeführt sind, ist jedenfalls dann nicht hinreichend begründet, wenn daraus nicht wenigstens zu erkennen ist, daß dem Sachverständigen Vergleichswohnungen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt in ausreichender Zahl und deren Mietpreisgestaltung bekannt sind und daß er die zu beurteilende Wohnung in vergleichender Abwägung in das Mietpreisgefüge der Vergleichswohnungen eingeordnet hat, der Sachverständige vielmehr nur erklärt, er bemesse die ortsübliche und vergleichbare Miete aufgrund seiner Berufserfahrung und Kenntnis des örtlichen und regionalen Wohnungsmarktes, die auf der Beobachtung anderer Mietobjekte und der marktmäßigen Preisgestaltung und den Angeboten durch die Presse beruhe.OLG Karlsruhe29.12.1982
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3 Re-Miet 3/82 - Schönheitsreparaturen in FormularmietvertragLeitsatz: Eine formularmäßige Klausel in einem vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes geschlossenen, aber noch nicht abgewickelten Wohnraummietvertrag, welche den Mieter ohne Nachfristsetzung zur Zahlung der Renovierungskosten an den Vermieter verpflichtet, sofern bei Kündigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen nach dem vereinbarten Fristenplan rückständig sind, ist gemäß § 9 AGBG unwirksam.OLG Karlsruhe24.08.1982
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3 Re-Miet 1/82 - fristlose KündigungLeitsatz: 1. Der Vermieter darf die fristlose Kündigung im Prozeß grundsätzlich auch auf Gründe stützen, die er in der schriftlichen Kündigungserklärung nicht geltend gemacht hat; § 564 b Abs. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung. 2. Eine Vorlage zum Rechtsentscheid ist unzulässig, wenn das Landgericht in einer von ihm für erheblich gehaltenen Vorfrage von einem bereits ergangenen Rechtsentscheid abweicht, ohne die Vorfrage erneut vorzulegen.OLG Karlsruhe08.06.1982
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4 S 30/24 - Schönheitsreparaturen und vertragswidriger Gebrauch durch starkes RauchenLeitsatz: 1. Auch bei einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel schuldet der Mieter Schadensersatz für Substanzschäden durch starkes Rauchen.2. Das ist dann der Fall, wenn über Leistungen wie Tapezieren, Spachteln, Grundieren und Streichen hinaus Kosten für die Beseitigung von Putzschäden geltend gemacht werden.(Leitsätze der Redaktion)LG Neuruppin30.10.2024
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11 S 53/22 - Dach über Sondereigentum gehört zum GemeinschaftseigentumLeitsatz: 1. Das Dach eines Flachdach-Anbaus einer WEG-Anlage gehört selbst dann zum Gemeinschaftseigentum, wenn alle darunterliegenden Räume zu ein und derselben Sondereigentumseinheit gehören.2. Im Wege der Beschlussersetzungsklage kann auch auf bloßen Grundlagenbeschluss zu einer Erhaltungsmaßnahme beantragt werden.3. Rechtsmissbräuchliche Stimmrechtsausübung des Mehrheitseigentümers, wenn der Kostenanteil für den Verwaltungsaufwand von 9/10 auf 1/3 durch „verwaltungstechnische Zusammenfassung von Einheiten“ gedrückt werden soll.LG Karlsruhe08.03.2024
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14 T 9699/23 - Anspruch des sehbehinderten Mieters auf Überlassung von AudiodateienLeitsatz: 1. Ein sehbehinderter Mieter, der die Blindenschrift nicht beherrscht, kann die Übermittlung von Schriftsätzen in einem gerichtlichen Verfahren als Audiodatei verlangen.2. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter bestellt wurde, jedenfalls aber bei einem Streitstoff mit mehreren Kündigungen.(Leitsätze der Redaktion)LG München I12.09.2023
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65 S 191/22 - Gewerbliche Weitervermietung, Umgehung von MieterschutzvorschriftenLeitsatz: Vermietet der Eigentümer mehrere Wohnungen an eine Hauptmieterin mit der Berechtigung zur Weitervermietung, kann eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der Mieterschutzvorschriften vorliegen, sodass nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses vom Untermieter keine Räumung verlangt werden kann.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.05.2023
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31 S 10277/19 - Abschleppkosten für kurzfristiges Parken auf fremdem StellplatzLeitsatz: 1. Der Besitzer eines Stellplatzes ist auch ohne eigene konkrete Nutzungsabsicht berechtigt, sofort ein Abschleppunternehmen zur Entfernung eines widerrechtlich abgestellten Autos zu beauftragen. Auf die Dauer der Störung kommt es nicht an.2. Der Störer ist zur Erstattung der ortsüblichen Kosten einer Leerfahrt verpflichtet; Inkassokosten, Vorbereitungskosten oder eine Verwaltungspauschale gehören nicht dazu.(Leitsätze der Redaktion)LG München I23.06.2022
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19 T 294/20 - Einstellung der RäumungsvollstreckungLeitsatz: Die Räumungsvollstreckung kann dann eingestellt werden, wenn der Beginn eines Mietvertrages über eine neue Wohnung in naher Zukunft liegt.(Leitsatz der Redaktion)LG Stuttgart17.11.2020