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V ZB 111/09 - Regeln der richterlichen Geschäftsverteilung auf Rechtspfleger unanwendbar; gesetzlicher RichterLeitsatz: a) Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. b) Aus den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes ergibt sich nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstrakt-generellen Maßstab bestimmt sein muss. Die Übertragung bestimmter Geschäfte an den Rechtspfleger durch Anordnung im Einzelfall (ad hoc) ist zulässig.BGH10.12.2009
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V ZR 178/08 - Maßstab des Doppelten; Erforderlichkeit der Behauptung der verwerflichen Gesinnung; sittenwidriger Grundstückskaufvertrag; sanierungsbedürftige Eigentumswohnung; grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung; wucherähnliches Rechtsgeschäft; Wucher; Darlegungslast; FalschberatungLeitsatz: Die tatsächliche Vermutung, nach der von einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf die verwerfliche Gesinnung des hiervon begünstigten Vertragsteils zu schließen ist, erleichtert der davon nachteilig betroffenen Partei zwar die Darlegung und die Beweisführung für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts, befreit sie aber nicht von ihrer Behauptungslast.BGH09.10.2009
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V ZR 178/08 - Behauptungslast für Sittenwidrigkeit; Behauptungslast für WucherLeitsatz: Die tatsächliche Vermutung, nach der von einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf die verwerfliche Gesinnung des hiervon begünstigten Vertragsteils zu schließen ist, erleichtert der davon nachteilig betroffenen Partei zwar die Darlegung und die Beweisführung für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts, befreit sie aber nicht von ihrer Behauptungslast.BGH09.10.2009
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XI ZR 286/08 - Genehmigung durch Negativattest; Genehmigungsvorbehalt für PatronatserklärungLeitsatz: Ein sog. Negativattest, d. h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, kann einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient.BGH22.09.2009
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V ZR 14/08 - Sittenwidrige Klausel, quantitative TeilbarkeitLeitsatz: Die Aufspaltung einer sittenwidrigen Vertragsklausel in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil (sog. quantitative Teilbarkeit) kommt nur in Betracht, wenn konkrete, über allgemeine Billigkeitserwägungen hinausgehende Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Aufspaltung dem entspricht, was die Parteien bei Kenntnis der Nichtigkeit ihrer Vereinbarung geregelt hätten.BGH17.10.2008
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V ZB 66/08 - Außergerichtlicher VergleichLeitsatz: Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien das vereinbart haben.BGH25.09.2008
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V ZR 204/07 - Garagenzufahrt als Grunddienstbarkeit; Anspruch auf BaulasterklärungLeitsatz: Zur Frage des Anspruchs auf eine Baulasterklärung (hier: Garagenzufahrt als Grunddienstbarkeit). (Nichtamtlicher Leitsatz)BGH15.05.2008
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XII ZR 92/04 - Kündigung wegen verweigerter Untervermietungserlaubnis bei Gewerbemiete; Auskunftspflicht des Mieters zu potentiellem Untermieter; SchriftformLeitsatz: Zum Umfang der Auskunft, die der gewerbliche Vermieter vom Mieter verlangen kann, wenn dieser um die Erlaubnis zur Untervermietung nachsucht.BGH15.11.2006
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V ZB 172/05 - Notarkosten; Grundstückskaufvertrag; GrundbuchLeitsatz: Der Gegenstandswert der für die Beurkundung gegenstandsgleicher Erklärungen nach § 44 Abs. 1 KostO entstehenden Gebühr bemißt sich nach dem Wert des gemeinsamen Gegenstands, auf den sich die Erklärungen beziehen. Ein Grundstückskaufvertrag ist mit Löschungsanträgen, die der Verkäufer in Erfüllung der übernommenen Verpflichtung, lastenfreies Eigentum zu verschaffen, mitbeurkunden läßt, gegenstandsgleich. Der nach § 44 Abs. 1 KostO maßgebliche Gegenstandswert bemißt sich auch dann nach dem Kaufpreis (§ 20 Abs. 1 KostO), wenn der Nennwert der zu löschenden Grundpfandrechte (§ 23 Abs. 2 KostO) höher ist.BGH09.02.2006
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VIII ZR 39/04 - Verjährung der Ansprüche auf Rückzahlung von Mehrwertsteuer durch LeasinggeberLeitsatz: Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber auf Rückzahlung von Mehrwertsteuerbeträgen, die der Leasingnehmer ohne Rechtsgrund periodisch auf die Leasingraten gezahlt hat, sind Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die nach § 197 BGB a.F. der vierjährigen Verjährung unterliegen. Sie verjähren auch dann nicht entsprechend § 196 BGB a.F. in zwei Jahren, wenn für Ansprüche des Leasinggebers die zweijährige Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB a.F. gilt.BGH02.11.2005