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55 S 159/95 - Wohnungsbaugenossenschaft; Mitgliedsausschluss; Treuepflichtverletzung; VertreterversammlungLeitsatz: Zum Ausschluß des Mitgliedes einer Wohnungsbaugenossenschaft wegen heftiger Kritik an den Vermietungs- und Mieterhöhungspraktiken (Aufhebung von AG Charlottenburg, GE 1995, 879).LG Berlin23.01.1996
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65 S 406/94 - Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung; Eigenbedarfskündigung; Eigentumswohnung; UmwandlungsfallLeitsatz: Ist Artikel 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993 (BGBl. I Seite 466/487) entgegen dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 22. Februar 1995 - 8 REMiet 1/94 - (GE 1995, 420) auch auf Fälle anwendbar, in denen Eigentumswohnungen nach der Überlassung an den Mieter, aber vor dem Inkrafttreten der genannten Vorschrift verkauft und das Mietverhältnis nach dem Inkrafttreten der genannten Vorschrift wegen Eigenbedarfs gekündigt worden ist?LG Berlin04.07.1994
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1 O 0416/93 - Verfügungsverbot; Unterlassungsverpflichtung; einstweilige Verfügung; langfristige vertragliche Verpflichtung; Beeinträchtigung des zu restituierenden Vermögenswertes; NotgeschäftsführungLeitsatz: 1. Liegt eine Anmeldung eines Restitutionsantrages vor, fehlt es an einem Verfügungsgrund hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Eigentumsveräußerung durch den Verfügungsberechtigen, weil der Restitutionsantragsteller bereits ausreichend durch die Vorschriften der Grundstücksverkehrsordnung geschützt ist. 2. § 3 Abs. 3, Satz 1 VermG ist exzessiv auszulegen. Auch die Inanspruchnahme eines durch ein Grundpfandrecht gesicherten Darlehens ist eine Beeinträchtigung des Vermögenswertes im Sinne einer "langfristigen vertraglichen Verpflichtung". 3. Durch das Verbot der Inanspruchnahme von Darlehensvaluta wird nicht in unzulässiger Weise in die Rechtsstellung des durch die Grundschuld abgesicherten finanzierenden Kreditinstitutes eingegriffen. 4. Zum Umfang einer Notgeschäftsführung.LG Görlitz27.05.1993
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14 C 102/16 - UntervermietungLeitsatz: Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln02.03.2017
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5 C 366/12 - Duldungspflicht für eine Modernisierungsmaßnahme „als Instandsetzungsmaßnahme”Leitsatz: 1. Der Mieter muss nach bisheriger Rechtslage eine Modernisierungsmaßnahme nicht dulden, wenn die Mieterhöhung nach seinem Einkommen eine unzumutbare Härte darstellen würde. 2. Dabei sind weder eine Mietbürgschaft noch Einkünfte aus Untervermietung zu berücksichtigen. 3. Auch bei einer Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung nach der EnEV kann sich der Mieter auf finanzielle Härte berufen. 4. Eine Duldungspflicht für Modernisierungsmaßnahmen kann dann angenommen werden, wenn sie „als Instandsetzungsmaßnahmen" ohne Mieterhöhungsmöglichkeit mit der Klage geltend gemacht werden. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte06.08.2013
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17 C 187/10 - Verwirkung der Mietforderung; Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen; Minderungsquoten; Toilettenverstopfung; blinde Fensterscheiben; Putzablösungen im Flur; Ausfall des Fernsehempfangs; WasserschadenLeitsatz: 1. Der Anspruch auf rückständige Miet- und Betriebskostennachforderungen ist auch nicht dann verwirkt, wenn der Vermieter diese erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist einklagt, nachdem er in unverjährter Zeit dem Mieter bescheinigt hatte, dass die Mieten und Betriebskosten bis zu diesem Zeitpunkt regelmäßig und pünktlich gezahlt worden seien und sich der derzeitige Zahlungsrückstand in Klärung befinde. 2. Der Mieter kann auch nach beendetem Mietverhältnis allein aufgrund der formellen Unwirksamkeit der rechtzeitig erteilten Abrechnung keine Rückzahlung der Vorschüsse verlangen. 3. Für folgende Mängel sind folgende Minderungen berechtigt: a) wiederholte Toilettenverstopfung 5 %, b) Putzablösung von der Flurwand zu den Abstellräumen 1 %, c) Undichtigkeit und Blindheit der Thermopen-Fensterscheiben zum Büro 3 %, d) Wasserschaden für die Dauer einer Woche 2 %, e) Ausfall des Fernseh- und Radioempfangs 2 %. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg15.02.2012
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223 C 160/07 - Mietrückforderung bei irrtümlicher Annahme der Preisbindung; neugeschaffener WohnraumLeitsatz: Wenn es sich entgegen den Angaben im Mietvertrag nicht um preisgebundenen Neubau handelt, sind alle Mieterhöhungen nach dem WoBindG unwirksam; der Mieter kann die entsprechenden Zahlungen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen (Anschluss an BGH GE 2007, 510).AG Charlottenburg13.12.2007
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BVerwG 8 C 1.16 - Abführungsbetrag, Verwaltungsvermögen, Teilrücknahme, Festsetzung, Umdeutung, fingierte RegelungLeitsatz: 1. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 VwVfG gilt der ursprüngliche fehlerhafte Verwaltungsakt kraft Gesetzes als mit der auf dasselbe Ziel gerichteten rechtmäßigen Regelung erlassen (Umdeutung).2. Die verwaltungsgerichtliche Feststellung der Fortgeltung des ursprünglichen Verwaltungsaktes mit der fingierten Regelung ist Bestandteil der Rechtsfindung. 3. Die Behörden sind nach § 47 Abs. 1 VwVfG ermächtigt, durch eine Ermessensentscheidung verbindlich festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des ursprünglichen Verwaltungsaktes mit einem anderen Regelungsgehalt vorliegen („kann“).BVerwG18.01.2017
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BVerwG 3 B 66.11 - Abgrenzung zwischen vermögensrechtlichem Vermögensverlust und rehabilitierungsfähiger Verwaltungsentscheidung; Verhältnis des VermG zum VwRehaGLeitsatz: 1. Ob das Vermögensgesetz oder das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz zur Anwendung kommt, hängt von dem Zweck und dem Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat. 2. Eine hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden, die allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilen ist, wird im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG objektiv vom Vermögensgesetz erfasst und ist von der Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG28.03.2012
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BVerwG 4 CN 7.10 - Waldsiedlung; Wohnnutzung; Wochenendhausnutzung; Überplanung; Festsetzung „Wald“; Baubestand; Sicherung des Baubestandes; Fremdkörperfestsetzung; Sondergebiet; UmdeutungLeitsatz: Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB können in einem ausgewiesenen Waldgebiet nur Flächen für bauliche Nutzungen festgesetzt werden, die mit den Funktionen des Waldes (Nutz-, Schutz-, Erholungsfunktion) verbunden sind und ihnen dienen. Wohn- und Wochenendhausnutzungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie können auch nicht nach § 1 Abs. 10 BauNVO (direkt oder analog) zugelassen werden.BVerwG27.10.2011