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Urteil Erlösauskehr
Schlagworte
Erlösauskehr; Verkehrswertbeweis durch Privatgutachten
Leitsatz
Bei Vorlage eines Privatgutachtens kann ein rechtsmißbräuchliches Vorbringen "ins Blaue hinein" nicht schon dann bejaht werden, wenn das Privatgutachten nach tatrichterlicher Einschätzung das Beweismaß verfehlt, das nach § 286 ZPO für die Überzeugung von der Wahrheit einer Behauptung zu fordern ist.
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