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Suchergebnis Urteilssuche (6121 - 6130 von 7973)

  1. 3Z BR 241/97 - Unterverbriefung; Scheingeschäft; Schwarzgeld
    Leitsatz: Der Notar darf die Einreichung einer von ihm beurkundeten Auflassung eines Grundstücks beim Grundbuchamt verweigern, wenn es für den Notar in hohem Maße wahrscheinlich ist, daß der beurkundete Kaufvertrag wegen Unterverbriefung als Scheingeschäft nichtig ist und der gewollte Vertrag nur durch die Eintragung ins Grundbuch gültig würde.
    BayObLG
    28.11.1997
  2. 2 Z BR 98/96 - Wohnungseigentum:Verwalterermächtigung zur gerichtlichen Vertretung der Wohnungseigentümer; Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Verwalter; rückwirkende Heilung der Beauftragung des Rechtsanwalts; Bestellung des Verwalters als Angebot zum Abschluss des Verwaltervertrages
    Leitsatz: 1. Der Verwalter kann grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluß ermächtigt werden, die große Mehrzahl der Wohnungseigentümer in Verfahren zu vertreten, die ein Wohnungseigentümer gegen die übrigen anstrengt (z. B. Anfechtungsverfahren), und mit der Vertretung der Wohnungseigentümer im Verfahren einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers, in dem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht eingeschränkt. 2. Ein entsprechendes Vorgehen des Verwalters kann auch nachträglich und rückwirkend durch Eigentümerbeschluß genehmigt werden. 3. Die Bestellung des Verwalters durch Eigentümerbeschluß enthält in der Regel das Angebot auf Abschluß eines Verwaltervertrags, das durch Aufnahme der Verwaltertätigkeit stillschweigend angenommen wird. Der Verwaltervertrag kommt entgegen der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB in der Regel damit auch dann zustande, wenn der Eigentümerbeschluß den Abschluß eines schriftlichen Vertrags vorsieht.
    BayObLG
    18.03.1997
  3. 2Z BR 8/97 - Klingel; gewerbliche Nutzung; Keller; Gemeinschaftsordnung; Hauseingangstür; Beseitigungsanspruch
    Leitsatz: Eine Regelung der Gemeinschaftsordnung, nach der es dem Teileigentümer eines Kellers gestattet ist, diesen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu gewerblichen Zwecken oder zu Wohnzwecken zu nutzen, beinhaltet die Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer, die zur Herbeiführung einer solchen Nutzung erforderlichen und vom Teileigentümer insoweit veranlaßten Maßnahmen, einschließlich baulicher Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, zu dulden. Dazu gehört auch die Anbringung eines Briefkastens (mit oder ohne Klingelanlage) an der Hauseingangstür. Bestehen allerdings mehrere Möglichkeiten der Gestaltung, brauchen die übrigen Wohnungseigentümer eine Lösung, die ihre Belange in vermeidbarer Weise wesentlich mehr beeinträchtigt als eine andere, nicht hinzunehmen; ihnen steht ein Beseitigungsanspruch zu.
    BayObLG
    13.03.1997
  4. 2Z BR 100/96 - Wohnungseigentum; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Aktivlegitimation für Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsmittel gegen die isolierte Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung ist in Wohnungseigentumssachen nur statthaft, wenn auch gegen die Hauptsacheentscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre. 2. Jeder Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter gerichtlich geltend machen; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf er dazu nicht.
    BayObLG
    05.12.1996
  5. 6 C 147/93 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg bei Nichtigkeit eines der Entstehung von Volkseigentum dienenden Rechtsgeschäfts; Passivlegitimation einer Kommune bei Grundbuchwiderspruch gegen Volkseigentum
    Leitsatz: Zulässigkeit des Zivilrechtswegs bei Nichtigkeit eines der Entstehung von Volkseigentum dienenden Rechtsgeschäfts. Passivlegitimation einer Kommune bei Vorgehen gegen die Eintragung von Volkseigentum in das Grundbuch.
    AG Zerbst
    29.04.1993
  6. V 428/89 - Grundstücksveräußerung; Restkaufgeldstundung; Schenkungssteuer
    Leitsatz: Stundet der Verkäufer eines Grundstücks dem Käufer einen nicht unerheblichen Teil des Kaufpreises für einen längeren Zeitraum nach dem Lastenwechsel, so liegt darin insoweit eine Schenkung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.
    FG Berlin
    29.10.1991
  7. Z 112/90 - Ausreiseverkauf; Anfechtung; Drohung
    Leitsatz: 1. Anfechtung eines Kaufvertrages, der aufgrund rechtsstaatswidriger Drohungen staatlicher Organe zustande gekommen ist. 2. Eine Ergebnisänderung dadurch, daß zwischen den Parteien wei-tere Vereinbarungen getroffen wurden, die ohne Drohungen zustande kamen.
    Kreisgericht Nordhausen
    14.06.1991
  8. 4 U 138/90 - Kaution; Anlagepflicht; Schutzgesetz
    Leitsatz: Zur Frage, ob § 550 b II 1 BGB ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 II BGB ist. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    HansOLG Hamburg
    17.10.1990
  9. BReg. 2 Z 68/89 - Wohnungseigentum; mündliche Verhandlung; Baumängelbeseitigung als ordnungsgemäße Verwaltung; Wärmedämmung als Instandsetzungsmaßnahme; Einholung von Konkurrenzangeboten; Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung unter einer Dachterrasse als Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: 1. Die mündliche Verhandlung im Wohnungseigentumsverfahren ist öffentlich. 2. Die Beseitigung von anfänglichen Baumängeln fällt unter den Begriff der Instandsetzung und ist deshalb eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung. 3. Anbringung einer bisher nicht vorhandenen Wärmedämmung als Instandsetzungsmaßnahme. 4. Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Vergabe größerer Instandsetzungsarbeiten Konkurrenzangebote einzuholen. 5. Die Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung unter einer Dachterrasse sind notwendig gemeinschaftliches Eigentum.
    BayObLG
    27.07.1989
  10. BReg. 2 Z 123/88 - Wohnungseigentum; GbR als Verwalter; Grundbuchamtsprüfung der Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses
    Leitsatz: 1. Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können nicht zu Verwaltern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt werden. 2. Ein Eigentümerbeschluß, durch den mehrere Personen als Gesellschafter bürgerlichen Rechts zu Verwaltern bestellt werden, ist nichtig. 3. Bei der Eintragung der Auflassung eines Wohnungseigentums, zu der die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, hat das Grundbuchamt die Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses, durch den der zustimmende Verwalter bestellt wurde, unabhängig davon zu prüfen, ob die Nichtigkeit vom Wohnungseigentumsgericht festgestellt ist (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 184).
    BayObLG
    12.01.1989