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OVG 2 B 7.16 - Erforderlichkeit und Kausalität von Sanierungsmaßnahmen in der Spandauer Vorstadt in Berlin-Mitte, Erhebung der SanierungsausgleichsabgabeLeitsatz: Zur Erforderlichkeit und Kausalität von Sanierungsmaßnahmen in der Spandauer Vorstadt in Berlin-Mitte.OVG Berlin-Brandenburg10.07.2017
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OVG 2 B 1.16 - Erforderlichkeit und Kausalität von Sanierungsmaßnahmen in der Spandauer Vorstadt in Berlin-Mitte, Erhebung der SanierungsausgleichsabgabeLeitsatz: Zur Erforderlichkeit und Kausalität von Sanierungsmaßnahmen in der Spandauer Vorstadt in Berlin-Mitte.OVG Berlin-Brandenburg10.07.2017
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OVG 2 B 11.16 - Erforderlichkeit und Kausalität von Sanierungsmaßnahmen in der Spandauer Vorstadt in Berlin-Mitte, Erhebung der SanierungsausgleichsabgabeLeitsatz: Zur Erforderlichkeit und Kausalität von Sanierungsmaßnahmen in der Spandauer Vorstadt in Berlin-Mitte.OVG Berlin-Brandenburg10.07.2017
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Individualbeschwerden Nr.71916/01, 71197/01 und 10260/02 - nichtamtliche Übersetzung aus dem Französischen - - Einigungsvertrag, Gemeinsame Erklärung, Vermögensgesetz, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Strafrechtliches und Verwaltungsrechtliches RehabilitierungsgesetzLeitsatz: 1. Die Europäische Menschenrechtskonvention legt den Vertragsstaaten keine besondere Verpflichtung auf, das Unrecht oder die Schäden wieder gutzumachen, die aus Handlungen herrühren, die von einer ausländischen Besatzungsmacht oder einem anderen Staat begangen worden sind. Das gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland, selbst wenn sie die Rechtsnachfolge der DDR angetreten hat. 2. Art 1. Nr. 1 des Protokolls der EMRK legt den Vertragsstaaten keine Beschränkung auf, nach freiem Ermessen die Bedingungen zu wählen, unter denen sie bereit sind, Eigentumspositionen an enteignete Personen zurückzugeben oder Modalitäten festzulegen, unter denen sie bereit sind, Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen an die Betroffenen zu zahlen. 3. Für Enteignungen zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland bestand auch keine ,,berechtigte Erwartung" i. S. d. Artikels 1 des Protokolls Nr. 1 der EMRK, daß sich ein Anspruch entweder auf Rückgabe der Vermögenswerte oder auf Ausgleichszahlungen konkretisieren würde. Für Enteignungen nach 1949 bestand ebenfalls keine ,,berechtigte Erwartung", daß sich ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen in einer bestimmten, in einem angemessenen Bezug zum tatsächlichen Grundstückswert stehenden Höhe konkretisieren würde.EGMR30.03.2005
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2 BvR 718/08 - Rehabilitierung wegen Unterbringung in Kinderheimen; WillkürverbotLeitsatz: 1. Die Auslegung, nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz seien nur Maßnahmen rehabilitierungsfähig, die durch eine strafrechtlich relevante Tat veranlasst worden seien, ist willkürlich und mit Art. 3 GG nicht zu vereinbaren. 2. Der Begriff der "Tat" im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG kann nicht nur als eine bestimmte, möglicherweise strafrechtlich relevante Verhaltensweise, sondern muss allgemein als Anlass für die die Freiheitsentziehung anordnende Entscheidung verstanden werden. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG13.05.2009
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1 BvR 2062/99 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Vererblichkeit von BodenreformeigentumLeitsatz: 1. Art. 233 § 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 EGBGB verstoßen weder gegen das Grundgesetz noch gegen den Einigungsvertrag. 2. Das aus der Bodenreform hervorgegangene Eigentum ist vererbliches Volleigentum (entgegen BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 1996 - 1 BvR 839/96, 1 BvR 899/96, ZOV 1996, 341 -).BVerfG25.10.2000
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1 BvR 1474/92 - Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Unternehmensverkauf durch Treuhand; InvestitionsvorrangLeitsatz: Einstweilige Anordnung zur Verhinderung des Verkaufs eines Unternehmens durch die Treuhandanstalt.BVerfG13.01.1993
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1 BvR 1186/89 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Gesetzesvorrang; Eintritt des nichtehelichen Lebenspartner in das MietverhältnisLeitsatz: Die Auslegung, daß auch der nichteheliche Lebenspartner nach § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in das Mietverhältnis eintritt, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (Leitsatz der Redaktion).BVerfG03.04.1990
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VerfGH 70/06 - Kritische Äußerungen über Vermieter kein Kündigungsgrund; Recht auf frei Meinungsäußerung; Abschreckung von Kaufinteressenten; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses; außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem GrundLeitsatz: 1. Wenn ein Mieter während der Besichtigung des Hauses durch Kaufinteressenten Zettel mit der Aufschrift "Mieter wehren sich erfolgreich" aus seinem Fenster wirft, nimmt er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahr; eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dann nicht gerechtfertigt. 2. Das gilt auch dann, wenn ein Wohnungsverkauf deswegen nicht zustande gekommen ist. (Leitsätze der Redaktion)VerfGH Berlin22.01.2008
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VIII ZR 20/23 - Keine Bindung des Berufungsgerichts an Beweiswürdigung der VorinstanzLeitsatz: Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung ist nicht auf den Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt. Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen. Vielmehr können sich Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen i.S.v. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (Bestätigung von BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 313, 315 f.; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, GE 2017, 97 = WuM 2016, 743 Rn. 23).BGH08.08.2023