« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (5931 - 5940 von 7973)

  1. 218 C 152/13 - Keine Eigenbedarfskündigung für Wohnung im ersten Stock bei leer stehender Wohnung im zweiten Stock; Unerheblichkeit der Gehbehinderung bei Vorhandensein eines Aufzugs
    Leitsatz: 1. Ein Räumungsverlangen nach einer Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung im ersten Stock ist rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vermieter eine vergleichbare Wohnung im zweiten Stock zur Verfügung steht, so dass die Wohnung des Mieters nicht mehr im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB benötigt wird. 2. Auf eine Gehbehinderung des Angehörigen kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn im Haus ein Fahrstuhl vorhanden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    26.09.2013
  2. 7 C 90/12 - Urinverschmutzung im Hauseingangsbereich; Pinkel-Minderung
    Leitsatz: Auch ohne erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn Urinpfützen den Zugang zum Haus erschweren. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    24.10.2012
  3. 212 C 56/12 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Laminat; Ventilator im Entlüftungsschacht des Badezimmers; Bad ohne Fenster
    Leitsatz: 1. Laminat ist kein höherwertiger Bodenbelag i.S.d. Berliner Mietspiegels 2011. 2. Das wohnwerterhöhende Merkmal der modernen, gesteuerten Entlüftung des innenliegenden Badezimmers ist nicht erfüllt, wenn der automatische Entlüfter über den Entlüftungsschacht sich lediglich automatisch mit Betätigung des Lichtschalters einschaltet. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    22.08.2012
  4. 7 C 508/11 - Mieterhöhungsverlangen; Erhöhung der Bruttomiete mit Nettomietspiegel; Darlegungslast für Betriebskostenanteil; Bestreiten von Orientierungsmerkmalen; Abrechnungseinheit; Wirtschaftseinheit; schlechter Instandhaltungszustand; Orientierungshilfe; Müllstandsflächen; Lärm
    Leitsatz: 1. Der Vermieter muss die zu der Erhöhung der vereinbarten Bruttomiete der ortsüblichen Nettomiete hinzugerechneten Betriebskosten für die Wohnung im Einzelnen anhand der Belege darlegen, wenn der Betriebskostenanteil nach einer aus mehreren unterschiedlichen Gebäuden zusammengefassten Abrechnungseinheit ermittelt worden ist. 2. Trägt der Mieter konkret zu den wohnwertmindernden Merkmalen der Orientierungshilfe vor, kann sich der Vermieter nicht auf ein bloßes Bestreiten beschränken, sondern muss konkreten Gegenvortrag bringen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    23.05.2012
  5. 19 C 245/11 - Altkündigungsfristen; Nutzungsentschädigung; Mietausfallschaden; Teilräumung; zurückgelassene Sachen des Mieters; unvollständige Räumung; Mietfreiheit für Nachmieter
    Leitsatz: 1. Die in einem Altmietvertrag vor der Mietrechtsreform formularmäßig vereinbarte längere - der damaligen gesetzlichen Regelung entsprechende - Kündigungsfrist ist nicht maßgebend, wenn die seitens des Mieters erklärte ordentliche Kündigung dem Vermieter nach dem 1. Juni 2005 zuging. 2. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn in der im Übrigen geräumten Wohnung noch Lampen, Gardinen, Gardinenstangen, Fensterjalousien, Rollos, Korkbeläge sowie Geschirrspülmaschine und Kühl-Gefrierkombination zurückbleiben. 3. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Ersatz des ihm entstehenden Mietausfalls wegen der dem Nachmieter gewährten Mietfreiheit, wenn er keine vor der Neuvermietung noch vom Vormieter zu beseitigenden Mängel vorträgt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    11.08.2011
  6. 104 C 321/10 - Gebundenes Wahlrecht bei Mieterhöhung nach Modernisierung; allgemeine als überholende Mieterhöhung; zeitliche Abfolge von Erhöhungen; faktischer Mieterhöhungsausschluss
    Leitsatz: Bei einer wahlweise möglichen Mieterhöhung nach § 558 BGB (allgemeine Mieterhöhung) und § 559 BGB (Modernisierung) wirkt die allgemeine Mieterhöhung als überholende, die eine zeitlich nachgelagerte Mieterhöhung wegen vorher durchgeführter Baumaßnahmen i. d. R. ausschließt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Kerpen
    21.06.2011
  7. 641 C 363/10 - Fristlose Kündigung; Vermüllung der Wohnung als Kündigungsgrund; Messiesyndrom; Abmahnung
    Leitsatz: 1. Lässt der Mieter seine Wohnung in erheblichem Umfang verwahrlosen, und setzt er sein Verhalten trotz einer qualifizierten Abmahnung fort, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. 2. Zur Gefährdung der Mietsache durch Vermüllung und Störung des Hausfriedens durch infolge der Vermüllung entstehenden Gestank. 3. Zu den Rechtsfolgen der Weigerung eines unter dem Messiesyndrom leidenden Mieters, mit den zuständigen Ämtern zusammenzuarbeiten. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Hamburg-Harburg
    18.03.2011
  8. 10 C 105/10 - Kündigung einer Genossenschaftswohnung gegenüber den Erben des Genossenschaftsmitglieds; keine Überlagerung des mietrechtlichen Kündigungsrechtes durch Genossenschaftsrecht; Vortäuschung der Mitgliedschaft; Verwendung des Briefkopfes eines Verstorbenen; Eintritt der Erben in das Mietverhältnis
    Leitsatz: Ein Nutzungsvertrag mit einer Wohnungsbaugenossenschaft ist grundsätzlich nicht ordentlich kündbar, solange der Nutzer Mitglied der Genossenschaft ist. Etwas anderes gilt, wenn sich die Mieterstellung bezüglich der Wohnung nicht aus einer Mitgliedschaft in der Genossenschaft ergibt, sondern allein aus der Stellung als Erbe des ursprünglichen Mieters und Genossen. Die genossenschaftsrechtliche Ebene vermag das mietrechtliche Kündigungsrecht nicht zu überlagern. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    03.11.2010
  9. 3 C 23/10 - Vermieter instandhaltungspflichtig für Mietereinbauten; mietereigene Gasetagenheizung; Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer; Mietermodernisierung; Verstoß gegen Energieeinsparverordnung; EnEV; vor dem 1. Oktober 1978 eingebaute Heizung
    Leitsatz: Bei einer vom Mieter eingebauten Gasetagenheizung kann die Instandhaltungspflicht nur durch (eng auszulegende) Vereinbarung auf den Mieter übertragen werden. Jedenfalls nach Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer trifft den Vermieter die Pflicht zur Erneuerung der Heiztherme. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    26.10.2010
  10. 6 C 4050/09 - Verjährungsfrist; Anspruch des Mieters auf Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Ansprüche des Mieters wegen Ersatz von Schönheitsreparaturkosten verjähren in sechs Monaten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Freiburg
    05.03.2010