« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (5931 - 5940 von 7994)

  1. 3 C 234/19 - Anspruch des Vermieters auf Vorlage persönlicher Unterlagen des Untermieters, berechtigtes Interesse an der Untermiete bei beruflichem Auslandsaufenthalt, postalische Unerreichbarkeit des Mieters
    Leitsatz: 1. Dem Vermieter steht im Fall der Untervermietung ein Anspruch auf die Vorlage der persönlichen Unterlagen des Untermieters, bestehend aus Namen, dessen aktueller Wohnanschrift und die Vorlage des Arbeitsvertrages als Nachweis zu. Ein weitergehender Anspruch auf Vorlage des Nachweises einer gesonderten Haftpflichtversicherung besteht nicht. 2. Für die Untervermietung reicht jedes berechtigte Interesse i.S.d. § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB aus. Für die Begründung des berechtigten Interesses an der Untermiete reicht aus, wenn der Mieter einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt antritt. Umso mehr muss ein beruflicher Auslandsaufenthalt ausreichen. 3. Der Vermieter ist für einen in der Person des Untermieters liegenden Verhinderungsgrund darlegungs- und beweisbelastet. Der Untervermietung steht nicht entgegen, dass der Mieter nicht postalisch erreichbar ist.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    22.01.2020
  2. 2 C 42/19 - Fristlose Kündigung wegen Beschmierens der Hausfassade
    Leitsatz: Beschmiert ein Mieter Fassaden und Flure mit vermieterfeindlichen Schriftzügen, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    28.05.2019
  3. 5 C 410/18 - Notwendigkeit von Eigentümerbeschlüssen in Zweier-Gemeinschaften
    Leitsatz: In ungleichen WEG-Zweiergemeinschaften können verauslagte Reparaturbeträge nur über Eigentümerbeschlüsse ausgeglichen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Weimar
    13.02.2019
  4. 8 C 392/18 - Kein Widerruf der Mietaufhebung
    Leitsatz: Tritt der Mieter kurz nach der Wohnungsübergabe in den Geschäftsräumen des Vermieters vom Mietvertrag zurück, kann er bei einem erneuten Sinneswandel nicht Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    21.12.2018
  5. 106 C 46/17 - Austausch des Kaltwasserabsperrhahns als Kleinreparatur, zulässige formularmäßige Höchstbetragsgrenze von 120 € je Einzelreparatur, Gartenpflege bei nur passiver Nutzung, pauschalierte Mahnkosten
    Leitsatz: 1. Eine Höchstbetragsgrenze von 120 € für die einzelne Reparatur führt nicht zur Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Kleinreparaturklausel.2. Ein Kaltwasserabsperrhahn in einer Mietwohnung ist ein allein dem Mieter zugänglicher Wasserinstallationsgegenstand; die Kosten für dessen Austausch unterfallen der Kleinreparaturklausel.3. Für die Umlagefähigkeit von Kosten der Gartenpflege im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist es nicht erforderlich, dass der Mieter die Gartenfläche uneingeschränkt nutzen darf; es genügt, wenn der Mieter - wie alle anderen Mitmieter - die Gartenfläche betrachten und dort z. B. Tiere - insbesondere die Vögel - beobachten kann.4. Für eine vorgerichtliche Mahnung der Vermieterseite können vom Mieter - auch wenn für das Mahnschreiben keine Portokosten angefallen sind - pauschal 3,80 € verlangt werden, denn die Überprüfung des Zahlungseingangs, das Ausdrucken und Kuvertieren des Schreibens sowie das Einwerfen in den Hausbriefkasten bedeutet einen Material- und Zeitaufwand, der mit 3,80 € nicht übersetzt ist.5. Die (unschädliche) Falschbezeichnung „Mahnung vom …“ statt richtigerweise „Betriebskostenabrechnung vom …“ ist zur Individualisierung im verjährungshemmenden Mahnbescheid hinreichend.(Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Schöneberg
    03.08.2017
  6. 16 C 50/17 - Kein Ersatz für vorprozessuale Anwaltskosten nach Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Im Mieterhöhungsverfahren nach § 558 BGB entstandene vorgerichtliche anwaltliche Mahnkosten stellen grundsätzlich keinen ersatzfähigen Verzugsschaden dar.
    AG Schöneberg
    12.06.2017
  7. 233 C 543/14 - Keine Sicherheitsleistung für behindertengerechten Umbau bei fehlender Rückbaupflicht
    Leitsatz: 1. Beginn und Dauer einer beabsichtigten Mietermodernisierung müssen nicht im Klageantrag angegeben sein.2. Die Installation einer Einbaubadewanne statt einer freistehenden Badewanne stellt eine dauerhafte Wertverbesserung dar.3. Hat der Mieter diese Modernisierung mit Zustimmung des Vermieters selbst durchgeführt, ist er nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zum Rückbau verpflichtet.4. Liegt der Einbau schon über 25 Jahre zurück und ist die Badewanne verbraucht, kann nach Treu und Glauben der behinderte Mieter eine Step-in-Badewanne ohne Sicherheitsleistung einbauen lassen, da er nicht zum Rückbau verpflichtet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    06.10.2015
  8. 116 C 48/14 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel 2013; Beweislast für wohnwertmindernde Merkmale; Abstellraum; überwiegend schlechter Zustand des Treppenhauses
    Leitsatz: 1. Das wohnwerterhöhende Merkmal „Einbauschrank oder Abstellraum mit Sichtschutz innerhalb der Wohnung" ist auch dann in Ansatz zu bringen, wenn der Mieter eine zu Mietbeginn vorhandene Kammer auf eigenen Wunsch mit Genehmigung des Vermieters entfernt hat. 2. Einzelne Abnutzungsstellen im Treppenhaus (z. B. an Türgriffen, Bodenfliesen, Handläufen, die einem besonders intensiven täglichen Gebrauch ausgesetzt sind) belegen noch nicht die Behauptung des Mieters, dass sich „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 befinden würden. 3. Durch die Vorlage von einzelnen Detailfotos des Treppenhauses genügt der Mieter seiner Darlegungs- und Beweislast für das von ihm behauptete wohnwertmindernde Merkmal „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand" nicht. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Mitte
    26.08.2014
  9. 8a C 63/13 - Videoüberwachung des eigenen Grundstücks bei Verpixelung der Aufnahmen des Nachbargrundstücks zulässig
    Leitsatz: Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann nicht die Entfernung einer auf dem Nachbargrundstück installierten Videokamera verlangt werden, wenn diese das eigene Grundstück nicht erfasst oder wenn der erfasste eigene Bereich automatisch verpixelt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    25.06.2014
  10. 19a C 15/14 - Betriebskostenabrechnung; Kostensteigerungen; Belegeinsicht; Ausschluss von Mietereinwendungen; verspätete Geltendmachung; Verhinderung unzureichender Konkretisierung
    Leitsatz: 1. Der Einwand des Mieters, dass die Kosten bei einzelnen Betriebskostenarten gegenüber denjenigen der Vorperiode erheblich gestiegen sind, ist nicht ausreichend. 2. Teilt der Vermieter auf die Bitte des Mieters um Belegeinsicht mit, dass er dessen unsubstantiierte Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung für nicht durchgreifend halte, kann der Mieter nicht davon ausgehen, dass der Vermieter Belegeinsicht ohne weitere Nachfrage gewähren würde. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    16.06.2014