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48 S 28/04 - Einwendung der Unbilligkeit der BSR-Tarife bereits im Zahlungsprozeß; behördliche Genehmigung ohne IndizwirkungLeitsatz: 1. Selbst wenn - wie im Falle der Berliner Stadtreinigungsbetriebe - die Tarife behördlich genehmigt werden, sind sie gerichtlich auf ihre Billigkeit hin überprüfbar. 2. Die Berliner Tarifgenehmigungsbehörde ist nicht als objektiver Dritter anzusehen, solange das Land Berlin Gewährsträger der Berliner Stadtreinigungsbetriebe ist und ein Eigeninteresse am wirtschaftlichen Fortbestand der BSR besitzt. 3. Der Kunde der BSR ist mit seinem Einwand, die Tarife seien unbillig, nicht auf den Rückforderungsprozeß verwiesen. Auch die Leistungsbedingungen der BSR schließen den Einwand der Unbilligkeit im Zahlungsprozeß nicht aus.LG Berlin19.05.2004
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13 C 29/21 - Gebrauchsgewährung, Split-Klimaanlage als mitvermietetes ZubehörLeitsatz: Eine in der Wohnung befindliche Split-Klimaanlage ist grundsätzlich als Zubehör der Mietsache anzusehen.(Leitsatz der Redaktion)AG Wedding27.01.2022
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3 C 190/16 - Wiederholte Mängelanzeigen, verbunden mit hartnäckiger Verweigerung der Besichtigung als KündigungsgrundLeitsatz: Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter unzumutbar, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum zahlreiche angebliche Mängel rügt, der Verwalterin und dem beauftragten Rechtsanwalt jedoch eine Besichtigung trotz Abmahnung hartnäckig verweigert. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee08.12.2016
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425 C 2787/14 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei Übergabe einer unrenovierten/renovierungsbedürftigen oder renovierten Wohnung; Farbdiktat weiß; Teppicherneuerung nach fünf JahrenLeitsatz: 1. Zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen, wenn im Mietvertrag sowohl die laufenden Schönheitsreparaturen abgewälzt wurden als auch eine Verpflichtung zur Wohnungsrückgabe in weiß und zur Erneuerung des Teppichbodens nach fünf Jahren enthalten ist. 2. Aufgrund des Summierungseffekts sind in diesem Fall alle drei Regelungen unwirksam; das gilt selbst dann, wenn man Teile der Regelungen ausnahmsweise als Individualvereinbarung bewerten sollte. 3. Die Verpflichtung zur Erneuerung nach einer Frist von fünf Jahren ist gem. § 307 BGB unwirksam. Bei einer individualvertraglichen Vereinbarung kann sich die Nichtigkeit aus § 139 BGB ergeben, wenn die einheitliche Regelung über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen wegen einer unangemessenen Benachteiligung nichtig ist. 4. Bei Teppichböden normaler Qualität ist von einer Nutzungsdauer von zehn Jahren auszugehen. 5. Der Mieter ist berechtigt, im Badezimmer Bohrlöcher in die Fliesen zu setzen, wenn er übliche Ausstattungsgegenstände anbringen will.AG Dortmund26.08.2014
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17 C 394/12 - Betriebskostenumlage; Schornsteinreinigung; Gebäudereinigung; Hauswartskosten; KabelanschlussLeitsatz: 1. Die Kosten der Gebäudereinigung können insoweit nicht umgelegt werden, als nach dem Mietvertrag die Reinigung der Treppen und Flure dem Mieter obliegt. 2. Die Betriebskosten für den Kabelanschluss sind ohne weitere Begründung nicht umlagefähig, wenn sie früher vom Vermieter aufgrund einer Sondervereinbarung mit dem Mieter nicht umgelegt worden sind. 3. Für die Umlage der Schornsteinreinigungskosten reicht der Vortrag des Vermieters nicht aus, er gehe davon aus, dass der Mieter an das zentrale Heizungssystem angeschlossen sei. 4. Der Vermieter muss die umlagefähigen Kosten des Hauswarts von den nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten in der Abrechnung derart abgrenzen, dass der Mieter die nicht umlagefähigen Kosten herausrechnen kann; dazu reicht allein die Angabe der schon bereinigten Kosten in der Abrechnung nicht aus. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick07.03.2013
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BVerwG 8 B 38.18 - Rückübertragungsansprüche von Grundstücken nach Beschlagnahme und Überführung in VolkseigentumLeitsatz: Ist ein Instanzurteil auf zwei selbstständig tragende Erwägungen gestützt, kann bei einer solchen Mehrfachbegründung die Revision nur zugelassen werden, wenn gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Beschwerdegrund geltend gemacht wird, der die Zulassung rechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG16.12.2019
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BVerwG 3 PKH 5.12 - Berufliche Rehabilitierung; Feststellung der Verfolgungszeit; sozial gleichwertige TätigkeitLeitsatz: 1. Die erzwungene vorzeitige Beendigung einer berufsbezogenen Ausbildung ist als Verfolgung anzusehen, die den Beginn der für die berufliche Rehabilitierung maßgebenden Verfolgungszeit markiert. 2. Eine unmittelbar nach einer Verfolgungsmaßnahme aufgenommene gleichwertige Tätigkeit schließt jedoch die Feststellung einer Verfolgungszeit im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BerRehaG aus. Die Tätigkeit ist in der Regel nicht mehr sozial gleichwertig, wenn sie mit einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. verbunden ist. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG27.08.2012
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BVerwG 8 C 3.07 - Enteignung; besatzungsrechtlich; besatzungshoheitlich; Rehabilitierung; Verurteilung; Ausland; Strafurteil; unmittelbar; Besatzungsmacht; Vermögensentziehung; Territorialitätsprinzip; Schutzwirkung; Abwehrfunktion; Gewaltausübung; WillensbetätigungLeitsatz: Ein in der Sowjetunion ausgesprochenes vermögensentziehendes Strafurteil hat nicht unmittelbar die in der sowjetischen Besatzungszone Deutschland belegenen Vermögenswerte erfaßt.BVerwG22.08.2007
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BVerwG 7 C 7.97 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rücknahmetatbestand; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; substanzerhaltende Aufwendungen; werterhöhende InvestitionenLeitsatz: Das Vorliegen eines Rücknahmetatbestandes im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 (Buchst. a bis c) VermG ersetzt nicht die positive Feststellung der Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG. Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der Vornahme substanzerhaltender oder werterhöhender Investitionen vor dem Stichtag im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c VermG.BVerwG16.10.1997
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BVerwG 7 C 67.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Angemesssenheit des Kaufpreises; Vereinbarung über eine Nach- oder Ausgleichszahlung; VerfolgungsvermutungLeitsatz: Der nach § 1 Abs. 6 VermG beanspruchten Rückübertragung eines durch "Zwangsverkauf" veräußerten Grundstücks steht regelmäßig eine zur Zeit der Geltung und unter dem Einfluß des Thüringer Wiedergutmachungsgesetzes (1945) getroffene Vereinbarung über eine Nach- oder Ausgleichszahlung nicht entgegen. Die Unangemessenheit eines für ein Grundstück entrichteten Kaufpreises im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 REAO ergibt sich im Regelfall bereits aus dem Umstand, daß er den zum Zeitpunkt der Veräußerung geltenden Einheitswert des Grundstücks unterschritt.BVerwG27.05.1997