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Suchergebnis Urteilssuche (4901 - 4910 von 7973)
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31 O 156/94 - Verjährungsfrist; Veränderung; Verschlechterung; Ersatzanspruch; Schadensersatzanspruch; staatlicher Verwalter; FristbeginnLeitsatz: Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter verjähren in vier Jahren. Die Frist beginnt mit der Möglichkeit, den Anspruch geltend zu machen.LG Berlin15.12.1994
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123 C 5146/19 - Mietendeckel verfassungsgemäßLeitsatz: 1. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) verbietet Mieterhöhungsverlangen mit einem Wirksamkeitszeitpunkt nach dem 18. Juni 2019. Die Vorschrift ist ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB. 2. Ein Verstoß gegen das gesetzliche Verbot würde aus dem Zustandekommen des Änderungsvertrages, den die rechtskräftige Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichteten Willenserklärung bewirkt, folgen. Zudem liegt in dem Mieterhöhungsverlangen bzw. dem Festhalten der Klägerseite an diesem in Anbetracht der Verbotsvorschrift eine gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 12. März 2020 - 67 S 274/19 -, juris Rn. 21). 3. Bei § 3 Abs. 1 Satz 1 MietenWoG Bln handelt es sich nicht um eine Regelung auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, sondern des öffentlichen Mietpreisrechts, für das das Land Berlin gesetzgebungsbefugt ist. 4. Die Regelung verstößt nicht gegen das Gebot der rücksichtsvollen Ausübung einer Länderkompetenz. Es liegt auch keine Kollisionslage nach Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) vor (vgl. AG Mitte, Urt. v. 24. März 2020 - 25 C 5054/19 -).AG Mitte06.05.2020
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19 C 398/05 - Schönheitsreparaturen; Unwirksamkeit der Quotenklausel wegen starrer FristenLeitsatz: Eine Quotenklausel mit bestimmten (starren) Quoten, gestaffelt nach bestimmten Fristen nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustandes der Wohnung, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln15.03.2006
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6 C 361/88 - Berliner Mietspiegel, kein Beweismittel; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Beweismittel, Berliner MietspiegelLeitsatz: 1. Der Mietspiegel ist kein geeignetes Beweismittel. 2. Die "Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung" ist nicht maßgebend und im gegenwärtigen Zeitpunkt auch kein geeigneter Maßstab ohne rechtliche Verbindlichkeit.AG Schöneberg23.11.1988
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6 C 361/88 - Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung - Etagenheizung; Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung; Spanneneinordnung/Merkmale; Merkmale/der Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel; Etagenheizung/als Sammelheizung i.S.d. Berliner Mietspiegels; Nachtspeicherheizung/als Sammelheizung i.S.d. Berliner Mietspiegels; Sammelheizung/als Spanneneinordnungskriterium des Berliner Mietspiegels; Spanneneinordnung/Sammelheizung als KriteriumLeitsatz: 1. Der Mietspiegel ist kein geeignetes Beweismittel. 2. Die "Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung" ist nicht maßgebend und im gegenwärtigen Zeitpunkt auch kein geeigneter Maßstab ohne rechtliche Verbindlichkeit.AG Schöneberg23.11.1988
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BVerwG 8 B 83.13 - Besatzungshoheitliche Enteignung; Unternehmensenteignung; Umfang des Enteignungsverbots des SMAD-Befehls Nr. 64; Rückgabe sequestrierter Unternehmen; Beweislast für RestitutionsausschlussLeitsatz: 1. Das Enteignungsverbot nach Ziffer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 stand der aufgrund Ziffer 8 dieses Befehls erlassenen Konkretisierung des Umfangs bereits vorgenommener Unternehmensenteignungen nach Ziffer 2 Abs. 2 der Richtlinie Nr. 1 der DWK nicht entgegen. 2. Die für die Restitution zuständige Behörde trägt die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Restitutionsausschlussgrundes gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, nämlich dafür, dass eine von deutschen Stellen vorgenommene Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgte. 3. Die Aufnahme eines Unternehmens in eine von der Besatzungsmacht bestätigte Liste über die Rückgabe von sequestrierten Unternehmen ist regelmäßig als Verbot der Enteignung anzusehen, so dass die nach der Bestätigung der Liste von deutschen Stellen gleichwohl vorgenommene Enteignung nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen )BVerwG02.06.2014
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BVerwG 8 B 86.10 - Frist für Nichtzulassungsbeschwerde; Zustellung des Urteils gegen EmpfangsbekenntnisLeitsatz: 1. Ist die Zustellung des Urteils gegen Empfangsbekenntnis nicht wirksam geworden, weil der Prozessbevollmächtigte der Partei die Annahme jeweils unter Hinweis auf die von ihm behauptete Beendigung des Mandatsverhältnisses verweigert und die Urteilsausfertigung mit dem unausgefüllten Empfangsbekenntnis an das Verwaltungsgericht zurückgesandt hat, sind die Fristen für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision und für die Beschwerdebegründung nicht in Lauf gesetzt worden, wenn der Zustellungsmangel auch später nicht geheilt worden ist. 2. Einen von der Wirksamkeit der Zustellung unabhängigen Fristlauf für die Nichtzulassungsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG29.04.2011
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BVerwG 8 B 69.08 - Enteignungsverbot für Vermögenswerte ausländischer StaatsangehörigerLeitsatz: 1. Die Maßstäbe, nach denen die Staatsangehörigkeit von Enteignungsbetroffenen während der Besatzungszeit zu messen ist, können jedenfalls keine strengeren (genaueren) sein als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten. Das Enteignungsverbot für Vermögenswerte, die ausländischen Staatsangehörigen gehörten, galt nur für solche Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. 2. Ein ein zuvor ausgesprochenes Enteignungsverbot außer Kraft setzender Wille der Besatzungsmacht kann nicht schon aus einer bloßen Untätigkeit gegenüber einem das Verbot missachtenden Verstoß durch deutsche Stellen, sondern nur aus einer nach außen erkennbaren Willensäußerung oder einem sonstigen aktiven Handeln der Besatzungsmacht hergeleitet werden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG19.12.2008
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BVerwG 5 B 168.07 - Vorschubleisten; SS-Untersturmführer; AufklärungspflichtLeitsatz: 1. Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden ist, kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu, hierfür reichen aber ehrenamtliche oder nachgeordnete Parteifunktionen auf Kreisebene nicht aus. 2. Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des (Ober-) Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG09.04.2008
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BVerwG 3 C 10.96 - Vermögenszuordnung; Restitutionsanspruch; Bodenreformgrundstück; BeweislastLeitsatz: Hält die Zuordnungsbehörde dem Restitutionsanspruch einer Gemeinde entgegen, das zurückverlangte Grundstück sei möglicherweise in Zusammenhang mit der Bodenreform erlangt worden, so trägt sie hierfür die materielle Beweislast.BVerwG07.08.1997