Urteil Erlösauskehranspruch
Schlagworte
Erlösauskehranspruch; Vermutung vermögensbedingten Vermögensverlustes; Durchgriff auf Vermögensgegenstände eines Tochterunternehmens
Leitsätze
1. Im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG bestehen Ansprüche nicht für Vermögensgegenstände, die bereits vor der Unternehmensschädigung nicht mehr unmittelbar oder mittelbar zum geschädigten Unternehmen gehörten.
2. Ob über den in Abweichung von § 3 Abs. 1 Satz 3 VermG nach dessen Satz 4 zulässigen (einfachen) Durchgriff von Gesellschaftern eines Unternehmens auf dessen einzelne Vermögensgegenstände im Wege des "dreifachen" Zugriffs Ansprüche auf Vermögensgegenstände eines Tochterunternehmens dieses Tochterunternehmens erhoben werden können, bleibt offen.
3. Die bei jüdischen Unternehmen geltende Entziehungsvermutung des § 1 Abs. 6 kann als widerlegt angesehen werden, wenn der Verkauf seiner Anteile zur Unternehmensrettung notwendig war und deren Gesellschafterin hierbei weder verfolgungsbedingt benachteiligt noch schlechter gestellt worden ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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