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Suchergebnis Urteilssuche (4731 - 4740 von 7944)

  1. 15 C 241/09 - Fristlose Kündigung wegen Tätlichkeiten gegenüber Mitmieter
    Leitsatz: Das Bedrohen eines Mitmieters mit einem Schlagring rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, selbst wenn der Mieter hierbei unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. (Leitsatz der Einsenderin)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    06.05.2010
  2. 205 C 83/09 - Tapezieren nur mit Zustimmung des Vermieters; Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Eine Formularklausel „Unter Berücksichtigung des Zustandes bei Vertragsbeginn ist das Bekleben der Wände mit Tapeten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig." ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam und führt insgesamt zur Unwirksamkeit der Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen auf den Mieter. 2. Im Rahmen der sich daraus ergebenden Erhaltungsverpflichtung des Vermieters ist dieser nur verpflichtet, die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Anmietung befunden hat; weitergehende und zusätzliche kostenverursachende Gestaltungswünsche muss der Mieter auf eigene Rechnung verwirklichen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    02.09.2009
  3. 8 C 27/09 - Heizkostenabrechnung nach tatsächlicher Fläche; Flächendifferenzen
    Leitsatz: Übersteigt die tatsächliche Heizfläche die im Mietvertrag vereinbarte Heizfläche um mehr als 10 %, ist die tatsächliche Fläche der Heizkostenabrechnung zugrunde zu legen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    24.04.2009
  4. 29 C 36/08 - Umgestaltung einer Terrassenfläche zu Wohnraum durch Mehrheitsbeschluss; unzulässige bauliche Veränderung; Beschlusskompetenz; Substanzeingriff in Gemeinschaftseigentum; optische Veränderung
    Leitsatz: Ein Mehrheitsbeschluss, durch den die Öffnung eines einzelnen Erkerfensters gestattet wird, bringt eine optische Beeinträchtigung mit sich und ist auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären. (Leitsatz der Redaktion)  
    AG Mitte
    29.01.2009
  5. 7 C 220/08 - Orientierungshilfe; unzureichende Warmwasserversorgung; fehlende Spüle; nicht begehbarer Verschlag kein Abstellraum; unzureichende Elektroinstallation
    Leitsatz: 1. Die Warmwasserversorgung der Wohnung ist unzureichend, wenn für die gemeinschaftliche Versorgung von Bad/WC und Küche lediglich ein Boiler mit einem Fassungsvermögen von 80 Litern zur Verfügung steht. 2. Hat der Mieter - und nicht der Vermieter - die vorhandene Spüle und den Herd selbst gestellt, ist die Küche als ohne Kochmöglichkeit und ohne Spüle ausgestattet anzusehen. 3. Rollläden im ersten Obergeschoss sind nicht wohnwerterhöhend. 4. Ein an die Küche angrenzender Verschlag mit einer Grundfläche von knapp 0,84 m2 ist nicht als Abstellraum anzusehen. 5. Die Elektroinstallation ist unzureichend, wenn das Wohnzimmer mit zu wenigen und teilweise veralteten Steckdosen ausgestattet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    28.10.2008
  6. 7 C 457/07 - Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007; Balkon mit Gefälle; verschalte Elektroinstallation; Wohnung im Hochparterre; Elektroinstallation unter Putz; nicht nutzbarer Balkon; Erdgeschosswohnung; große, geräumiger Balkon; hohe Verkehrslärmbelastung; Betrieb einerer Autowaschanlage; Staubbelastung
    Leitsatz: 1. Ein Balkon ist nicht deswegen "nicht nutzbar" i. S. d. Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007, weil er ein Gefälle aufweist. 2. Die Elektroinstallation liegt nicht "über Putz", wenn sie nicht sichtbar ist, weil die Leitungen in Kabelkanälen gefasst, verschalt oder abgekoffert sind. 3. Liegt die Wohnung im Hochparterre, ist für sie ein Abschlag für "Lage im Erdgeschoss" nicht vorzunehmen, da sie im Vergleich zu einer herkömmlichen Erdgeschosswohnung mit einem geringeren Einbruchsrisiko behaftet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    19.03.2008
  7. 16b C 85/07 - Gesetzlicher Eigentumsübergang; Vermieterwechsel; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BFI)
    Leitsatz: Der gesetzliche Eigentumsübergang von der Bundesrepublik Deutschland auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben führt in entsprechender Anwendung des § 566 BGB dazu, daß die BFI neuer Vermieter wird (Anschluß an LG Berlin, GE 2007, 1259 gegen LG Berlin, GE 2006, 783). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    07.01.2008
  8. 3 C 466/05 - Keine Minderung bei Erkennbarkeit eines vorhandenen Mietmangels; Nachbargrundstück; Bauarbeiten; Beeinträchtigung
    Leitsatz: Befindet sich das auf dem Nachbargrundstück befindliche Bauwerk bereits bei Mietvertragsschluß in einem erkennbar instandsetzungsbedürftigen Zustand, kann der Mieter bei späteren Bauarbeiten daran die Miete nicht wegen der dadurch eintretenden Beeinträchtigungen mindern. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    11.01.2006
  9. 208 C 541/04 - Mietvertragsänderung auf Betriebskostenumlage unter Außerachtlassung nicht vermieteter Wohnungen; Leerstandswohnungen
    Leitsatz: Der Vermieter kann von dem Mieter die Änderung eines bestehenden Mietvertrags dahingehend verlangen, daß bei der Umlage der Kosten der Be- und Entwässerung mit Ausnahme des Niederschlagswassers, der Müllabfuhr hinsichtlich des Haushaltsmülls, der Hausbeleuchtung mit Ausnahme der Außenbeleuchtung und des Fahrstuhlstromes die nichtvermieteten Wohnungen außer Betracht bleiben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    08.04.2005
  10. 6 C 365/02 - Beweislast des Mieters für Feuchtigkeitsschäden
    Leitsatz: Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters herrührenden Baumangel vor, muß der Mieter dartun und beweisen, daß die Feuchtigkeitsschäden von ihm nicht zu vertreten sind.
    AG Köpenick
    05.02.2003