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Suchergebnis Urteilssuche (4421 - 4430 von 7944)

  1. VIII ZB 37/03 - irrtümliche Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
    Leitsatz: Hat der Vorsitzende die Berufungsbegründungsfrist im behaupteten Einverständnis des gegnerischen Prozeßbevollmächtigten verlängert, so ist diese Verfügung auch dann wirksam, wenn das vom Antragsteller infolge eines Mißverständnisses irrtümlich angenommene Einverständnis des Gegners in Wirklichkeit nicht vorgelegen hat.
    BGH
    18.11.2003
  2. VI ZB 27/02 - Rechtsbeschwerde, keine - gegen Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzung, keine Rechtsbeschwerde gegen -
    Leitsatz: Die Wiedereinsetzung bleibt trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Ausgangsgericht unanfechtbar. Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.
    BGH
    08.10.2002
  3. IX ZR 53/00 - Insolvenzverwalter; als Beteiligter eines Zwangsvollstreckungsverfahrens; Befugnis des -s für Bereicherungsklage nach Zwangsversteigerung
    Leitsatz: a) Die Zuständigkeit des Prozeßgerichts wird durch nachträgliche Umstände auch dann nicht berührt, wenn diese bei einem Eintritt vor Rechtshängigkeit eine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit begründet hätten. b) Macht der Insolvenzverwalter mit der Anfechtungsklage geltend, die Masse sei anstelle des Anfechtungsgegners aus einem dinglichen Recht an einem Grundstück zu befriedigen, ist er Beteiligter eines eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahrens und kann Widerspruchsklage erheben. c) Versäumt der anfechtungsberechtigte Verwalter die Teilnahme am Zwangsversteigerungsverfahren, kann er noch im Wege der Bereicherungsklage den Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung des auf das streitige Recht entfallenen Erlöses geltend machen.
    BGH
    26.04.2001
  4. 4 Ws 105/18 REHA - Mündliche Erörterung nicht generell, sondern nur im Einzelfall geboten
    Leitsatz: 1. Das Urteil des EGMR vom 9. Juni 2016 in der Sache Dr. Madaus ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 44164/14) äußert sich nicht zu materiell-rechtlichen Fragen des Rehabilitierungsrechts. 2. Eine mündliche Erörterung nach § 11 Abs. 3 Satz 2 StrRehaG ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR nicht generell geboten. Sie kann bei ungenügender Aufklärung des tatsächlichen Geschehens, zur Klärung strittiger Tatsachen oder zur Beurteilung von Glaubwürdigkeitsfragen erforderlich sein.
    KG
    18.12.2018
  5. 4 Ws 16/15 Reha, 4 Ws 16/15 Reha - 152 AR 3/15 - Heimunterbringung der „Kinder von Hoheneck“
    Leitsatz: Für Rehabilitierungsverfahren wegen der Heimunterbringung von Kindern der aufgrund Urteils des Militärtribunals der Sowjetischen Armee im Gefängnis Hoheneck (Sachsen) inhaftierten Frauen ist das Landgericht Berlin örtlich zuständig.
    KG
    20.03.2015
  6. 3 U 80/13 - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei der „Berliner Räumung“, Verbrauch des Räumungstitels
    Leitsatz: Die Verwahrung, Verwertung und Vernichtung der beweglichen Gegenstände des Mieters, die im Falle der vereinfachten Herausgabevollstreckung dem Vermieter als Gläubiger obliegt, ist nicht Teil, sondern Folge der Räumungsvollstreckung. Der Räumungstitel ist daher mit der Inbesitzsetzung des Vermieters verbraucht.
    OLG Rostock
    15.10.2013
  7. 32 W 827/10 - Unzulässige Räumungsfrist
    Leitsatz: Vor Erlass der Einspruchsentscheidung kann Räumungsfrist nur durch Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht werden.
    OLG München
    19.02.2010
  8. 2 AR 24/08 - Ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnis; Herausgabeklage; Nutzungsentschädigung; Streitwertgrenze; Räumung
    Leitsatz: 1. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum handelt, für das das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Sachvortrag des Klägers. 2. Auch bei einer ausschließlich auf Eigentum gestützten Klage auf Herausgabe oder Nutzungsentschädigung gilt jedenfalls dann nichts anderes, wenn der Beklagte das Bestehen eines Mietverhältnisses nicht schlüssig vorträgt. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    22.05.2008
  9. 16 Wx 131/98 - Rücknahme; Rechtsmittel; Kosten; außergerichtlich; Wohnungseigentumsverfahren; Kostenentscheidung
    Leitsatz: Außergerichtliche Kosten sind im Wohnungseigentumsverfahren nur ausnahmsweise zu erstatten. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht bereits immer dann vor, wenn ein Beschwerdeführer sein Rechtsmittel zurücknimmt. Auch in einem solchen Fall müssen alle Umstände des konkreten Einzelfalls bei der Kostenentscheidung angemessen berücksichtigt werden.
    OLG Köln
    07.05.1999
  10. 16 W 7726/95 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Wertausgleich; Nutzungsherausgabeanspruch; Rechnungslegung
    Leitsatz: Die Beschränkung von Herausgabeansprüchen auf Nutzungen findet auf die Verfolgten des nationalsozialistischen Regimes keine Anwendung.
    KG
    08.02.1996