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15 C 136/86 - Heizkostenabrechnung; verbrauchsabhängige Abrechnung unmöglich; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige; beheizte Fläche; Heizkostenverteiler, funktionsuntüchtig; Verteilungsmaßstab; Wohnfläche, beheizte; Umlegungsmaßstab; Gasverbrauch; Anfangsbestand, EndbestandLeitsatz: 1. Wendet der Mieter sich mit der Behauptung, die Fläche seiner Wohnung sei falsch angegeben, gegen eine Heizkostenabrechnung, muß er eine ins einzelne gehende Gegenrechnung aufmachen. 2. Scheitert aus technischen Gründen die vereinbarte bzw. vorgeschriebene verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, so ist, sofern nicht anderweitige Vertragsabreden getroffen wurden, der Vermieter berechtigt, nach einem pauschalen Maßstab abzurechnen; das Kürzungsrecht des § 12 Abs. 1 Nr. 4 HeizkostenVO steht dem Mieter in einem solchen Fall nicht zu. 3. Zur Frage, ob in einer Abrechnungseinheit vorhandene Gewerberäume durch einen gesonderten Abrechnungsansatz berücksichtigt werden müssen. 4. Zur Frage, ob bei einer Gaszentralheizung "Anfangs- und Endbestände" genannt werden müssen (= Verbrauchsabgrenzung durch Ablesen).AG Schöneberg08.07.1986
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15 C 538/85 - Gegensprechanlage muß mithörsicher sein; Modernisierungsmaßnahme; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungsmaßnahme; Gegensprechanlage; Persönlichkeitsrecht; Selbstbestimmung, informationelle; Duldungspflicht d. Mieters; TürschließanlageLeitsatz: Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Einbau einer nicht mithörsicheren Gegensprechanlage zu dulden.AG Schöneberg03.01.1986
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BVerwG 8 B 32.03 - Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags; BeweisantragLeitsatz: Wird die Begründung für die Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags nicht in die Sitzungsniederschrift aufgenommen, so muß das Tatsachengericht die Gründe in den Entscheidungsgründen des Urteils darlegen.BVerwG10.06.2003
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29 K 201.10 - Abführung des Veräußerungserlöses aus dem Verkauf des mit einem Eigenheim bebauten volkseigenen Grundstücks an Nutzungsberechtigten; KomplettierungskaufLeitsatz: Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von ehemals volkseigenem Grund und Boden nach dem 27. Juli 1990 an die Inhaber dinglicher Nutzungsrechte für Eigenheime sind an den Entschädigungsfonds abzuführen, wenn die Rückübertragung nach § 4 des Vermögensgesetzes ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin29.09.2010
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3 K 60/01 GE - vorläufige Einweisung; Gerichtszuständigkeit; Pachtstreitigkeiten; ZivilrechtswegLeitsatz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bestimmung der Pacht im Anschluß an eine vorläufige Einweisung sind den Zivilgerichten zur Entscheidung zugewiesen.VG Gera21.12.2001
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SU 2 K 92.347 - unlautere Machenschaft; Nötigung; Aufforderung zur HausreparaturLeitsatz: Aufforderung zur Hausreparatur keine Nötigung.VG Meiningen04.07.1993
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8 C 255/94 - Kündigungsfrist; Werkswohnung im Beitrittsgebiet; Betriebsangehöriger als alleiniger MieterLeitsatz: 1. Bei einer Werkwohnung wurden in der DDR nicht beide Ehegatten Mieter, sondern nur der Mitarbeiter des Betriebes. 2. Mit dem 3. Oktober 1990 sind vertragliche Vereinbarungen unwirksam geworden, die die Kündigungsfrist von zwei Wochen für den Mieter entsprechend § 120 Abs. 2 ZGB lediglich wiederholten.AG Berlin-Köpenick14.11.1994
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V ZB 146/07 - Vollstreckung aus Unterwerfungsklausel nur bei Nachweis der Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter UrkundeLeitsatz: Die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung setzt nicht voraus, dass die Vollmacht notariell beurkundet ist. Die Klausel für eine Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung darf aber nur erteilt werden, wenn die Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen wird.BGH17.04.2008
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VIII ARZ 1/90 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; SchönheitsreparaturklauselLeitsatz: Ein Rechtsentscheid kommt nicht in Betracht, wenn der Vorlagebeschluß eine sich aufdrängende Auseinandersetzung mit einem Teil des Sachverhalts vermissen läßt, dessen Berücksichtigung die angenommene Divergenz beseitigt.BGH11.07.1990
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11 W 4890/92 - Richterablehnung; Befangenheit; AktenbeiziehungLeitsatz: Besorgnis der Befangenheit eines Richters kann begründet sein, wenn er die Terminsvorbereitung der ablehnenden Partei beeinträchtigt hat, indem er ihr nicht rechtzeitig die Beiziehung einer Akte mitge-teilt hat, sondern auch auf Anfrage der Partei verschwiegen hat, dass er die Akte beigezogen und die Gegenpartei Einsicht in diese genommen hat.KG28.08.1992
