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BVerwG 8 B 46.17 - Rückgabe von Gegenständen - Altar und Altargeräte, Kanzel, Taufgestell, Emporen, Orgel, Epitaphe, ein Grabmal und mehrere Grabplatten, Handschriften und Drucke, Pfarrarchiv - aus Pfarrkirche, gutsherrliche EigenkircheLeitsatz: Zur Frage, ob der fristgerechte Restitutionsantrag für ein Rittergut mit sog. Eigenkirche das Inventar der Kirche mit umfasste. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG24.07.2018
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VfGBbg 12/17 - Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen nicht ausgeschöpften Rechtswegs, Unterbringung in einem Normalkinderheim aus erzieherischen GründenLeitsatz: Zu den Voraussetzungen für die Unterbringung in einem Normalkinderheim aus erzieherischen Schwierigkeiten (hier: Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsschwierigkeiten durch die gesamte Schulzeit ab der ersten Klasse). (Leitsatz der Redaktion)VerfG Brandenburg16.02.2018
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1 BvR 2285/03 - Besichtigungsrecht des Wohnraumvermieters; Besitzrecht des Mieters und Eigentumsgarantie; Räumungskündigung wegen PflichtverletzungLeitsatz: 1. Den Mieter trifft aus dem Mietvertrag die Nebenpflicht, dem Vermieter die Besichtigung seiner Wohnung mit Kaufinteressenten zu ermöglichen. Diese Pflicht besteht aber nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten. 2. Im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG sind vor Annahme einer eine Räumungskündigung rechtfertigenden Pflichtverletzung des Mieters einerseits das Eigentumsrecht des Mieters am Besitz der Mietwohnung und in diesem Zusammenhang auch die Dauer des Mietverhältnisses und die von Besichtigungen ausgehende Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie andererseits das Eigentum des Vermieters an der Mietsache und seine Beeinträchtigung durch das Verhalten des Mieters umfassend zu würdigen. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG16.01.2004
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VI ZB 40/02 - Berufungsbegründungsfrist, Prüfungspflicht des Rechtsanwalts zur -; Sorgfaltspflichten, - des Rechtsanwalts bei FristkontrolleLeitsatz: Der Rechtsanwalt, dem die Handakten zur Anfertigung der Berufungsbegründung vorgelegt werden, hat eigenverantwortlich die Berufungsbegründungsfrist zu prüfen.BGH05.11.2002
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VI ZB 54/01 - Keine Wiedereinsetzung bei UmzugLeitsatz: a) Eine Prozeßpartei hat bei Änderung ihres Aufenthaltsortes, insbesondere bei einem Umzug, dafür Sorge zu tragen, daß sie für ihre Prozeßbevollmächtigten erreichbar bleibt. b) Dies setzt nicht in jedem Fall eine ständige postalische Erreichbarkeit voraus; vielmehr kann auch die Mitteilung einer Mobilfunknummer ausreichen, über die eine fernmündliche Kontaktaufnahme möglich ist. c) Erkennt die Partei einen Defekt ihres Mobiltelefons, der sie am Abhören der auf ihrer "Mailbox" eingegangenen Nachrichten hindert, gereicht es ihr zum prozessualen Verschulden im Sinne des § 233 ZPO, wenn sie im Hinblick auf eine zu erwartende gerichtliche Entscheidung nicht von sich aus Kontakt mit ihren Prozeßbevollmächtigten aufnimmt.BGH05.11.2002
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1 W 430/10 - Nachweis der EintragungsunterlagenLeitsatz: Wird in einem Beschluss gemäß § 278 Abs. 6 ZPO als Inhalt des geschlossenen Vergleichs festgestellt, dass eine der Parteien die Löschung einer bestimmten Eigentumsverschaffungsvormerkung bewilligt, so kann diese Bewilligung dem Grundbuchamt durch Vorlage einer Ausfertigung des Feststellungsbeschlusses formgerecht im Sinne des § 29 GBO nachgewiesen werden.KG06.01.2011
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28 O 170/05 - Haftung der Hausverwaltung auf Schadensersatz bei Räumung eines Untermieters ohne Titel; Räumungstitel; Eigentum; Lampe; Klobürste; CDLeitsatz: 1. Die Hausverwaltung haftet auf Schadensersatz, wenn sie nach Kündigung eines Hauptmietverhältnisses ohne Räumungstitel gegen den Untermieter dessen Eigentum entrümpeln läßt. 2. Schadensersatz kann für eine alte Lampe in Höhe von 1.099 Euro und für eine hochwertige Klobürste im Werte von 101,75 Euro verlangt werden. Für Musik-CDs sind 15 Euro anzusetzen.LG Berlin22.02.2006
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1 U 14/88 - VersorgungseinstellungLeitsatz: Ein öffentliches Versorgungsunternehmen muß bei Anwendung des Druckmittels der Einstellung der Versorgung alle zahlungsunwilligen Verbraucher gleich behandeln. Anderenfalls verwirkt es dieses Recht gegenüber allen seinen Tarifkunden. (Hamburger Hafenstraße)HansOLG Hamburg12.04.1988
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1 D 146/92 - Teilungsunrecht; Rechtssicherheit; Nutzungsrechte; Machtmissbrauch; Unredlichkeit; Erwerber; Ausreiseverkauf; Zwangslage; Auswahlermessen; Kennenmüssen; Vergabepraxis; KaufpreisvorteilLeitsatz: 1. Die Anwendung von § 290 ZGB auf Nutzungsrechte, deren Inhaber republikflüchtig waren, ist Teilungsunrecht. 2. Das Vermögensgesetz will Rechtssicherheit zugunsten der Bürger herbeiführen, als diese "nicht aufgrund des Umstandes, daß sie auf den Bestand der DDR und der dort geltenden Gesetze vertrauend sich diesen Vorschriften unterworfen haben und entsprechend diesen Vorschriften Rechte erwarben, generell ihre Rechte verlieren können sollen". 3. Der Umstand, daß der Erwerber als Arzt gefördert worden ist, erfüllt nicht das Merkmal des Machtmißbrauchs. 4. Ein Irrtum des Alteigentümers, sein in der DDR verbliebener Sohn werde das Anwesen später erwerben können, löst nicht die Unredlichkeit des Erwerbers aus. 5. Der Wille zum Ausreisen allein erfüllt nicht das Merkmal einer Zwangslage. Zwangslage ist mehr als nur der allgemeine Zwang, im System der "Diktatur des Proletariats" leben zu müssen. 6. Für die Frage, ob den Erwerbern ein besonders günstiger Kaufpreis eingeräumt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob illegal ein höherer Preis zu erzielen gewesen wäre. 7. Zur Beurteilung des Auswahlermessens. 8. Zur Frage des Kennens oder Kennenmüssens einer von Formvorschriften abweichenden Vergabepraxis.VG Greifswald03.12.1992
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1 BvL 7/92; 1 BvL 27/92; 1 BvL 49/92 - Verfassungsbeschwerde; Rechtssicherheit; Vertrauensschutz; Bestandschutz für ErbscheineLeitsatz: Die erbrechtlichen Übergangsvorschriften des Einigungsvertrages hatten den Zweck, aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes den bisherigen Rechtszustand aufrechtzuerhalten und eine rückwirkende Überprüfung abgeschlossener Vorgänge zu verhindern. Es entspricht allgemeinen Grundsätzen des Erbrechts und des Internationalen Privatrechts, abgeschlossene Vorgänge von Neuregelungen auszunehmen.BVerfG12.01.1993