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Suchergebnis Urteilssuche (3621 - 3630 von 7944)
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48 C 242/20 - Zurückbehaltungsrecht über Jahre hinwegLeitsatz: 1. Eine bräunlich-dunkle Verfärbung an der Decke, verbunden mit einem muffigen Geruch berechtigt den Mieter zur Minderung (hier: 5 % von der Gesamtmiete).2. Ein Zurückbehaltungsrecht entfällt jedenfalls dann rückwirkend, wenn seit der Mängelanzeige fünf Jahre verstrichen sind, ohne dass der Vermieter die Instandsetzung veranlasst hätte.(Leitsätze der Redaktion)AG Hamburg24.02.2022
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235 C 267/12 - Schadensersatzpflicht des Vermieters für von dem Mieter auf dem Dachboden abgestellte und ohne Ankündigung entsorgte Gegenstände; Mitverschulden des Mieters wegen unberechtigten AbstellensLeitsatz: Der Vermieter haftet auf Schadensersatz, wenn er von dem Mieter auf dem Dachboden abgestellte Gegenstände ohne Ankündigung entsorgt, wobei sich der Mieter wegen unberechtigter Lagerung ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg26.08.2013
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2 B 520/93 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahme; Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Malte von PutbusLeitsatz: Zur Frage, ob die auf der Insel Rügen befindlichen Ländereien gegen den Eigentümer gerichteten nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen unterlagen und deshalb nicht von der Bodenreform betroffen waren.VG Greifswald09.08.1993
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VI ZB 69/08 - Überwachung des Ablaufs der BerufungsbegründungsfristLeitsatz: Zur Überwachung des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt wird.BGH24.11.2009
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XII ZB 71/04 - Klagerücknahme, WiderrufLeitsatz: a) Zur Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme in eine einseitige Erledigungserklärung sowie zum Widerruf einer Klagerücknahme. b) Ob der Kläger die Klage unverzüglich gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO a.F. zurückgenommen hat, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnis von dem Wegfall des Klageanlasses erlangt hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZB 44/03 - NJW-RR 2005, 217).BGH13.12.2006
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X ARZ 92/03 - Verweisungsbeschluss; BindungswirkungLeitsatz: Ein Verweisungsbeschluß ist nicht verbindlich, wenn er auf Willkür beruht, also ihm jedede rechtliche Grundlage fehlt; hierfür genügt es nicht, dass der Verweisungsbeschluß inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist.BGH10.06.2003
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22 U 25/95 - Teileigentümer; Genehmigung; unwirksame VeräußerungLeitsatz: Versagt ein Teileigentümer dem anderen die Genehmigung zur Veräußerung des Teileigentums, ist der Veräußerungsvertrag gemäß § 12 Abs. 3 WEG erst nach Abschluß des in § 43 WEG statuierten Verfahrens endgültig unwirksam (Festhaltung OLG Hamm DNotZ 1992, 232).OLG Hamm14.03.1996
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2 a S 143/99 - Zahlung der Mietdifferenz bei vorzeitiger Neuvermietung zu niedrigerem Mietzins; vorzeitiger Auszug; WeitervermietungspflichtLeitsatz: Zieht der Mieter ohne Rücksicht auf den bestehenden Vertrag vorfristig aus, ist er bei Weitervermietung zu einem niedrigeren Mietzins grundsätzlich zur Zahlung der Differenzmiete verpflichtet.LG Erfurt28.04.2000
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61 S 163/91 - Modernisierung; Heizenergieeinsparung; Schallschutz; Wirtschaftlichkeitsgebot; AluprofilfensterLeitsatz: Zur Frage, wann der Einbau von Aluprofilfenstern eine duldungspflichtige Modernisierung darstellt.LG Berlin21.12.1992
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61 T 59/84 - Ortsübliche Vergleichsmiete/Schiedsgutachten; Schiedsgutachten/Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Vergleichsmiete/Ermittlung durch SchiedsgutachtenLeitsatz: Einigen sich Mieter und Vermieter, daß der ortsübliche angemessene Mietzins für eine nicht preisgebundene Wohnung durch ein Schiedsgutachten ermittelt werden soll, ist es nur dann für die Parteien verbindlich, wenn es nicht "offenbar unrichtig" ist. Den Parteien steht eine nach dem Einzelfall zu bemessende Frist zur Überprüfung des Gutachtens zu. Vor Ablauf dieser Frist ist eine etwaige Forderung des Vermieters auf Zahlung eines erhöhten Mietzinses noch nicht fällig.LG Berlin08.11.1984