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Suchergebnis Urteilssuche (3511 - 3520 von 7944)
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3 VG A 397/91 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Nötigung; Androhung einer ZwangsenteignungLeitsatz: Für das Vorliegen einer Nötigung i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG genügt das Inaussichtstellen eines Übels, auf das der Nötigende Einfluß zu haben zumindest vorgibt (hier: Erzwungener Abschluß eines Kaufvertrages aufgrund der Ankündigung einer ansonsten durchgeführten Zwangsenteignung).KreisG Halle30.01.1992
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219 C 227/96 - Hundehaltung; Schäferhund; Genehmigung; Formularklausel; SchriftformLeitsatz: 1. Ein Vermieter handelt bei der Versagung einer Genehmigung zur Hundehaltung nicht ermessensfehlerhaft, wenn er unabhängig von einer eventuellen Gefährdung oder Belästigung der Mitbewohner allein auf die Größe des Tieres abstellt (hier: elfjähriger Schäferhund). 2. Eine Mietvertragsformularklausel ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Erteilung der Erlaubnis zur Tierhaltung von einer Schriftform abhängig gemacht wird.AG Köln09.10.1996
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4 A 124.08 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Entschädigung; Teilrücknahme des Entschädigungsgrundlagenbescheids; Bemessungsgrundlage für Hausratsentschädigung; Schätzung; VerschleuderungsschadenLeitsatz: Lässt sich für zu entschädigende bewegliche Vermögensgegenstände kein Wiederbeschaffungswert am 1. April 1956 bestimmen, so ist die Bemessungsgrundlage für die Entschädigung in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 3 EntschG von der Behörde zu schätzen. Der auf einer Schätzung beruhende Entschädigungsfestsetzungsbescheid ist rechtswidrig, wenn er beachtenswerte oder eindeutig vorzugswürdige Hilfstatsachen oder Ansätze zur Schätzung überging. (Fortführung von VG 25 A 203.04/BVerwG S B 8.07 -)VG Berlin24.09.2010
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XII ZR 149/98 - Kurze Verjährungsfrist nur für unmittelbare Schäden am Mietobjekt; Ersatzansprüche bei Lagerung von Giftmüll; keine Rückgabe an Vermieter bei Schlüsselaushändigung an EntsorgungsgesellschaftLeitsatz: 1. Zur Frage der Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis in einem Fall, in dem kontaminiertes Material, das auf dem Mietgrundstück gelagert war, auf behördliche Anordnung beseitigt werden mußte. 2. Der Vermieter hat die Mietsache nicht nach § 558 BGB zurückerhalten, wenn der Mieter zwar die Schlüssel einem vom Vermieter beauftragten Entsorgungsunternehmen aushändigt, eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters aber nicht eintritt. (Leitsatz 2 = Leitsatz der Redaktion)BGH10.05.2000
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2 U 39/13 - Schadensersatz; Amtshaftung; Drittschaden; Kausalität; Mitverschulden; Schadensabwendungspflicht; Schadensminderungspflicht; Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs; Ersatzmöglichkeit; Unmöglichkeit der Rückübertragung eines restitutionsbefangenen Grundstücks; Weiterveräußerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Rücknahme; VerjährungLeitsatz: 1. Bei der Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 5 GVO, wonach der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG im Falle der Rücknahme einer Grundstücksverkehrsgenehmigung und eines daraus resultierenden Übertragungsanspruches gegenüber dem Erwerber den Schaden zu ersetzen hat, der dem Berechtigten dadurch entstanden ist, dass die Übertragung des Eigentums aufgrund der Weiterveräußerung des Grundstücks nicht mehr möglich ist, handelt es sich nicht nur um eine Rechtsfolgenverweisung, sondern um einen eigenständigen Schadensersatz begründenden Tatbestand. 2. Verfügungsberechtigter i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 5 GVO ist auch der staatliche Verwalter. 3. Für die Unmöglichkeit der Übertragung des Eigentums i.S.d. § 7 Abs. 3 GVO reicht jeder Grund aus, nach dem der Anspruch des Verfügungsberechtigten gegenüber dem Erwerber auf Rückübertragung des Eigentums des restitutionsbefangenen Grundstücks nicht erfüllt werden kann. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg02.09.2014
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5 U 15/09 - Bauwerk; Berechtigung; Billigung staatlicher Stellen; Bebauung durch Dritten; Eigenheimbebauung; Erholungsgrundstück; Gebäudeeigentum; Lebensmittelpunkt; Nachzeichnungsprinzip; Nutzer; RechtsnachfolgerLeitsatz: 1. Auch derjenige, der selbst nicht Vertragspartner eines „Vertrages zur Nutzung von Bodenflächen zur Erholung" ist, kann aufgrund eines solchen Vertrages im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. e) SachenRBerG ein als Wohnhaus geeignetes Gebäude errichten, wenn das Bauwerk zu Wohnzwecken genutzt wurde, nach seiner Bauweise und Erschließung die Merkmale eines Eigenheimes aufwies und diese Nutzung staatlich gebilligt war. 2. Für die „Billigung staatlicher Stellen" waren Verstöße gegen materielles Baurecht oder vertragliche Vereinbarungen unbeachtlich; der (nachträglichen) Billigung stand nicht entgegen, dass mit den Baumaßnahmen schon vorher begonnen worden war. 3. Als Nutzer im Sinne des § 9 Abs. 1 SachenRBerG ist - unabhängig davon, wer die Baugenehmigung beantragt hat - in rechtlicher Hinsicht derjenige anzusehen, der eine Bebauung im Sinne des § 12 Abs. 1 SachenRBerG vorgenommen hat, und nicht derjenige, der auf einer bloß schuldrechtlichen Grundlage solche Baumaßnahmen an fremdem Gebäudeeigentum veranlasst hat. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg18.11.2010
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4 U 175/05 - Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände; Verkehrssicherungspflichten des öffentlichen Sachherrn; Pflichten des Eigentümers alter Bauwerke; Pflichten bei Verzicht auf KorrosionsschutzLeitsatz: a. Die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Sachen ist dem privatrechtlichen Tätigkeitsbereich des öffentlichen Sachherrn zuzurechnen. b. Es besteht weder nach dem privaten Deliktsrecht noch nach dem öffentlichen Baurecht eine generelle Pflicht des Eigentümers, alte Bauwerke an den jeweils geltenden Standard anzupassen. c. Verzichtet ein Verkehrssicherungspflichtiger bei einem Geländer auf Korrosionsschutz, so muß er durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicherstellen, daß bereits der Beginn von Korrosionsschutz sofort entdeckt wird.OLG Saarbrücken09.05.2006
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237 C 43/19 - EigenbedarfskündigungLeitsatz: Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Eigenbedarfskündigung bereits bei einfachem Überwiegen der Mieterinteressen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg26.08.2019
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215 C 274/17 - Energieeinsparung, energetische Modernisierung, ModernisierungszuschlagLeitsatz: Zu Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung bei energieeinsparenden Modernisierungsmaßnahmen. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Charlottenburg06.12.2017
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BVerwG 8 C 11.12 - Aufklärungsrüge; Ausschlussfrist; Bundesvermögen; Erlösauskehr; Passivlegitimation; Reichsvermögen; Rückfallanspruch; Rückfallvermögen; Rückübertragung; unzulässige Rechtsausübung; widersprüchliches Verhalten; VerwaltungsvereinbarungLeitsatz: 1. Für Ansprüche nach dem Reichsvermögen-Gesetz auf Auskehr des Erlöses aus dem Verkauf von Grundstücken, die der Bund vor dem 1. Januar 2005 veräußert hat, ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht passivlegitimiert. 2. Art. 134 Abs. 3 GG begründet keinen unmittelbaren Anspruch auf das von der Regelung erfasste Rückfallvermögen; ein solcher Anspruch besteht nur nach Maßgabe des gemäß Art. 134 Abs. 4 GG erlassenen Reichsvermögen-Gesetzes (Bestätigung des Urteils vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 - BVerwGE 111, 188). 3. Die Wahrung der Ausschlussfrist des § 5 Abs. 1 RVermG setzt für Ansprüche auf in Berlin belegenes Rückfallvermögen voraus, dass diese gegenüber dem Bund in der Zeit vom 3. Oktober 1990 bis zum Ablauf des 2. Oktober 1991 geltend gemacht worden sind. 4. Der Bund verstößt nicht gegen seine Pflicht zu länderfreundlichem Verhalten, wenn er untergegangene Rückfallansprüche des Landes Berlin wegen Ablaufs der Ausschlussfrist des § 5 Abs. 1 RVermG nicht mehr erfüllt. Eine solche Weigerung ist auch nicht widersprüchlich oder treuwidrig.BVerwG11.09.2013