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  1. VII ZR 185/98 - Behinderungsanzeige; Haftung des Auftraggebers für nicht rechtzeitig erbrachte Leistungen eines Vorunternehmers
    Leitsatz: a) Der Auftragnehmer hat in der Behinderungsanzeige anzugeben, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müßten, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. b) Die Behinderungsanzeige dient der Information des Auftraggebers über die Störung. Er soll gewarnt und es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Behinderung abzustellen. BGB §§ 278, 642; VOB/B § 6 Nr. 6 a) Ob und welche Verbindlichkeit den Auftraggeber gegenüber dem Nachunternehmer trifft, ist nach der jeweiligen vertraglichen Gestaltung zu beurteilen. Geht es um Fristüberschreitungen, bedürfen die Vertragsbestimmungen der Auslegung, ob der Auftraggeber die Verpflichtung übernommen hat, das Bauwerk zu den vereinbarten Fristen als für die Nachunternehmerleistung geeignet zur Verfügung zu stellen. Allein die Vereinbarung von Vertragsfristen reicht dazu nicht aus. b) § 642 BGB ist bei aufrechterhaltenem Vertrag neben § 6 Nr. 6 VOB/B anwendbar. c) Der Auftraggeber kann dem Nachunternehmer aus § 642 BGB haften, wenn er durch das Unterlassen einer bei der Herstellung des Werkes erforderlichen und ihm obliegenden Mitwirkungshandlung in den Verzug der Annahme kommt (abweichend von BGH, Urteil vom 27. Juni 1985 - VII ZR 23/84, BGHZ 95, 128).
    BGH
    21.10.1999
  2. 2 O 351/10 - Bauhandwerkersicherung bei Auftragsvergabe durch selbständigen Bauleiter
    Leitsatz: Bestätigt eine Bautrocknungsfirma die Auftragserteilung einem selbständig unternehmerisch tätigen Bauleiter für Trocknungsarbeiten an Wohnungseigentumseinheiten im Dachgeschoss, kann die Inhaberin der Wohnungseigentumseinheiten nicht wegen einer Bauhandwerkersicherung in Anspruch genommen werden, auch wenn sie den Bauleiter eingesetzt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    10.08.2010
  3. 111 C 319/09 - Kein Anspruch auf Kürzung von Türblättern; Mietmangel
    Leitsatz: Der Mieter einer mit Linoleum ausgelegten Wohnung hat keinen Anspruch auf Kürzung der Türblätter, um eine Auslegung mit Teppichboden zu ermöglichen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    09.06.2011
  4. 3 C 1604/97 - Entgelt; Nutzungsentgelt; Schuppen; Durcherhöhung; Bodenwertmethode; Kröll
    Leitsatz: Für die Zeit vor der Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom 24. Juli 1997 darf eine Entgelterhöhung für die Nutzung von Bodenflächen in Form der Nachholung von vorher versäumten Erhöhungen in einem Schritt durchgeführt werden. Zur Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts anhand der Bodenwertmethode.
    AG Görlitz
    29.08.2000
  5. 6 C 16/13 - Kostenentscheidung bei Klagerücknahme wegen Zahlung kurz nach Einreichung der Klage
    Leitsatz: Die Kosten des Rechtsstreits sind dem Beklagten auch dann aufzuerlegen, wenn die Mietzahlungsklage zurückgenommen wird, weil die Forderung kurz vor Einreichung der Klage getilgt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    28.02.2013
  6. 210 C 77/09 - Mieterhöhung; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel; unzutreffendes Mietspiegelfeld; falsches Mietspiegelfeld; Stichtag; Veröffentlichung; Nachtstromspeicherheizung als Sammelheizung; Nachtstromspeicheröfen; Heizung vom Vormieter; Negativmerkmal; fehlender Platz für Waschmaschine in Bad oder Küche; bevorzugte City-Lage
    Leitsatz: 1. Die Einordnung der Wohnung in ein unzutreffendes Mietspiegelfeld steht der formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht entgegen. 2. Für die Anwendbarkeit des Mietspiegels kommt es auf dessen Stichtag an, nicht auf die Veröffentlichung. 3. Nachtspeicheröfen sind Sammelheizungen i. S. d. Mietspiegels. 4. Für die Zuordnung einer vom Vormieter eingebauten Heizungsanlage, für die der Mieter an den Vormieter keine Zahlung geleistet hat, kommt es darauf an, wer bei Mietbeginn den wirtschaftlichen Nutzen an der Heizung für sich beansprucht hat. Auf die Eigentumslage kommt es nicht an. 5. Stellt der Mieter eine Spülmaschine in die Küche, kann er nicht geltend machen, eine Waschmaschine lasse sich nicht in der Küche oder im Bad aufstellen. 6. Bei der Niebuhrstraße handelt es sich wegen der Nähe zum attraktiven Teil des Kurfürstendamms und wegen der zahlreichen kleineren Läden und Cafés um eine bevorzugte Citylage. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Charlottenburg
    22.02.2010
  7. 110 C 171/09 - Nicht zu vertretende Überschreitung der Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung bei unzureichendem Nachsendeantrag für neue Wohnung
    Leitsatz: Der Vermieter hat den Zugang der Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Ausschlussfrist nicht zu vertreten, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht auch einen Nachsendeantrag bei der vom Vermieter beauftragten PIN AG gestellt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    28.09.2009
  8. 15 C 676/89 - Eigenbedarfskündigung; Ersatzwohnraum; Härteklausel; Räumungsbegehren
    Leitsatz: Eigenbedarfskündigung in Berlin derzeit nicht durchsetzbar, weil an-gemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
    AG Schöneberg
    09.02.1990
  9. 17 C 555/88 - Anspruch auf Unterbinden von Kinderspiel im Hof; Zustand; zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Erhaltungspflicht des Vermieters; Spielen im Hof; Kinderlärm; Lärm durch spielende Kinder; Hausordnung; Lärmschutz; Gebrauchsgewährungspflicht
    Leitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter Anspruch darauf, daß dieser die Benutzung des Hofes einer Wohnanlage zum Spielen verhindert.
    AG Schöneberg
    09.11.1988
  10. 15 C 378/88 - Mieterhöhungsverlangen; Überschreitung der Kappungsgrenze
    Leitsatz: Unbegründetes Mieterhöhungsverlangen wegen Überschreitung der Kappungsgrenze.
    AG Schöneberg
    23.08.1988