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Urteil Bauhandwerkersicherung bei Auftragsvergabe durch selbständigen Bauleiter


Schlagworte

Bauhandwerkersicherung bei Auftragsvergabe durch selbständigen Bauleiter

Leitsatz

Bestätigt eine Bautrocknungsfirma die Auftragserteilung einem selbständig unternehmerisch tätigen Bauleiter für Trocknungsarbeiten an Wohnungseigentumseinheiten im Dachgeschoss, kann die Inhaberin der Wohnungseigentumseinheiten nicht wegen einer Bauhandwerkersicherung in Anspruch genommen werden, auch wenn sie den Bauleiter eingesetzt hat.

(Leitsatz der Redaktion)

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