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Urteil Bauhandwerkersicherung bei Auftragsvergabe durch selbständigen Bauleiter
Schlagworte
Bauhandwerkersicherung bei Auftragsvergabe durch selbständigen Bauleiter
Leitsatz
Bestätigt eine Bautrocknungsfirma die Auftragserteilung einem selbständig unternehmerisch tätigen Bauleiter für Trocknungsarbeiten an Wohnungseigentumseinheiten im Dachgeschoss, kann die Inhaberin der Wohnungseigentumseinheiten nicht wegen einer Bauhandwerkersicherung in Anspruch genommen werden, auch wenn sie den Bauleiter eingesetzt hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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