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3 A 56/98 - Ausgangsbehörde; Abhilfebefugnis; Rücknahme von Verwaltungsakten; ErmessensfreiheitLeitsatz: 1. Die Ausgangsbehörde kann einem Widerspruch auch noch nach seiner Weiterleitung an die Widerspruchsbehörde gem. § 72 VwGO abhelfen. Diese Befugnis zur Abhilfe endet aber jedenfalls mit dem Erlaß eines etwaigen Widerspruchsbescheids, da das behördliche Verfahren damit abgeschlossen ist. 2. Die grundsätzlich bestehende Ermessensfreiheit bei der Rücknahme von Verwaltungsakten mit der Möglichkeit verschiedener, jeweils rechtmäßiger Entscheidungen ist notwendigerweise in den Fällen nicht mehr gegeben, in denen ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt Dritte in ihren Rechten verletzt und daher im Rechtsmittel- oder im Abhilfeverfahren aufgehoben werden muß.VG Dessau13.03.2001
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7 K 2348/98 - Rücknahme des Rückübertragungsantrags; Anfechtung der Rücknahmeerklärung; Widerruf der Rücknahmeerklärung; Schriftform; NachsichtgewährungLeitsatz: 1. Die Rücknahme des Rückübertragungsantrags nach § 30 Abs. 1 Satz 3 VermG bedarf nicht der Schriftform und kann insbesondere ohne handschriftlich unterschriebene Erklärung erfolgen. 2. Ist der Antrag auf Rückübertragung vom Anmelder wirksam zurückgenommen worden, ist bei einer erneuten Anmeldung des Rückübertragungsanspruchs durch ihn nach Ablauf der Anmeldefrist (§ 30 a VermG) grundsätzlich für eine Anwendung der von der Rechtsprechung zur Unbeachtlichkeit einer verspäteten Anmeldung entwickelten Grundsätze (sog. Nachsichtrechtsprechung) kein Raum, sondern nur für eine Anfechtung oder einen Widerruf der Rücknahmeerklärung. 3. Die Anfechtung oder der Widerruf der Rücknahmeerklärung ist nach Ablauf der Anmeldefrist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Anfechtung oder Widerruf einer Prozeßerklärung (arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung, Wiederaufnahmegrund, offensichtliches Versehen, irrtümlicher Hinweis) - unter Ausschluß einer Anfechtbarkeit wegen Inhaltsirrtums - möglich.VG Chemnitz30.06.1999
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M 4 K 13.940 - Keine Verzugszinsen auf „verspätet“ gewährte KapitalentschädigungLeitsatz: Kein Anspruch auf Verzugszinsen hinsichtlich „verspätet“ gewährter und ausgezahlter Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG. (Leitsatz der Redaktion)VG München01.07.2014
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100 C 209/12 - Unbestimmtheit eines Eigentümerbeschlusses; „Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands“Leitsatz: Ein Eigentümerbeschluss mit der Aufforderung an einen Wohnungseigentümer, „den ursprünglichen Zustand" seiner Sondernutzungsfläche wiederherzustellen, ist mangels hinreichender Bestimmtheit nichtig. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow-Weißensee28.11.2012
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5 U 143/08 - Nutzungsherausgabe; Ersitzung; BuchersitzungLeitsatz: 1. Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB heilt bis zum 30. September 1998 nicht angegriffene Entstehungsmängel des im Grundbuch eingetragenen Volkseigentums mit der Folge, dass das Eigentum nach diesem Stichtag auf die nach den Vorschriften über die Abwicklung des Volkseigentums zuordnungsberechtigte juristische Person übergeht. 2. Der Eigentumswechsel führt dazu, dass auch davor entstandene Ansprüche auf Nutzungsersatz gem. § 988 BGB i. V. m. § 818 BGB, die eine Vindikationslage voraussetzen, untergehen. (Leitsätze der Redaktion)Brdbg. OLG24.09.2009
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IV K 503/91 (VG) - Einschränkung der Vererblichkeit von Bodenreformland; Rückübertragungsanspruch für ErbengemeinschaftLeitsatz: 1. Bodenreformland war zumindest bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bo-denreform vom 6. März 1990 (GBl. I., S. 134) nach den erbrechtlichen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der DDR nicht vererblich. 2. Soweit die BesWVO die Vererblichkeit von Bodenreformland nachträglich einschränkte, stellt der Erlaß dieser Verordnung keine schädigende Maßnahme i. S. d. § 1 VermG dar. 3. Einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft können einen Rück übertragungsanspruch für die Erbengemeinschaft nach § 400 Abs. 3 ZGB klageweise geltend machen.KreisG Dresden - 4. Kammer für Verwaltungssachen -13.05.1992
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V ZR 197/00 - Bodenreformgrundstück; Zuweisung an LPGLeitsatz: Die Zuweisung von Grundstücken aus der Bodenreform an eine Landwirtschaftliche oder Gärtnerische Produktionsgenossenschaft vor der Veröffentlichung des Beschlusses des OG vom 27. Juli 1965, NJ 1965, 521 war kein nichtiger Verwaltungsakt (Fortführung des Senatsurteils vom 26. November 1999, V ZR 34/99, WM 2000, 1067 = ZOV 2000, 40).BGH08.03.2001
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18 T 45/13 - Kaution; Kautionsverwertung nach Beendigung des Mietverhältnisses; einstweilige Verfügung; VerfügungsgrundLeitsatz: Der Mieter kann eine Kautionsverwertung des Vermieters nach Mietvertragsende nicht durch einstweilige Verfügung verhindern, weil es an einem Verfügungsgrund fehlt. Der Mieter muss seinen Rückzahlungsanspruch im ordentlichen Rechtsweg durchsetzen.LG Berlin21.03.2013
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61 T 115/88 - Mieterhöhung; Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen; konkludente Zustimmung; schlüssiges VerhaltenLeitsatz: Zustimmung zur erhöhten Miete durch schlüssiges Verhalten.LG Berlin06.02.1989
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5 C 5/00 - Mangel, Ratten, Hof, Mietminderung, MinderungLeitsatz: Ratten im Hof des Hauses berechtigen zur Mietminderung i. H. v. 10 %.AG Aachen19.04.2000