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VG 2 K 2308/15 - Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks zu einem durch ein besonders grobes Missverhältnis gekennzeichneten Kaufpreis weit unter Wert durch eine Gemeinde an einen Nutzer als Ausgleich für eigenes VerwaltungsversagenLeitsatz: 1. Die Frage der Nichtigkeit einer die Rückübertragung ggf. hindernden Veräußerung des anmeldebelasteten Grundstücks ist im vermögensrechtlichen Verfahren inzident zu prüfen, denn der Restitutionsanspruch geht nur unter, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist. Der restitutionshindernde Tatbestand des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG kommt dann nicht zum Tragen, wenn die Verfügung über das Grundstückseigentum nichtig ist, wobei dieser Wirksamkeitsmangel auch durch die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht geheilt werden kann.2. Der Verkauf eines restitutionsbelasteten Grundstücks in Anlehnung an DDR-Bodenpreise (hier: zu 1,50 DM bei einem Bodenrichtwert von 180 DM) durch eine Gemeinde ist nicht zu beanstanden und nicht sittenwidrig, wenn die Gemeinde mit dem weitgehenden Verzicht auf den wahren Verkehrswert im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung in legitimer Weise einen Ausgleich für Verwaltungsfehler zu DDR-Zeiten und für eine unzutreffende Auskunft hinsichtlich des beabsichtigten Erwerbs im März 1990 herbeiführen und damit zugleich den Rechtsfrieden wahren und im Ergebnis die Bildung privaten Eigentums fördern wollte. (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam15.02.2017
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29 K 166.14 - Einbeziehung von Bilanzposten einer Zweigniederlassung in WertberechnungLeitsatz: Wenn im Rahmen einer Reinvermögensberechnung auf vorhandene Bilanzen zurückzugreifen ist und sich aus ihnen ohne Ergänzung durch andere Beweismittel das Reinvermögen ermitteln oder ablesen lässt und die Wertverhältnisse des Unternehmens realitätsgerecht feststellbar sind, sind auch die Vermögenswerte unselbständiger Zweigstellen einzubeziehen. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin14.04.2016
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VG 29 K 54.15 - Anspruch auf Bruchteilsrestitution aufgrund verfolgungsbedingten Verlustes von Aktien der IG FarbenLeitsatz: 1. Ein Anspruch auf Bruchteilsrestitution besteht nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Hs. 2 VermG aber auch, wenn eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG war und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Schädigung nicht von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war. 2. Beweislast für verfolgungsbedingt verlorengegangenen Aktienbestand auf Auswanderersperrdepot. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin28.01.2016
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VG 29 K 129.14 - Zuordnung von ehemaligen FlurstückenLeitsatz: Eine auf § 5 Abs. 2 VZOG beruhende Eigentumseintragung kann sich gegen einen berechtigten Zuordnungsanspruch nach § 3 der 3. DVO-TreuhG nicht durchsetzen.VG Berlin28.05.2015
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5 A 11/14 - Rückforderung einer Entschädigung wegen Enteignung gegenüber dem ErbenLeitsatz: Ist dem Erblasser aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben eine Entschädigung gewährt worden, so kann diese Bösgläubigkeit dem Erben bei einem Widerruf nicht zugerechnet werden.VG Magdeburg05.05.2015
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VG 29 K 21.09 - Restitution; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; unlautere Machenschaft; Investitionskauf für Bau von Verkehrsanlagen; Verkehrsfläche; VollzugsdefizitLeitsatz: Der Schädigungstatbestand der Veräußerung durch den staatlichen Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) ist nicht erfüllt, wenn dieser ein Grundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1996 - 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114). Dazu ist nicht erforderlich, dass eine Enteignung für den Fall des Scheiterns des Ankaufs bereits vorbereitet war. Das gilt auch dann, wenn - wie hier beim Bau von Verkehrsanlagen - ein Vollzugsdefizit insofern bestand, als tatsächlich in erheblichem Umfang die Überführung benötigter Flächen in Volkseigentum unterblieb.VG Berlin16.02.2012
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VG 29 K 22.09 - Einzelrestitutionsantrag als Antrag auf Unternehmensrestitution; Antragstellung; Ausschlussfrist; Unternehmensrestitutionsantrag; Antragsumdeutung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; verdeckte AnhängigkeitLeitsatz: Ein dem Wortlaut nach auf Einzelrestitution gerichteter Antrag kann als Antrag auf Unternehmensrestitution zu beurteilen sein, wenn nach dem Klagegrund in rechtlicher Hinsicht davon auszugehen ist, dass durch die Entziehung des angemeldeten Vermögenswerts ein Unternehmen geschädigt wurde.VG Berlin31.03.2011
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VG 16 A 171.08 - Öffentlich rechtlicher Vertrag; städtebaulicher Vertrag; erster Förderungsweg; Grundförderung; Bewilligung; Anschlussförderung; Anspruch aus Vertrag (verneint); Buchholz-WestLeitsatz: Der Rahmenvertrag des Landes Berlin mit verschiedenen Investoren über die städtebauliche Entwicklung in Buchholz‑West, südlicher Teilbereich, vom 12. Dezember 1994 begründet keine Ansprüche der Förderungsnehmer auf die Gewährung einer Anschlussforderung nach Auslaufen der 15-jährigen Grundförderung.VG Berlin20.01.2011
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4 K 64/06 - Unredlicher Erwerb eines NutzungsrechtsLeitsatz: 1. Aufgrund einer Urkunde, die den Entstehungszeitpunkt nicht enthielt, konnte ein Nutzungsrecht nicht entstehen. 2. Dient die Nutzungsrechtserweiterung dem alleinigen Zweck, den Erwerbern in den erkennbar entstehenden Auseinandersetzungen mit den Alteigentümern eine stärkere Rechtsposition zu verschaffen, ohne dass das damals geltende Recht hierfür eine Grundlage geboten hätte, muss ein Erwerb des Nutzungsrechts auch als unredlich gemäß § 4 Abs. 3 a VermG angesehen werden. 3. Ist also das entzogene Grundstück von dem den redlichen Erwerb vermittelnden dinglichen Nutzungsrecht nur teilweise erfasst, kann es grundsätzlich im Übrigen an den Alteigentümer zurückgegeben werden, das gilt auch dann, wenn das verliehene dingliche Nutzungsrecht eine nicht näher bestimmte Teilfläche aus einem größeren Gesamtgrundstück betrifft. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder08.10.2008
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VG 29 A 265.07 - Gestreckter Schädigungstatbestand steckengebliebener Selbstliquidation; Ersatzeinheitswert; Einheitswert; Unternehmensrestitution; Singularrestitution; Unternehmensbeteiligung; SchädigungszeitpunktLeitsatz: 1. Kann der als Bemessungsgrundlage der Entschädigung für den Verlust eines Unternehmens heranzuziehende Einheitswert nicht ermittelt werden, ist ein Ersatzeinheitswert nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz maßgebend. 2. Die Bindungswirkung des Restitutionsbescheides umfasst auch die Frage, ob es sich um eine stille oder eine atypische stille Gesellschaft handelt. 3. Ein stiller Gesellschafter ist ein atypischer stiller Gesellschafter, wenn er aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung des stillen Gesellschaftsverhältnisses hinsichtlich seiner vermögensmäßigen Beteiligung und seines Einflusses auf die Geschicke der Gesellschaft weitgehend einem Gesellschafter gleich steht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Berlin22.05.2008