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Suchergebnis Urteilssuche (3031 - 3040 von 7939)

  1. 20 C 50/14 - Mieterhöhungsverlangen; Erhöhung der Bruttomiete mit Nettokaltmietspiegel; Einwendungen gegen Höhe des Betriebskostenanteils; Spanneneinordnung; Orientierungsmerkmale; schlechter Zustand des Treppenhauses; Graffiti; Fahrradabstellmöglichkeit
    Leitsatz: 1. Einwendungen eines Mieters gegen die vom Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttokalt‑ bzw. Teilinklusivmiete (zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit einem Mietspiegel, der auf Nettokaltmieten basiert) angesetzte Höhe des Betriebskostenanteils sind nur dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter diese nach Belegeinsicht aufgrund der eingesehenen Belege konkretisiert. 2. Durch die Vorlage von einzelnen Detailfotos des Treppenhauses genügt der Mieter seiner Darlegungs- und Beweislast für das von ihm behauptete wohnwertmindernde Merkmal „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand" nicht. 3. Graffiti an den straßenseitigen Außenwänden eines Gebäudes und an der Außenseite der Hauseingangstür begründen kein wohnwertminderndes Merkmal. 4. Das wohnwertmindernde Merkmal „keine Fahrradabstellmöglichkeit" liegt nicht vor, wenn es auf dem Hof einen Fahrradständer gibt. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Mitte
    04.08.2014
  2. 70 C 112/11 - Vorgabe der WEG bei Reparatur von Teilen der Heizung im Sondereigentum
    Leitsatz: Auch wenn die Leitungen und die Heizkörper der Zentralheizung bis zum Anschluss an die gemeinsamen Leitungen im Sondereigentum stehen (BGH, GE 2011, 1165) und die Wohnungseigentümer über deren Reparatur nicht durch Mehrheitsbeschluss entscheiden dürfen, können sie durch Pflichten zu Anzeigen und Genehmigungen sicherstellen, dass die gemeinsame Heizungsanlage vor, während und nach der individuellen Reparatur funktionsfähig bleibt.
    AG Spandau
    13.12.2011
  3. 15a C 147/08 - Abberufung des WEG-Verwalters; eidesstattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse; Offenbarungseid; finanziell unzuverlässiger WEG-Verwalter; wichtiger Grund; Kenntnis der Abberufungsgründe bei Verwalterwahl
    Leitsatz: 1. Ein WEG-Verwalter, der finanziell unzuverlässig ist und bereits eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat, kann aus wichtigem Grund aus seinem Amt abberufen werden. 2. Ein Wohnungseigentümer, der seine Wohnung im Wege der Zwangsversteigerung erworben hat, kann die Abberufung auch dann verlangen, wenn die Abberufungsgründe den Wohnungseigentümern bei der Bestellung des Verwalters bekannt waren und sie die Wahl kurz vor dem Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung vorgenommen haben. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    13.02.2009
  4. BVerwG 5 C 2.11 - Ausgleichsleistungsausschluss; Ausschlussgrund; Menschlichkeitsgrundsätze; Rechtsstaatlichkeit; Vorschubleisten; Militärjustizbeamter; Unwürdigkeitsklausel; Vermutungsvoraussetzung; Wehrmachtsjustiz; Feldgericht
    Leitsatz: Allein die Tätigkeit als richterlicher Militärjustizbeamter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten rechtfertigt nicht die Annahme, dieser habe im Sinne des § 1 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet.
    BVerwG
    16.05.2012
  5. 1 A 258/10 - Berufliche Rehabilitierung
    Leitsatz: Berufliche Benachteiligungen, die ihren Ursprung in arbeitsrechtlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Umständen haben, führen nicht zu einer beruflichen Rehabilitierung.
    VG Halle
    23.03.2012
  6. 5 U 51/05 - Datschengrundstück; Wochenendhausbebauung; Besitzmoratorium; Lebensmittelpunkt bei weiterer Stadtwohnung; Lebensmittelpunktsbegründung auf der unechten Datsche
    Leitsatz: 1. Vertrag mit LPG über intensive Bewirtschaftung einer Kleinstfläche kann ZGB-Vertrag i. S. § 312 sein. 2. Eine "unechte Datsche" dient als Wohnhaus, wenn der Nutzer dort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat. 3. Das Vorhandensein einer weiteren Stadtwohnung schließt die Anwendbarkeit des SachRBerG nicht von vornherein aus. 4. Der Lebensmittelpunkt auf dem Datschengrundstück ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn der Nutzer zeitweilig (z. B. in seiner Stadtwohnung) lebt. 5. Die Lebensmittelpunktsbegründung auf der "unechten Datsche" ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer regelmäßig nur am Wochenende, gelegentlich von Donnerstag bis Montag und im Urlaub dort wohnt - im übrigen in seiner Stadtwohnung.
    Brbg. OLG
    17.11.2005
  7. VII ZR 287/95 - Verjährung; Baumängel; Nachbesserung; Arbeiten bei Bauwerken
    Der Fall: ...Gericht immer häufiger Arbeiten, die...
    BGH
    15.05.1997
  8. V ZB 84/10 - Voraussetzungen zur Anordnung der Zwangsverwaltung eines GbR-Grundstücks
    Leitsatz: a) Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend. b) Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen. c) Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899 a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.
    BGH
    02.12.2010
  9. VIII ZR 5/05 - Keine Parabolantenne des Mieters bei vorhandenem Kabelanschluß
    Leitsatz: Zum Anspruch des Mieters gegen den Vermieter, die Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung zu dulden.
    BGH
    16.11.2005
  10. 21 U 41/21 - Voraussetzungen für einen Verbraucherbauvertrag
    Leitsatz: 1. Nicht jeder Bauvertrag, der von einem Verbraucher beauftragt wird, ist ein Verbraucherbauvertrag; weitere Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude Vertragsgegenstand ist (§ 650i Abs. 1 BGB).2. Ein Verbraucherbauvertrag über erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude (§ 650i Abs. 1 BGB) setzt voraus, dass das Auftragsvolumen dem eines Vertrags über die Errichtung eines Neubaus gleichkommt, sowie dass der Verbraucher grundsätzlich mit sämtlichen der von ihm geplanten Baumaßnahmen nur einen einzigen Unternehmer beauftragt hat.3. Widerruft der Verbraucher einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkvertrag gemäß § 312g BGB, so steht dem Unternehmer für bereits erbrachte Leistungen nur unter den Voraussetzungen von § 357 Abs. 8 BGB Wertersatz zu; § 357d BGB ist nicht analog anwendbar.4. Beruft sich ein Verbraucher auf den Ausschluss des Wertersatzes zugunsten des Unternehmers gemäß § 357 Abs. 8 BGB, so kann dies im Einzelfall treuwidrig sein, § 242 BGB. Die Voraussetzungen eines solchen Einzelfalls sind vom Unternehmer darzulegen.(Leitsatz 1 von der Redaktion)
    KG
    16.11.2021