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Urteil Legionellenuntersuchung als Teil der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters


Schlagworte

Legionellenuntersuchung als Teil der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters; Beweislast für Legionelleninfektion des Wohnraummieters; Schadensersatz; Schmerzensgeld

Leitsätze

a) Zur Pflicht des Wohnraumvermieters, das über die Wasserversorgungsanlage des Wohnhauses an die Mieter abgegebene Trinkwasser auf das Vorhandensein von Legionellen zu untersuchen.

b) Die Frage, ob eine Legionelleninfektion des Wohnraummieters durch kontaminiertes Wasser in der Mietwohnung erfolgt ist, betrifft die haftungsbegründende Kausalität und bedarf daher des Vollbeweises (§ 286 Abs. 1 ZPO).

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