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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 7812)

  1. M 9 K 18.4553 - Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. Telemediengesetzes, Diensteanbieter darf Bestandsdaten seiner Nutzer herausgeben ohne Verstoß gegen Datenschutzrecht
    Leitsatz: Zulässiges und begründetes Auskunftverlangen der zuständigen Behörde (hier Amt für Wohnen und Migration der Stadt München) gegenüber einem Plattformbetreiber für Ferienwohnungen (hier Airbnb) über genaue Anschrift von Unterkünften, Namen und Anschriften von Gastgebern und Buchungszeiträume. (Leitsatz der Redaktion)
    VG München
    12.12.2018
  2. M 4 K 13.562 - Verzugszinsen für Kapitalentschädigung nach Strafrechtlicher Rehabilitierung frühestens ab 9. Dezember 2010
    Leitsatz: 1. Verzugszinsen für Kapitalentschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger.2. Keine rückwirkende Verzugszinsenregelung auf Zeitraum vor dem 9. Dezember durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vom 2. Dezember 2010. (Leitsätze der Redaktion)
    VG München
    01.07.2014
  3. M 4 K 13.940 - Keine Verzugszinsen auf „verspätet“ gewährte Kapitalentschädigung
    Leitsatz: Kein Anspruch auf Verzugszinsen hinsichtlich „verspätet“ gewährter und ausgezahlter Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG. (Leitsatz der Redaktion)
    VG München
    01.07.2014
  4. M 4 K 13.5041 - Häftlingshilfegesetz, (Teil-) Rücknahme, keine strafrechtliche Rehabilitierung bei rechtsstaatlichen Grundsätzen genügender Verurteilung, Zerstörung von DDR-Symbolen
    Leitsatz: 1. Keine strafrechtliche Rehabilitierung für Inhaftierungen für Straftaten, deren Ahndung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht widerspricht, und die auch in der Bundesrepublik Deutschland in vergleichbarer Weise geahndet worden wären (hier: Zerstörung von Landesflaggen).2. Zur Frage, wann „politischer Gewahrsam“ vorliegt. (Leitsätze der Redaktion)
    VG München
    16.06.2015
  5. 1 E 450/94. Me - Präklusionsfrist; Investitionsvorhaben; Vorhabenplan; Investitionsvorrang
    Leitsatz: 1. § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG enthält eine materielle Präklusionsvorschrift. Die Präklusion erfaßt auch und vor allem die Behauptung, im Anspruch auf Rückübertragung nach § 3 Abs. 1 VermG verletzt zu sein. 2. Auch in dieser Auslegung ist § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG mit dem Grundgesetz vereinbar.
    VG Meiningen
    18.10.1994
  6. 1 E 267/93. Me - Rechtsschutzbedürfnis; Anordnung der sofortigen Vollziehung
    Leitsatz: 1. Einem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides, in dem die Berechtigung des Antragstellers und die Rückübertragung seines Grundstücks festgestellt werden, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsteller bereits anderweitig einen Widerspruch gegen das Eigentum des Verfügungsberechtigten erwirkt hat. 2. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung des ihm erteilten Bescheides erlangt der Berechtigte und Antragsteller keine objektiv günstigere Position in Finanzierungsverhandlungen bei Kreditinstituten.
    VG Meiningen
    07.09.1993
  7. 1 E 241/93. Me - Anhörung des Anmelders; Investitionsvorhaben; Anhörungsfrist; Verfahrensfehler
    Leitsatz: 1. Ist die Anhörung nach § 5 Abs. 1 InVorG nicht erfolgt, beginnt die Frist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InVorG nicht zu laufen, so daß ein Bescheid nach § 5 Abs. 2 Satz 2 InVorG nicht ergehen darf. 2. § 5 Abs. 1 und 2 InVorG beinhalten nicht nur Formvorschriften, so daß Verstöße nicht nach § 46 ThürVwVfG geheilt werden können. 3. Bezieht sich ein Investitionsvorhaben auf mehrere Grundstücke und findet gem. § 20 InVorG ein einheitliches Verfahren statt, wirken sich Verfahrensfehler grundsätzlich auf das gesamte Verfahren aus.
    VG Meiningen
    13.07.1993
  8. 2 K 124/93. Me - Ausgangsbehörde; Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Grundstücksverkehrsordnung; Aufbaugebietserklärung; Investitionsbescheinigung
    Leitsatz: 1. Abschließende Entscheidung im Sinne des Art. 14 Abs. 4 2. VermRÄndG ist die Entscheidung der Ausgangsbehörde. 2. Offensichtliche Unbegründetheit im Sinne von § 1 Abs. 2 GVO (1992) liegt nur dann vor, wenn sich die Abweisung eines Restitutionsantrages geradezu aufdrängt.
    VG Meiningen
    28.07.1993
  9. 2 K 132/94 Me - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Eigntumserwerb; Redlichkeit; Gewerbenutzung; Unternehmen; Volkseigentum; Gesamtvollstreckung
    Leitsatz: ...Entscheidung des Gerichts die...
    VG Meiningen
    09.11.1994
  10. 5 K 12/99 Me - Rückübertragung; Ausschlussgrund; komplexer Wohnungsbau; Zweckbestimmung; städtebauliche Einheit; Nutzungsrechte; öffentliches Interesse
    Leitsatz: Die Parzellierung eines Grundstücks und die nachfolgende Vergabe von Nutzungsrechten an Bauwerber, die ihre Grundstücke in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren sukzessiv bebauen, erfüllt selbst dann nicht den Ausschlussgrund des "komplexen Wohnungsbaus", wenn daneben grundstücksübergreifend einzelne Garagen entstanden sind und einige Parzellen als Grünflächen genutzt werden.
    VG Meiningen
    14.03.2007