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Urteil Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. Telemediengesetzes, Diensteanbieter darf Bestandsdaten seiner Nutzer herausgeben ohne Verstoß gegen Datenschutzrecht
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Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. Telemediengesetzes, Diensteanbieter darf Bestandsdaten seiner Nutzer herausgeben ohne Verstoß gegen Datenschutzrecht
Leitsatz
Zulässiges und begründetes Auskunftverlangen der zuständigen Behörde (hier Amt für Wohnen und Migration der Stadt München) gegenüber einem Plattformbetreiber für Ferienwohnungen (hier Airbnb) über genaue Anschrift von Unterkünften, Namen und Anschriften von Gastgebern und Buchungszeiträume.
(Leitsatz der Redaktion)
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