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Suchergebnis Urteilssuche (1351 - 1360 von 7967)
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20 C 66/09 - Fristlose Kündigung wegen gewerbsmäßiger Weitervermietung an Touristen; Untervermietung einer Wohnung im Ganzen als FerienwohnungLeitsatz: 1. Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter die Wohnung geschäftsmäßig als Ferienwohnung weitervermietet. 2. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. 3. Die Weitervermietung stellt eine Pflichtverletzung dar, so dass der Mieter zur Erstattung von Kosten einer Detektei verpflichtet ist, die zur Beweissicherung nach einem konkreten Verdacht (hier: Internetanzeige) eingeschaltet wurde. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte13.07.2009
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27 C 262/00 - Anspruch auf DIN-normgerechte Größe des BriefkastensLeitsatz: Der Wohnungsmieter hat Anspruch auf einen normgerechten Briefkasten nach DIN 32617, die einen Einwurfschlitz von 325 mm Breite vorsieht.AG Charlottenburg16.05.2001
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24 b C 38/99 - Ausscheiden von Gesellschaftern der vermietenden GbRLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist unwirksam, wenn nicht alle Gesellschafter Vermieter sind.AG Charlottenburg26.05.1999
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2 C 532/16 - Vereinbarte VergütungserhöhungLeitsatz: 1. Ein von einem Dritten gegenüber dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgegebener Antrag stellt einen Antrag gegenüber Anwesenden i. S. des § 147 Abs. 1 BGB dar. 2. Die von der WEG als Vertragspartnerin im Rahmen der nächsten Eigentümerversammlung beschlossene Annahme ist noch „sofort“ i.S.v. § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn bei einer WEG mit nicht weniger als zehn Wohnungseigentümern kein Zeitraum von mehr als sechs Monaten vergangen ist und über den Antrag - mangels Komplexität oder Beratungsbedarf - nicht auch vorab in einem Umlaufbeschluss entschieden werden kann. Ein Umlaufbeschluss wäre jedenfalls dann möglich, wenn lediglich eine Abstimmung über eine bereits in einer vergangenen Eigentümerversammlung ausreichend beratene Frage herbeizuführen ist. 3. Stimmt die WEG einer Erhöhung der Hausmeistervergütung auf dessen Antrag zu, ist nach der Verkehrssitte weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Annahmeerklärung zu erwarten, § 151 Satz 1 BGB.AG Nördlingen13.01.2017
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V ZR 215/21 - Majorisierung bei der Verwalterwahl durch Mehrheitseigentümer, Wahl eines „Laien-Verwalters“Leitsatz: ...Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind...BGH21.07.2023
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21 W 11/25 - Auferlegung einer Gebühr bei Verzögerung des RechtsstreitsLeitsatz: ..., wenn das Gericht durch eigene...KG07.04.2025
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1 BvL 2/17, 1 BvL 6/17, 1 BvL 5/17, 1 BvL 4/17, 1 BvL 3/17 - Unzulässige Richtervorlage zu Bestimmungen des Berliner Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von WohnraumLeitsatz: ...das vorlegende Gericht nicht in den...BVerfG29.04.2022
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2 BvR 459/93 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Rechtsstaatsprinzip; Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Beweis; FortsetzungswiderspruchLeitsatz: 1. Wenn nach einer Eigenbedarfskündigung der Vermieter sein Räumungsverlangen zunächst nicht durchsetzt, kann ein erneuter Widerspruch gegen die Fortsetzung des Gebrauchs nach § 568 BGB erforderlich sein. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter mit der Gemeinde Verhandlungen über eine anderweitige Unterbringung des Mieters geführt hat. 3. Bestreitet der Mieter den Selbstnutzungswunsch des Vermieters, ist hierüber Beweis zu erheben. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG30.06.1993
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VerfGH 39/01 - Kein Anspruch auf Parabolantenne bei KabelanschlußLeitsatz: 1. Ein vorhandener Breitbandkabelanschluß indiziert ein überwiegendes Interesse des Vermieters an der Verweigerung der Zustimmung zur Installation einer Parabolantenne. 2. Auch ein deutscher Mieter kann ausnahmsweise ein gesteigertes berufliches und persönliches Informationsbedürfnis an weiteren Programmen haben; dazu ist allerdings darzulegen, daß dies nicht anderweitig (z. B. über Programme mit Decoder oder das Internet) befriedigt werden kann. (Leitsatz der Reaktion)VerfGH Berlin29.08.2001
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VIII ZA 6/20 - Beschwer bei Verurteilung zur Duldung der ZutrittsgewährungLeitsatz: Für das Interesse des Mieters, den Zutritt zu seiner Wohnung zwecks Anbringung von Rauchmeldern nicht dulden zu müssen, kann eine Beschwer von 500 € angenommen werden, sodass eine Berufung unzulässig ist. (Leitsatz der Redaktion)BGH20.10.2020