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Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 809)
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18 C 659/97 - Mietpreisüberhöhung; neue Bundesländer; MietpreisvereinbarungLeitsatz: Mietpreisvereinbarungen, die im Jahre 1993 in Leipzig und damit zu Zeiten eines überhitzten Wohnungsmarktes über gut ausgestatteten und gut gelegenen, preisfreien Wohnraum, der von Interessenten aus den Altbundesländern nachgefragt wurde, getroffen wurden, sind wirksam. Sie bleiben von der späteren Herausbildung einer niedrigeren, ortsüblichen Vergleichsmiete für derartige Objekte am entspannten Wohnungsmarkt in ihrer Wirksamkeit unberührt.AG Leipzig19.12.1997
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6 C 501/97 - Veräußerung; Mietkaution; Kaution; Mietsicherheit; Kautionsrückzahlungsanspruch; Fälligkeit; BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Auch nach Veräußerung des Grundstückes kann der Mieter von dem veräußernden Vermieter die Rückgewähr der Mietkaution fordern. 2. Diente die Mietkaution auch als Sicherheit für Betriebskostenforderungen, so wird der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters nicht vor dem Anspruch auf Erteilung der Betriebskostenabrechnung fällig.AG Coesfeld17.12.1997
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19 C 175/97 - Mietpreisüberhöhung nur für preiswerten Wohnraum; Verpflichtung zur Mietsenkung wegen Veränderung der Marktsituation bei vorfristiger Kündigung durch MieterLeitsatz: 1. Eine Mietpreisüberhöhung kommt nur für billigen Wohnraum in Betracht, da im übrigen keine Mangellage vorliegt. 2. Nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage kann der Vermieter verpflichtet sein, in Anpassung an die geänderte Marktsituation den Mietzins zu senken.AG Tempelhof-Kreuzberg16.12.1997
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221 C 376/97 - Einbruch; Reparatur; Terrassentür; Hausratversicherung; VersicherungLeitsatz: Nach Beschädigung einer Terrassentür der Mietwohnung durch Einbruch ist der Vermieter zur Reparatur unabhängig davon verpflichtet, ob der Mieter aus seiner Hausratsversicherung einen Betrag für Reparaturaufwendungen erhalten hat oder nicht.AG Köln12.12.1997
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14 C 38/97 - Verjährung; Kostenmiete; überhöht; Rückerstattung; EigentumsübergangLeitsatz: Der Anspruch auf Rückerstattung überhöhter Kostenmiete verjährt nach Ablauf eines Jahres, wenn das Mietverhältnis mit dem Vermieter aufgrund Eigentumsübergangs auf einen Erwerber beendet worden ist.AG Solingen11.12.1997
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3 C 527/97 - Strom; Tarif; Billigkeit; Darlegungslast; Daseinsvorsorge; Stromversorgungsvertrag; PreisgenehmigungLeitsatz: 1. Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge (hier: Stromlieferung), auf die der Vertragspartner angewiesen ist, unterliegen einer Kontrolle nach § 315 BGB. 2. Die behördliche Genehmigung der fraglichen Tarife entfaltet eine Indizwirkung für die Ordnungsgemäßheit des Genehmigungsverfahrens mit der Folge, daß dem Tarifkunden die Darlegungslast für etwaige Zweifel an der Billigkeit des Stromtarifs obliegt. Diese Indizwirkung entfällt, wenn der Stromlieferant die Genehmigung nicht vollständig vorlegen kann.AG Bad Neuenahr-Ahrweiler10.12.1997
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2a C 689/97 - Kleinere Instandhaltungen; Reinigung des BadewannenabflussesLeitsatz: 1. Der Mieter ist nicht verpflichtet, den im Fußboden liegenden Traps des Badewannenabflusses regelmäßig zu reinigen. 2. Das gilt auch dann, wenn der Mieter kleinere Instandhaltungen nach § 28 Abs. 3 II. BV übernommen hat.AG Spandau09.12.1997
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102 C 478/97 - Keine Klage gegen Zwangsverwalter nach Ende der ZwangsverwaltungLeitsatz: 1. Nach Beendigung der Zwangsverwaltung kann eine Klage auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung nur gegen den Vermieter und nicht gegen den ehemaligen Verwalter erhoben werden. 2. Das gilt auch für die Abrechnungszeiträume , in denen die Zwangsverwaltung bestand.AG Wedding04.12.1997
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66 C 531/97 - Inseratskosten; Bearbeitungsgebühr; WohnungsvermittlungsgesetzLeitsatz: Die Klausel, wonach der Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe eines festen Betrags zu zahlen hat, ist wirksam, wenn der Betrag zu den tatsächlich entstandenen Kosten in angemessenem Verhältnis steht.AG Bochum02.12.1997
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8 C 430/97 - Räumung; zukünftige Räumung; Räumungsklage; ZulässigkeitLeitsatz: Der Widerspruch des Mieter hinsichtlich der Kündigung des Mietvertrages wegen noch nicht erlangten Ersatzwohnraums begründet für sich nicht die Besorgnis, daß der Mieter nicht rechtzeitig räumen werde. Eine Klage auf künftige Räumung ist daher so lange unzulässig, wie dem Vermieter ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um noch rechtzeitig vor dem Auszugszeitpunkt Rechtsschutz zu erlangen.AG Fritzlar02.12.1997