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  1. 14 S 12734/97 - Teilmieterhöhung; Mansardenzimmer; Pauschale
    Leitsatz: Die Teilmieterhöhung bei einem einheitlichen Mietverhältnis über eine Wohnung und ein Mansardenzimmer ist unwirksam.
    LG München I
    17.12.1997
  2. 16 Wx 291/97 - Beschluß; Eigentümerversammlung; Wirtschaftsplan; Aufstellung; Verwaltungsbeirat; Übertragung
    Leitsatz: Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.
    OLG Köln
    17.12.1997
  3. VerfGH 112/96 - Mietspiegel als Beweismittel bei Verfahren nach § 5 WiStG
    Leitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gericht zur Feststellung einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG im Regelfall ausschließlich den Mietspiegel als Beweismittel heranzieht. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    17.12.1997
  4. 19 C 175/97 - Mietpreisüberhöhung nur für preiswerten Wohnraum; Verpflichtung zur Mietsenkung wegen Veränderung der Marktsituation bei vorfristiger Kündigung durch Mieter
    Leitsatz: 1. Eine Mietpreisüberhöhung kommt nur für billigen Wohnraum in Betracht, da im übrigen keine Mangellage vorliegt. 2. Nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage kann der Vermieter verpflichtet sein, in Anpassung an die geänderte Marktsituation den Mietzins zu senken.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    16.12.1997
  5. 64 T 92/97 - Ehegatten als Mieter; Unterschrift nur durch einen Ehegatten; Aktivlegitimation für Rückzahlungsansprüche; Darlegungslast des Mieters für Preiswidrigkeit
    Leitsatz: 1. Unterzeichnet nur ein Ehegatte den Mietvertrag, so kann ohne nähere Anhaltspunkte seine Unterschrift nicht automatisch als Vertretung für seine Ehefrau angesehen werden. 2. In diesem Fall steht ein etwaiger Rückzahlungsanspruch wegen preisrechtswidrig überzahlter Miete nur dem unterzeichnenden Ehegatten zu. 3. Auch für bis zum 3.10.1990 errichteten Altbau in den neuen Bundesländern ist der Mieter, der Rückforderungsansprüche geltend macht, verpflichtet, die Preisrechtswidrigkeit darzulegen. Dazu reicht es nicht aus, daß der Mieter die von ihm für zulässig gehaltene Miete allein anhand der Grundmietenentwicklung nach den Grundmietenverordnungen und dem Mietüberleitungsgesetz hochrechnet. Vielmehr muß er auch darlegen, daß keine Instandhaltungs- und Modernisierungszuschläge gerechtfertigt sind. Dazu steht ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch gegen den Vermieter zu.
    LG Berlin
    16.12.1997
  6. 2/11 S 266/97 - geringes Angebot; Mietpreisüberhöhung; Ausnutzung; Sondermarkt; Mißbrauch; Rückforderung
    Leitsatz: 1. Eine Mietpreisüberhöhung liegt erst dann vor, wenn die Wohnung zu dem unangemessen hohen Entgelt unter Ausnutzung eines geringen Angebots von vergleichbarem Wohnraum vermietet worden ist. 2. Beschränkt der Mieter seine Wohnungssuche gezielt auf einen Sondermarkt, so haben die allgemeinen Marktverhältnisse keine Gültigkeit und § 5 WiStG kommt nicht zur Anwendung. 3. Der Mieter handelt bei Rückforderung des unangemessen hohen Entgelts mißbräuchlich, wenn er den befristet vereinbarten Vertrag rechtzeitig hat verlängern lassen, anstatt bei Vertragsablauf ausgezogen zu sein.
    LG Frankfurt a. M.
    16.12.1997
  7. 2Z BR 10/97 - Wohnungseigentum; Kaufvertragsvollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung; Umgestaltung einer Sondereigentumsfläche zum gemeinschaftlichen Treppenvorplatz
    Leitsatz: 1. Zur Auslegung einer Vollmacht in einem Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, durch die der Veräußerer ermächtigt wird, die Teilungserklärung abzuändern, "soweit durch die Abänderung die Lage und Gestalt der vertragsgegenständlichen Sondereigentumseinheit nicht berührt wird, auch soweit Gemeinschaftseigentum mitbetroffen wird". 2. Wird bei der Aufteilung eines Sondereigentums in mehrere Wohnungen eine Sondereigentumsfläche zum gemeinschaftlichen Treppenvorplatz umgestaltet, ist zur Umwandlung des Sondereigentums in Gemeinschaftseigentum nur die Zustimmung der am abgebenden Sondereigentum dinglich Berechtigten erforderlich. Eine Erhöhung der Unterhaltslast, die sich für die übrigen Wohnungseigentümer aus der Vergrößerung des Gemeinschaftseigentums ergeben kann, stellt für deren Grundpfandgläubiger keine rechtliche Beeinträchtigung dar.
    BayObLG
    16.12.1997
  8. 27 O 452/97 - Fristlose Kündigung; Wasseraustritt; vertragsgemäßer Gebrauch
    Leitsatz: Ein Zehnjahresmietvertrag über Räume zum Betrieb eines Küchenstudios kann ohne Fristsetzung gekündigt werden, wenn es zu ständigen Wasseraustritten aus der Decke kommt.
    LG Stuttgart
    15.12.1997
  9. 3 AR 0090/97 - Wohnfläche keine Zusicherung einer Eigenschaft bei Miete; Abweichung bei Wohnfläche und Mietminderung
    Leitsatz: 1. Ist die tatsächliche Wohnfläche einer Mietwohnung geringer als im Mietvertrag angegeben, kann ein zur Minderung des Mietzinses führender Mangel der Mietsache nur dann vorliegen, wenn die Flächendifferenz erheblich ist und die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung gerade durch die geringere Wohnfläche beeinträchtigt ist. 2. Allein die Angabe einer Wohnfläche im Mietvertrag beinhaltet nur eine bloße Beschaffenheitsangabe, nicht aber hierüber hinausgehend auch die Zusicherung einer Eigenschaft der Mietsache. 3. Ein weitergehender Rechtsentscheid ergeht nicht.
    OLG Dresden
    15.12.1997
  10. 221 C 376/97 - Einbruch; Reparatur; Terrassentür; Hausratversicherung; Versicherung
    Leitsatz: Nach Beschädigung einer Terrassentür der Mietwohnung durch Einbruch ist der Vermieter zur Reparatur unabhängig davon verpflichtet, ob der Mieter aus seiner Hausratsversicherung einen Betrag für Reparaturaufwendungen erhalten hat oder nicht.
    AG Köln
    12.12.1997