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5 K 4667/93 - Wismut-GmbH; Vermögenszuordnung; Grundstückszuordnung; kommunale Selbstverwaltungsaufgaben; betriebsnotwendige Einrichtungen; betriebsnotwendige Grundstücke; betriebsnotwendige Gebäude; Betriebsnotwendigkeit; Erlösauskehr; SurrogatLeitsatz: 1. Die Ansprüche der Wismut-GmbH auf Zuordnung des Eigentums an Grundstücken gemäß Art. 6 § 1 Wismut-Gesetz gehen den Regelungen über die Zuordnung von volkseigenem Vermögen nach dem Treuhandgesetz vor. 2. Die Zuordnung von Eigentum an die Wismut-GmbH nach Art. 6 § 1 Wismut Gesetz scheidet jedoch aus, wenn der Vermögenswert gem. Art. 21 Abs. 3 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 S. 7 Einigungsvertrag dem Zentralstaat, den Ländern oder Gemeinden zurückzuübertragen ist. 3. Einrichtungen, Grundstücke und Gebäude, die zur Erfüllung von kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben benötigt werden, sind auf Antrag den Kommunen zu übertragen, auch wenn sie gem. Art. 6 § 1 Wismut-Gesetz auf die Wismut-GmbH übergegangen sind. Dies gilt jedoch nicht, sofern es sich um betriebsnotwendige Einrichtungen, Grundstücke oder Gebäude handelt (Art. 6 § 1 a Wismut-Gesetz). 4. Ein Anspruch der Wismut-GmbH auf Erlösauskehr bei Veräußerung des Vermögenswertes (Art. 6 § 1 Abs. 2 Wismut Gesetz i. V. m. § 8 Vermögenszuordnungsgesetz) ist als Surrogat für den untergegangenen "Zuordnungsanspruch" in entsprechender Anwendung des § 2 Vermögenszuordnungsgesetz ebenfalls durch Bescheid festzustellen.VG Chemnitz26.11.1997
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VG 19 A 517.96 - Stellplatzablösung; Rückforderung gezahlter AblösebeträgeLeitsatz: Die Rückforderung gezahlter Stellplatzablösebeträge im Hinblick auf den Wegfall der Stellplatzpflicht für den Nichtwohnbereich mit dem 5. Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin vom 2. November 1994 (GVBl. S. 440) setzt voraus, daß der Stellplatzablösebetrag für die Behörde erkennbar "unter Vorbehalt" gezahlt wurde und daß die Nebenbestimmung über die Zahlung der Stellplatzablöse nicht bestandskräftig geworden ist.VG Berlin26.11.1997
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1 A 342/95 - verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Neubauer; NeubauernwirtschaftLeitsatz: Zur verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung eines Neubauern, der sich der sog. "Aktion Ungeziefer" durch Flucht entzogen hat und dessen Neubauernwirtschaft aufgrund der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 in Volkseigentum überführt wurde.VG Schwerin26.11.1997
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XII ZR 28/96 - Beweislast für Schadenseintritt in Mietverhältnis; keine Kündigung des Mieters wegen von ihm selbst verursachten BrandschadensLeitsatz: Die Kündigung des Mieters gemäß § 542 BGB ist ausgeschlossen, wenn er die Störung des vertragsmäßigen Gebrauchs, hier infolge eines Brandes, selbst zu vertreten hat. Wenn der Brand beim Mietgebrauch entstanden ist und Ursachen, die in den Obhuts- und Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, ausgeräumt sind, trägt der Mieter die Beweislast dafür, daß er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat (Fortführung von BGHZ 66, 349 und des Senatsurteils BGHZ 126, 124).BGH26.11.1997
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XII ZR 308/95 - Fälligkeitsregelung; Bedingung, aufschiebende; Mietzeitbeginn bei Bezugsfertigstellung; Fertigstellungstermin, unangemessene ÜberschreitungLeitsatz: Die Klausel, daß das Mietverhältnis zum Zeitpunkt, kann als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB oder als bloße Fälligkeitsregelung verstanden werden. Hierbei ist maßgeblich auf die Interessenlage der Beteiligten abzustellen.BGH26.11.1997
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1 BvR 1698/95 - Kündigung; Eigenbedarf; Wohnungszusammenlegung; Räumungsbegehren; Verfassungsbeschwerde; GrundrechtsrügeLeitsatz: Stützt ein Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages über Wohnräume auf mehrere verschiedene Gründe, greift der Beschwerdeführer davon aber nur einzelne mit nicht hinreichend substantiierten Grundrechtsrügen an, so ist die Verfassungsbeschwerde mangels Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Wunsch des Vermieters, eine Wohnung mit der darüberliegenden zusammenzulegen, kann nicht deswegen als unzureichender Grund für eine Kündigung angesehen werden, weil der hinsichtlich dieser anderen Wohnung anhängige Räumungsrechtsstreit noch nicht zu seinen Gunsten entschieden worden ist und er deshalb seinen Nutzungswunsch "derzeit" nicht verwirklichen kann. Darin läge eine nicht mehr hinnehmbare Beschränkung des in Art. 14 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Eigentumsrechts eines Vermieters.BVerfG26.11.1997
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16 Wx 127/96 - Stimmrecht; rechtswidriger Ausschluß; Anfechtbarkeit; Beschluß; WohnungseigentümerversammlungLeitsatz: Der rechtswidrige Ausschluß eines Eigentümers von der Stimmberechtigung in der Wohnungseigentümergemeinschaft führt grundsätzlich zur Anfechtbarkeit der in dieser Versammlung gefaßten Beschlüsse. Der formelle Mangel ist jedoch dann ohne Folgen, wenn der Beschluß ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach und die Gemeinschaft einen durchsetzbaren Anspruch gegen den Eigentümer auf Umsetzung der beschlossenen Maßnahme hatte, wenn also der angegriffene Beschluß ohnehin gefaßt werden mußte.OLG Köln26.11.1997
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19 C 243/97 - Mietpreisüberhöhung grundsätzlich nicht bei Luxuswohnraum; unangemessen hohe Entgelte; berechtigte Eigenkapitalverzinsung von 8 %Leitsatz: 1. Eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG scheidet für Luxuswohnraum aus; geschützt werden nach dieser Vorschrift nur Bezieher von Minimaleinkommen. 2. Der Vermieter handelt grundsätzlich rechtmäßig, wenn er die Miete mit einer Eigenkapitalverzinsung von 8 % kalkuliert.AG Tempelhof-Kreuzberg25.11.1997
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2Z BR 99/97 - Beseitigung; Pacht; HolzterrasseLeitsatz: Die Wohnungseigentümer können die Beseitigung einer Holzterrasse verlangen, die ein Wohnungseigentümer, der das Sondereigentum vor dem Erwerb gepachtet hatte, schon während seiner Pachtzeit errichtet und genutzt hatte, wenn dieser bei Eigentumserwerb wußte, daß sich die Wohnungseigentümer gegen deren Bestand ausgesprochen hatten.BayObLG25.11.1997
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13 U 5393/97 - Verjährung von Ansprüchen des staatlichen Verwalters aus Zahlung eines VerwaltungsdefizitsLeitsatz: Zur Verjährung von Ansprüchen des staatlichen Verwalters aus Zahlung eines Verwaltungsdefizits.KG25.11.1997