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Urteil Kein Mangel bei undichten Fenstern im Wintergarten
Schlagworte
Kein Mangel bei undichten Fenstern im Wintergarten
Leitsatz
Es ist allgemein bekannt, dass einfachverglaste Altbaufenster (hier: im Wintergarten) nicht den Wohnkomfort aufweisen, wie es Altbau-Doppelkastenfenster oder moderne Isolierglasfenster tun. Zuglufterscheinungen sowie das gelegentliche Eindringen von Regenwasser bei besonderen Witterungsverhältnissen, insbesondere Schlagregen, stellen bei solchen einfachverglasten Altbaufenstern mietrechtlich keinen Mangel dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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