226 C 211/18 - Kein Mangel bei undichten Fenstern im Wintergarten
Leitsatz:
Es
ist allgemein bekannt, dass einfachverglaste Altbaufenster (hier: im
Wintergarten) nicht den Wohnkomfort aufweisen, wie es
Altbau-Doppelkastenfenster oder moderne Isolierglasfenster tun.
Zuglufterscheinungen sowie das gelegentliche Eindringen von Regenwasser bei
besonderen Witterungsverhältnissen, insbesondere Schlagregen, stellen bei
solchen einfachverglasten Altbaufenstern mietrechtlich keinen Mangel dar.
(Leitsatz der Redaktion)