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Urteil Zweitantrag
Schlagworte
Zweitantrag; Wiederaufnahme; Heimeinweisung
Leitsätze
1. Ein erneuter Rehabilitierungsantrag ist dann gemäß § 1 Abs. 6 S. 2 StrRehaG zulässig, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO dargelegt werden, da § 15 StrRehaG die Vorschriften der StPO für entsprechend anwendbar erklärt.
2. Zur Prüfung von Wiederaufnahmegründen im Rehabilitierungsverfahren.
(Leitsätze der Redaktion)
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