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Urteil Zustimmung zur Grundbuchberichtigung, vom Insolvenzverwalter angefochtene Kaufpreiszahlung, Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung, Rücktritt vom Vertrag


Schlagworte

Zustimmung zur Grundbuchberichtigung, vom Insolvenzverwalter angefochtene Kaufpreiszahlung, Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung, Rücktritt vom Vertrag

Leitsatz

Ein Grundstücksverkäufer, dessen Kaufpreisforderung durch Zahlungen eines Dritten erfüllt worden ist, welche der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Dritten nach Verfahrenseröffnung angefochten hat, kann dem Grundstückskäufer erst dann eine Frist zur Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung setzen und den Rücktritt vom Vertrag androhen, wenn der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch erfüllt ist.

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