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Urteil Zurechenbare Pflichtverletzung des Hauptmieters bei Weitervermietung von Räumen durch Untermieter, Unter-Untervermietung, Untervermietung an Touristen, Betrugshandlungen des Untermieters, Kautionsbetrug


Schlagworte

Zurechenbare Pflichtverletzung des Hauptmieters bei Weitervermietung von Räumen durch Untermieter, Unter-Untervermietung, Untervermietung an Touristen, Betrugshandlungen des Untermieters, Kautionsbetrug

Leitsatz

1. Eine Überlassung, auch tageweise, von Zimmern an - bezahlende - Feriengäste ist nicht von einer Untermieterlaubnis gedeckt.

2. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber, wenn der Untermieter die Grenzen des Hauptmietvertrags verletzt.

(Leitsätze der Redaktion)

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