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Urteil Zurechenbare Pflichtverletzung des Hauptmieters bei Weitervermietung von Räumen durch Untermieter, Unter-Untervermietung, Untervermietung an Touristen, Betrugshandlungen des Untermieters, Kautionsbetrug
Schlagworte
Zurechenbare Pflichtverletzung des Hauptmieters bei Weitervermietung von Räumen durch Untermieter, Unter-Untervermietung, Untervermietung an Touristen, Betrugshandlungen des Untermieters, Kautionsbetrug
Leitsatz
1. Eine Überlassung, auch tageweise, von Zimmern an - bezahlende - Feriengäste ist nicht von einer Untermieterlaubnis gedeckt.
2. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber, wenn der Untermieter die Grenzen des Hauptmietvertrags verletzt.
(Leitsätze der Redaktion)
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