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Urteil Zugesicherte Aussicht verbaut, Rückabwicklung des Kaufvertrags
Schlagworte
Zugesicherte Aussicht verbaut, Rückabwicklung des Kaufvertrags
Leitsatz
Wurde dem Erwerber „Skyline-Blick“ zugesichert, stellt die sichtbehindernde Bebauung eine nachvertragliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar, die den Erwerber zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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